Pandemie

Corona: Ansturm auf Boosterimpfung – so bekommen Sie einen Termin

Boosterimpfungen versprechen besseren und längeren Schutz gegen das Coronavirus. Der Andrang ist groß. Doch ab wann muss man sich kümmern? Wo gibt es Termine?

Berlin – Während in Israel mittlerweile auch fünf- bis elfjährige Kinder geimpft werden dürfen, hält sich Deutschland in dieser Hinsicht noch zurück. Ähnliches gilt für Boosterimpfungen, also eine erneute Spritze gegen das Coronavirus. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt diese derzeit nur für ältere Menschen und Risikogruppen. Doch wie läuft das konkrete Prozedere ab? kreiszeitung.de liefert den großen Überblick.

Behörde:Robert Koch-Institut
Hauptsitz:Berlin
Gründung:1. Juli 1891
Staatliche Ebene:Bund
Stellung:selbstständige Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde:Bundesministerium für Gesundheit
Behördenleitung:Präsident: Lothar H. Wieler; Vizepräsident: Lars Schaade
Bedienstete:1100, davon rund 450 Wissenschaftler, einschließlich Doktoranden und Trainees

Boosterimpfungen: Ab wann? Spritze sollte nach Ablauf von sechs Monaten nach der zweiten Impfung gegen das Coronavirus erfolgen

Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass die Boosterimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff „frühestens sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen“. Darüber informiert das Robert Koch-Institut (RKI) und verweist zudem auf eine Stiko-Empfehlung. Zudem wird dazu geraten, dass bei mRNA-Impfstoffen „möglichst der bei der Grundimmunisierung verwendete Impfstoff zur Anwendung kommen“ soll.

Boosterimpfungen werden zunehmend in Anspruch genommen. Doch wie gelangt man an einen Termin? (Symbolbild)

Nach Ansicht der Wissenschaft reicht der Impfschutz bei Personen, die ihre Immunisierung beispielsweise erst vor vier Monaten erhalten haben, noch etwas aus. Das Datum der jüngsten, also der zuletzt erfolgten Corona-Impfung, ist maßgeblich entscheidend, um letztendlich eine Boosterimpfung in Anspruch nehmen zu dürfen. Bayern stellt eine Ausnahme dar, wo die Boosterimpfungen bereits nach fünf Monaten erfolgen*.

Unabhängig vom Bundesland gibt es jedoch noch weitere Ausnahme. Personen, die bisher eine Impfdosis vom Johnson & Johnson-Präparat erhalten haben, sollen laut Stiko-Empfehlung eine weitere mRNA-Impfstoffdosis bereits vier Wochen nach der jüngsten Impfung erhalten. Für diese Boosterimpfung wird zum Impfstoff von Moderna oder Biontech geraten.

Impf-Überblick für den Norden: Wie Termine in Bremen, Hamburg und Niedersachsen zu erhalten sind

Sowohl für die Planung, die Terminvermittlung als auch die Durchführung der Boosterimpfung sind die Bundesländer zuständig. Generell gilt, dass Termine von Impfwilligen selbst vereinbart werden müssen. Im Folgenden werden die Nord-Bundesländer unter die Lupe genommen.

  • In Bremen können sich Impfwillige weiterhin an verschiedenen Orten den Impfstoff gegen das Coronavirus spritzen lassen – ganz gleich, ob es sich hierbei um Erst- oder Zweitimpfung oder die Boosterimpfung handelt. Termine können online über impfzentrum.bremen.de oder telefonisch unter 0421 5775 1177 gebucht werden. Darüber hinaus bieten auch Arztpraxen Impfungen an. Die Termine für den Impf-Truck sind auch online einsehbar.
  • Schutzimpfungen gegen das Coronavirus werde auch in Hamburg praktiziert. Diese finden beispielsweise in Arztpraxen, Krankenhäusern, Jobcenter-Standorten oder Bürgerhäusern statt. Grundsätzlich gilt: beim Arzt und im Krankenhaus benötigen Interessierte einen Termin. Dieser wird vor Ort vergeben oder kann telefonisch sowie per E-Mail erfragt werden. Zudem besteht eine Online-Übersicht über die mobilen Impfaktionen des Landes, bei denen oftmals spontan im Rahmen der Öffnungszeiten vorbeigeschaut werden kann.
  • Die ersten Ansprechpartner für jegliche Impfwünsche stellen in Mecklenburg-Vorpommern ausschließlich die Hausarztpraxen dar. Doch hat das Bundesland auch sogenannte „Impfstützpunkte“ eingerichtet. Dort können sich Impfwillige – mit oder auch ohne Termin – ihre Boosterimpfung abholen. Die entsprechenden Standorte zum Impfen finden sich in der Online-Übersicht.
  • In Niedersachsen haben mobile Impfteams seit Anfang Oktober die bisherigen Impfzentren ersetzt. In der Regel können Impfungen hier ohne Termin wahrgenommen werden. Die Haus- und Fachärzte sind seither die wichtigsten Ansprechpartner für Erst- und Zweitimpfungen sowie Boosterimpfungen. Informationen zu konkreten Terminen, Standorten und den Boosterimpfungen an sich erhalten Interessierte über die Hotline 0800 99 88 665. Online finden sich zudem die einzelnen Standorte der mobilen Impfteams, deren Öffnungszeiten und Kontaktdaten.
  • Bleibt Schleswig-Holstein als letztes der fünf Bundesländer im Norden, wo Termine für die Boosterimpfungen beim Arzt vergeben werden. Doch hat die Landesregierung auch Impfaktionen im November und im Dezember geplant. Online listet das zuständige Ministerium die konkreten Daten auf.

Corona: Ausweis nicht vergessen – Impfwillige müssen einige Dokumente mit sich führen

Impfwillige sollten auf jeden Fall an folgende Dokumente denken: Ausweisdokument beziehungsweise Versicherungskarte und zusätzlich den Nachweis über die bereits erfolgten Impfungen. Dies reicht in der Regel aus. Wird beim Arzt die Boosterimpfung in Anspruch genommen, reicht für gewöhnlich das Vorzeigen der Versicherungskarte.

Hat die entsprechende Praxis jedoch nicht schon die Erst- oder Zweitimpfung vorgenommen, sollten Betroffene in diesem Fall auch ihren Impfausweis oder das digitale Impfzertifikat* mit sich führen. Im Impfzentrum oder bei mobilen Impfteams wiederum benötigen Betroffene nur ein Ausweisdokument. Heißt: Reisepass oder Personalausweis mitnehmen. * kreiszeitung.de, 24hamburg.de und merkur.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.

Rubriklistenbild: © Friso Gentsch/dpa

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