Kostenfalle 9-Euro-Ticket: Was mit dem Fahrschein nicht erlaubt ist
Das 9-Euro-Ticket verspricht eine einfache Möglichkeit, durch das Land zu reisen. Der neue Fahrschein klingt simpel, verbirgt jedoch viele Ausnahmen. Und diese können im Ernstfall teuer werden.
Niedersachsen – Vielerorts ist der Vorverkauf des 9-Euro-Ticket für Bus und Bahn gestartet. Auch in Niedersachsen und Bremen war der Ansturm groß. Ab nächster Woche ist das Ticket deutschlandweit gültig und spätestens ab dann werden vollere Züge erwartet. Nur: Was ist mit dem so einfachen Fahrschein nicht erlaubt? Wen oder was darf ich mit dem Ticket mitnehmen und wo sind die Grenzen des 9-Euro-Tickets? So einfach das Ticket auch scheinen mag: Es drohen Kostenfallen.
Kostenfalle 9-Euro-Ticket: Was mit dem Ticket nicht erlaubt ist
Die Idee des 9-Euro-Tickets ist einfach: Ein Fahrschein, der 9 Euro kostet, bringt den Passagier für einen Monat lang mit dem öffentlichen Personennahverkehr von A nach B. Dabei kann es bundesweit für beliebig viele Fahrten genutzt werden. Als Teil des Entlastungspakets 2022 soll es Pendler angesichts der gestiegenen Energiekosten entlasten. Was jedoch simpel klingt, birgt viele Ausnahmen. Und spätestens, wenn man im falschen Zug sitzt, wird es teuer. Denn das Fahren ohne gültigen Fahrschein kostet nach aktuellem Bußgeldkatalog derzeit 60 Euro.
9-Euro-Ticket: Großer Andrang verspricht volle Züge
In den vergangenen Tagen startete der Vorverkauf des 9-Euro-Tickets und der Andrang war groß. Die Deutsche Bahn gab am Dienstag, 24. Mai 2022, an, online mehr als 200.000 Tickets verkauft zu haben. In Hamburg war das 9-Euro-Ticket schon am vergangenen Wochenende zu haben. Dort waren es nach Angaben des NDR mehr als 180.000 verkaufte Fahrscheine. Deutschlandweit sind es mittlerweile mehr als eine Million verkaufte Fahrscheine. Der Ansturm der Reisefreudigen ist jetzt schon groß, die Züge werden dementsprechend voller werden. Um so wichtiger ist es, die Ausnahmen des 9-Euro-Tickets zu kennen.
Vorsicht Kostenfalle: Alles, was nicht im Preis des 9-Euro-Tickets inbegriffen ist
- Mitnahme von Hunden
- Mitnahme von Fahrrädern
- Fahrten im IC, EC und ICE
- Fahrten in der 1. Klasse
- Die Nutzung von Fernbussen
- Fahrten im Flixtrain
- Reisen ins Ausland
- Mitnahme von Kinder über 6 Jahre
- Benutzung einiger Fähren
Wohin kann ich mit dem 9-Euro-Ticket fahren? Nur Regionalverkehr möglich
Das 9-Euro-Ticket gilt bundesweit im Nah- und Regionalverkehr. Fahrten mit IC, EC und ICE sind mit dem Fahrschein nicht erlaubt. Außerdem gilt das Ticket nur in der 2. Klasse, Fahrten in der 1. Klasse sind nicht mit inbegriffen. In einigen Städten gehören zudem Fähren zu dem öffentlichen Nahverkehr – beispielsweise in Hamburg. Diese dürfen mit dem 9-Euro-Ticket auch genutzt werden. Für einige Fähren in Deutschland gilt dies jedoch nicht. Reisenden wird geraten, sich vorab zu informieren.
Fahrradmitnahme nur mit einem zusätzlichen Ticket: Mitnahme vom Fahrrad nicht im 9-Euro-Ticket enthalten
Auch eine Fahrradmitnahme ist nicht im Preis des 9-Euro-Tickets inbegriffen. Für die Mitnahme gelten die Regelungen der teilnehmenden Verkehrsverbände. In den vergangenen Wochen ist bereits viel über die Mitnahme von Fahrrädern diskutiert worden. Insbesondere über Wochenenden und Feiertagen kann es dazu kommen, dass die Züge voll werden und nicht jedes Fahrrad mitgenommen werden kann. Denn es gilt: Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen haben immer Vorrang vor der Fahrradmitnahme.
Ist das 9-Euro-Ticket übertragbar? Kinder und Hunde benötigen separaten Fahrschein
Das 9-Euro-Ticket ist nicht übertragbar. Jedes Ticket ist personenbezogen, sprich jede Person braucht ein 9-Euro-Ticket. Ausgenommen sind Kinder bis 6 Jahre; diese brauchen keinen Fahrschein. Ältere Kinder hingegen schon. Sie können nicht mit dem 9-Euro-Ticket mitgenommen werden. Ebenso sind Hunde nicht im Fahrschein enthalten. Die Vierbeiner brauchen einen separaten Fahrschein, der je nach Strecke und Bahndienstleister unterschiedlich viel kosten kann.
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9-Euro-Ticket: Fahrten mit Fernbussen und privaten Zuganbietern nicht möglich
Manche Tickets gelten in Deutschland auch manchmal für Reisen ins Ausland. Beispielsweise, wenn man von München nach Salzburg fährt. Solche Regelungen gibt es aber nicht für alle Züge des Regionalverkehrs. Reisende sollten sich vorab informieren, ob das 9-Euro-Ticket die gewünschte Strecke außerhalb Deutschlands abdeckt. In jedem Fall ungültig sind die Fahrscheine in Fernbussen. Auch Angebote von Flixtrain lassen sich mit dem 9-Euro-Ticket nicht nutzen.