Bitte entsorgen

Parkscheibe richtig eingestellt – und trotzdem bekommt ein Autofahrer ein Knöllchen

Obwohl er die Parkscheibe korrekt eingestellt hat, bekam ein Mann in Gemering ein Knöllchen. Der Grund: Das Ziffernblatt war falsch bedruckt.

Es gibt gewisse Dinge, die findet man in jedem Auto. Eines davon ist die Parkscheibe. Mit ihr können Autofahrer auf ausgewiesenen Parkplätzen kostenfrei parken – zumindest, wenn sie die Parkscheibe richtig einstellen. Doch auch korrekt eingestellt können Bußgelder drohen, wie ein Autofahrer aus Gemering bei München feststellen musste.

Der Mann hatte sein Auto in der Kreisstadt abgestellt und die Parkscheibe ordnungsgemäß eingestellt. Als er wieder zu seinem Auto kam, fand er dennoch ein Knöllchen über 20 Euro an seinem Auto. Dabei hatte er nichts falsch gemacht, sondern die Stadt Gemering selbst.

In Gemering gehen die Parkscheiben andersrum.

Parkscheibe richtig eingestellt: Kurioser Druckfehler sorgt für Knöllchen

Diese hatte 2014 nämlich 25.000 Parkscheiben im ersten Germeringer Einkaufsflyer beigelegt, mit dem Ziel, für den Einzelhandel in der Stadt zu werben. Der Rest wurde im Juni 2022 auf dem Stadtfest verteilt. Allerdings gab es ein Problem: Die Drehscheibe wurde falsch bedruckt. Statt gegen den Uhrzeigersinn waren die Zahlen im Uhrzeigersinn angeordnet.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

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Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
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Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Jahrelang blieb der Fehler unentdeckt, bis sich der Autofahrer bei der Stadt meldete. Immerhin zeigte sich die Stadtverwaltung kulant und bot dem Mann an, das Bußgeld zu übernehmen. Dieser lehnte das Angebot jedoch ab, wie eine Mitarbeiterin gegenüber Auto, Motor und Sport erklärte. Ihm ging es lediglich darum, darauf hinzuweisen, dass es auch anderen Autofahrern mit dieser Parkscheibe so ergehen könnte.

Parkscheibe richtig eingestellt: Stadt Gemering ruft zur Entsorgung auf

Um das zu verhindern, zieht die Stadt Gemeringen das Werbegeschenk nun aus dem Verkehr und hat auf ihrer Website einen entsprechenden Hinweis veröffentlicht. Dort heißt es: „Liebe Germeringerinnen und liebe Germeringer, haben Sie eine Parkscheibe aus Pappe von der Stadt Germering bekommen? Leider müssen Sie sie entsorgen. Die Scheibe ist wie eine Uhr im Uhrzeigersinn bedruckt, müsste aber andersherum sein. Dadurch ist sie laut StVO (Norm DIN 1451 Teil 2 entsprechen Rd Nr. 16 der VwV zu § 39 StVO) ungültig. Wir bitten herzlich um Entschuldigung! Ihre Stadt Germering“.

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Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Heißt: Wegen des falschen Drehblattes entspricht die verschenkte Parkscheibe nicht den in der StVO festgelegten Kriterien. Eine Petition für bunte Parkscheiben scheiterte übrigens. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes in Gemering wurden angewiesen, bei den falschen Parkscheiben ein Auge zuzudrücken, schreibt die Stadt auf Facebook. Viele der Nutzer reagierten dort mit Humor auf den Druckfehler. Andere reagierten indes mit Unverständnis:

  • „Soviel Bürokratie geht #onlyingermany“
  • „Welcher Praktikant war das?“
  • „Das ist nachhaltig!“
  • „Typischer Fall von ‚könnte schöner, kaum besser‘!“
  • „Man hätte sie doch als Linkshänderparkscheibe deklarieren können?!“

Rubriklistenbild: © Stadt Gemering

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