Sonderregeln für Taxis?

Was dürfen sich Taxi-Fahrer im Verkehr eigentlich erlauben?

Das Dachschild eines Taxis leuchtet in der Dunkelheit.
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Gibt es im Verkehr Sonderregeln für Taxis?

Taxis genießen im Verkehr einige Privilegien, die andere Autofahrer haben. Doch was dürfen sie sich eigentlich alles erlauben und was nicht?

Dürfen Taxis in zweiter Reihe halten?

Taxi-Fahrer müssen sich nach den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetztes (PBefG) richten. Im Straßenverkehr gelten für sie daher teils andere Regeln als bei Privatpersonen, die im Auto unterwegs sind. Taxis* müssen schließlich Fahrgäste sicher ans Ziel bringen und benötigen dafür ausreichend Platz zum Ein- und Aussteigen der Passagiere. Viele stellen sich dazu einfach in der zweiten Reihe neben die parkenden Autos. Aber dürfen das Taxi-Fahrer überhaupt?

Grundsätzlich ist dies laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt. Allerdings heißt es hierzu unter § 12 Absatz 4: „Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.“

Doch hierzu heißt es auf bussgeldkatalog.org, dass es dabei „zu keinerlei Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer kommen darf.“ Es müsse daher sichergestellt werden, dass andere Fahrzeuge noch am Taxi vorbeikommen können, ohne dass sie dafür anhalten müssen.

Dürfen Taxis Busspuren benutzen?

Personen, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, verlassen sich auf deren Pünktlichkeit. Damit Busse nicht durch ein hohes Verkehrsaufkommen aufgehalten werden, gibt es Busspuren.

Auch Taxi-Fahrer dürfen diese nutzen, unter der Bedingung, dass dies durch das Zusatzschild „Taxi frei“ gekennzeichnet ist. Zudem müssen sie die Sonderlichtzeichen für Busse kennen und beachten.

Busspuren, die im Bereich von Schienenbahnen liegen, sind für Taxis jedoch Tabu. Darüber hinaus müssen Taxi-Fahrer darauf achten, den Linienverkehr nicht zu behindern. Das Halten auf der Busspur ist daher verboten. Zum schnellen Ein- und Aussteigen an freien Bushaltestellen ist es zwar erlaubt, aber wenn sich ein Linienbus nähert, muss das Taxi umgehend weiterfahren.

Lesen Sie auch: Wie schnell darf man eigentlich in Spielstraßen fahren?

Müssen Taxi-Fahrer sich anschnallen?

Ja, auch Taxi-Fahrer haben sich anzuschnallen, wenn sie mit ihrem Fahrzeug auf der Straße unterwegs sind. Zwar mag die Antwort auf die Frage logisch erscheinen, doch tatsächlich gab es lange Zeit keine Anschnallpflicht für Taxi-Fahrer. Erst 2014 wurde dies im StVO geändert. Die Ausnahme der Anschnallpflicht wurde in den siebziger Jahren eingeführt, da es damals des Öfteren zu gewalttätigen Übergriffen auf Taxi-Fahrer kam. Da Verkehrsunfälle aber eine größere Gefahr darstellen, wurde dies geändert.

Dürfen Taxi-Fahrer Fahrgäste ablehnen?

Auch wenn es wohl selten vorkommt, können Situationen auftreten, in denen Taxi-Fahrer einen Fahrgast nicht befördern möchten. Das dürfen sie in einigen Ausnahmefällen, etwa wenn seine Sicherheit gefährdet ist. Wenn sich das Fahrtziel außerhalb des Fahrgebiets befindet, darf der Taxi-Fahrer ebenfalls ablehnen. Eine Verweigerung aufgrund einer zu kurzen Strecke oder einer Abneigung gegenüber des Fahrgastes ist jedoch nicht erlaubt. (ök) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant: Die meisten Autofahrer verhalten sich beim Grünpfeil an der Ampel falsch.

Weitere Quellen: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Unbekannte Verkehrszeichen? Ob Sie die Bedeutung von allen Schildern kennen?

StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Das Verkehrszeichen für den Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses neue Straßenschild ist eine Abwandlung dessen. Es gilt explizit als Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch dieses Straßenschild dient dem Schutz von Fahrradfahrern. Es markiert einen Bereich, der als Fahrradzone gilt. Das bedeutet für Autofahrer, dass sie ab diesem Schild maximal mit Tempo 30 km/h fahren dürfen. Außerdem dürfen sie den Radverkehr weder gefährden noch behindern. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mal Hand aufs Herz: Vermutlich haben viele Radfahrer ohnehin von dieser Regelung Gebrauch gemacht - auch wenn sie bislang als Verstoß gewertet wurde. Jetzt ist das rechts Abbiegen an einer roten Ampel offiziell erlaubt - zumindest dort, wo der Grünpfeil für Radfahrer das kennzeichnet.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
Abbiegepfeil für Autofahrer
Das gleiche Verkehrszeichen gibt es seit geraumer Zeit auch für Autofahrer. Doch es herrscht weiterhin noch viel Unwissenheit unter den Verkehrsteilnehmern bezüglich des Grünpfeils. Denn korrekterweise muss man sich hierbei wie bei einem Stoppschild verhalten. Das bedeutet, das Fahrzeug muss zunächst vollständig anhalten und laut Straßenverkehrsordnung mindestens drei Sekunden stehenbleiben. Erst dann darf man bei einer roten Ampel rechts abbiegen, sofern kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Die gleichen Regelungen gelten auch für Radfahrer.  ©  Malte Christians/dpa (Archivbild)
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Dieses Verkehrszeichen kennzeichnet Radschnellwege unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Zum Beispiel bei sandigen Straßen soll so kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Mit diesem Straßenschild sollen künftig Bereiche für Lastenfahrräder freigehalten werden, wie etwa Parkbereiche, Abstellflächen oder Ladezonen. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Fahrzeuge von Carsharing-Diensten müssen mit dieser Plakette an der Windschutzscheibe klar erkennbar sein. Der Firmenname sowie das Kennzeichen müssen darauf zu sehen sein.  © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
PKWs, LKWs, Fahrräder, Fußgänger: Die meisten Verkehrsteilnehmer haben ein entsprechendes Sinnbild für Verkehrszeichen. Ab sofort gibt es auch eins für Fahrgemeinschaften. Allerdings gibt es noch keine Bereiche, wo dieses zum Einsatz kommen könnte. Ähnliches gilt beim folgenden Verkehrsschild. © Bundesanstalt für Straßenwesen
StVO-Novelle 2020: Diese Straßenschilder sind neu im Verkehr
Auch Carsharing-Fahrzeuge bekommen ein eigenes Sinnbild. Es soll unter anderem in Parkbereichen eingesetzt werden, die für Carsharing-Autos bestimmt sind. © Bundesanstalt für Straßenwesen
Speedmarathon in Baden-Württemberg
Temposünder und Falschparker müssen davon abgesehen seit 9. November 2021 tiefer in die Tasche greifen. Der erneuerte Bußgeldkatalog sieht härtere Strafen vor: Wer beispielsweise innerorts 16 bis 20 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt 70 Euro statt wie früher 35 Euro. Höhere Geldstrafen gibt es auch für jene, die verbotswidrig auf Geh- und Radwegen parken, unerlaubt auf Schutzstreifen halten oder in zweiter Reihe parken und halten. So kostet das Parken in zweiter Reihe nun 55 statt 20 Euro, noch teurer wird es, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden. Neu ist außerdem eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. © Uwe Anspach/dpa (Archivbild/Symbolbild)

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