Nicht hübsch, aber hilfreich

Kröten im Garten: Lieber leben lassen, sie vernichten Schnecken

Hat sich eine Kröte in Ihren Garten verirrt? Herzlichen Glückwunsch, denn dieser Nützling vertilgt mit großem Appetit Schnecken und andere Schädlinge.

Zugegeben, Schönheiten sind sie meist nicht, die Kröten. Aber ist deswegen gleich Freude angebracht, wenn man sie im Garten findet? Die Antwort ist „ja“, denn die unterschätzten Tiere sind Nützlinge, auf deren Speiseplan Mücken und Fliegen stehen und die auch vor saftigen Nacktschnecken nicht halten machen.

Kröten im Garten: Unbedingt leben lassen, sie fressen Schnecken

Keine Sorge, Erdkröten sind harmlos. Leider verirren sich die Nützlinge oft in Kellerschächte.

Wer einen Teich im Garten hat, für den sind Kröten wohl eher keine Überraschung. Doch auch ohne Feucht-Biotop findet manche Hobbygärtnerin oder manch Hobbygärtner vielleicht eines dieser vielleicht etwas unheimlich anmutenden Lebewesen auf dem Rasen, im Beet und häufig in feuchtwarmen Gewächshäusern. Was ist zu tun?

In erster Linie können Sie sich glücklich schätzen, denn die Kröten tragen beispielsweise auf ganz natürliche Weise dazu bei, Gemüsepflanzen und Blumen vor Fraßfeinden zu schützen. In vielen Fällen handelt es sich bei den Tieren um bräunlich-graue Erdkröten (Bufo bufo), die größte europäische Krötenart. Sie alle vertilgen laut Planetopia.de diese meist unerwünschten Schädlinge oder Plagegeister:

  • Nacktschnecken
  • Mücken und Fliegen
  • Insektenlarven und Würmer
  • Raupen und Spinnen
  • Wanzen, Asseln und Käfer

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Um die Tiere im Garten zu halten, wäre das naheliegendste natürlich ein Teich. Doch kaum jemand hat Zeit, Muße und Platz dafür. Allerdings kann jeder den nachtaktiven Erdkröten Rückzugsmöglichkeiten für den Tag anbieten: Steinhaufen und Mauern, Laubhaufen oder Reisig bieten den Kröten Schutz vor der Sonne und vor Fraßfeinden. Ideal ist als Unterschlupf auch der Komposthaufen oder eine Benjeshecke.

Wenn Sie die Kröten partout nicht in Ihrem Garten möchten, sollten Sie beachten, dass diese laut Focus online unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der Bundesartenschutzverordnung stehen. Man macht sich also strafbar, wenn man die Kröten einfängt, verletzt oder tötet. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an den Naturschutzbund um Hilfe.

Rubriklistenbild: © Shotshop/Imago

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