Die Kohle brennt wieder

Grillen auf dem Balkon und im Garten: Bei Regelverstoß drohen 5000 Euro Bußgeld

Grillen ist vielen heilig, doch auch dabei lauern häufig rechtliche Gefahren. Was ist beim Grillen erlaubt und was verboten?

Hannover – Das Grillen im Garten oder auf dem Balkon hat in Deutschland eine große Tradition. Es ist keine ungewöhnliche Szenerie, dass am ersten warmen Tag des Jahres der Geruch von Holzkohlerauch über den Dächern vieler Städte und Gemeinden steht. Auch der Anlass scheint vielen egal zu sein, ob für große Feiern wie Hochzeiten und Geburtstage oder in kleiner Runde, einfach nur um zu essen oder auch zum gemeinsamen Kennenlernen ukrainischer Geflüchteten, dem Grillen scheinen keine Grenzen gesetzt zu sein.

Oder doch? Denn, dort wo die Grills stehen, lauern auch rechtliche Gefahren. Im schlimmsten Fall drohen beim Grillen auf dem Balkon, auf der Terrasse oder im Garten und Freien sogar bis zu 5000 Euro Strafe. Was ist beim Grillen erlaubt und was nicht?

BundesverbandDeutscher Mieterbund
Mitglieder300 örtliche Mietervereine, rund 3 Millionen Mitglier
Gründung1900
Rechtsformeingetragener Verein

Grillen auf dem Balkon und im Garten: Bei Verstoß drohen 5000 Euro Bußgeld – die wichtigsten Regeln

Bevor überhaupt an das Essen gedacht werden kann, stellt sich zunächst erstmal die Frage nach dem Ort dafür. Häufig kommen beim Grillen private Grundstücke, also Gärten, Terrassen und Balkone dafür infrage, aber auch in der freien Natur, in Parks, an Seen oder auch in Innenstädten sind meist im Sommer fast überall Grills zu sehen, auch wenn nicht jede Fleischsorte gegrillt werden sollte. Doch bereits mit der Platzwahl könnten den Grillmeisterinnen und Grillmeistern hohe Strafen drohen.

Grillen auf dem Balkon gehört für viele dazu, kann jedoch auch eine rechtliche Grauzone sein.

Grundsätzlich gebe es in Deutschland kein Recht auf Grillen, wie der Deutsche Mieterbund erklärt hatte. Jedoch sei es grundsätzlich erlaubt auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten zu grillen. Das müssten demnach auch die Nachbarn akzeptieren. Anders sehe es jedoch aus, wenn ein Grillverbot in den vertraglichen Regeln für Mieter verankert ist. Dann müssten sich Mieterinnen und Mieter daran logischerweise strikt halten.

Grillen im Garten, auf dem Balkon oder im Freien: bis zu 5000 Euro Strafe bei Grillverstößen in Deutschland

Dabei könne es auch eine Rolle spielen, mit welchem Gerät gegrillt wird. So dürfte vielen Vermieterinnen und Vermietern ein elektrischer Grill deutlich weniger Sorgen beim Grillen im Garten, auf der Terrasse, auf dem Balkon oder im Freien bereiten als ein Holzkohlegrill.

Doch ohne besondere Vereinbarungen, dürfte generell gegrillt werden, wenn dadurch niemand explizit belästigt werde. Dazu könnten beispielsweise Funkenflüge, starke Gerüche oder starke Rauchentwicklung führen. Unabhängig vom Grillen gelte es sich zudem selbstverständlich an entsprechende Ruhezeiten zu halten, also in der Regel 22:00 Uhr, werde diese nicht eingehalten drohen sogar Strafen bis zu 5000 Euro.

Bußgelder für Grillverstöße

(Mehrfache) Grill-Verstöße entgegen Regel­ungen im Mietvertrag: Abmahnung durch den Vermieter bis hin zur Kündigung

Lärm­belästigung durch Grillen während der Ruhe­zeiten: bis zu 5.000 EUR

Zu starker Qualm durch Grillen: Werden Nachbarn gestört, Bußgeld in Höhe von rund 100 Euro

Unerlaubtes Grillen in der Öffentlichkeit: Je nach Stadt oder Gemeinde, ein Bußgeld zwischen 5 und 5.000 Euro

Etwas anders sieht es bei Grillen im Freien aus. Grundsätzlich würden die Behörden festlegen, wo und wann in der Öffentlichkeit gegrillt werden könne. In der Regel seien geeignete Plätze dafür jedoch auch kenntlich durch Beschilderung ausgeschrieben. Bei Verstößen drohen jedoch hohe Strafen. Bei Verstößen drohen Grillenden im Freien in Deutschland im schlimmsten Fall, wie bei der Ruhestörung auch, bis zu 5000 Euro Bußgeld.

Grillen im Freien rechtlich wie offene Feuerstelle: Welche Strafen drohen beim Wildgrillen?

Denn die Grills beim Grillen im Freien seien grundsätzlich nichts anderes als eine offene Feuerstelle. Ohne Genehmigung ist es also in den meisten Fällen verboten. Beispielsweise in Naturschutzgebieten oder explizit brandgefährdeten Gebieten drohen demnach auch schneller hohe Strafen. An scheinbar weniger gefährlichen Orten zum Grillen bleibe es jedoch häufig bei einer Verwarnung oder bei einem geringeren Bußgeld.

So erheben beispielsweise Hannover, Duisburg und Essen in der Regel beim Freigrillen kein Verwarngeld. In Bremen seien immerhin fünf Euro fällig. Anders sieht es beispielsweise in Frankfurt am Main aus, dort drohen sogar bei geringeren Verstößen bereits 120 Euro Strafe.

Grillen in beengt räumlicher Nachbarschaft: Wie oft darf ich das?

Doch wie häufig darf eigentlich gegrillt werden? Solange sich darüber niemand beschwert, sind dem ebenfalls rechtlich keine Grenzen gesetzt. Doch anders sieht es aus, wenn Nachbarinnen und Nachbarn dadurch gestört werden und klagen, wie bei einem kuriosen Gerichtsstreit als eine Frau einen Mann verklagte, weil er Fleisch grillte. In einem anderen Fall hatte das Oberlandesgericht in Oldenburg zum Grillen in engen Wohngegenden sogar ein Gerichtsurteil gefällt.

Darin heißt es: Bei beengten räumlichen Verhältnissen muss ein Nachbar nach 22 Uhr Gerüche und Geräusche, die von nächtlichem Grillen im Garten herrühren regelmäßig nicht hinnehmen.“ In dem Urteil hatte das Gericht sogar eine klare Grenze festgelegt: „Vier mal im Jahr kann allerdings unter diesen Umständen ein Grillen bis 24 Uhr als sozialadäquat anzusehen sein.“

Rubriklistenbild: © imago / stock&people

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