Schwarze Ablagerungen rechtfertigen Mietminderung

Düsseldorf - Plötzlich auftretende schwarze Ablagerungen an Wänden rechtfertigen eine Mietminderung.

Das berichtet die Zeitschrift “Wohnungswirtschaft & Mietrecht“ in ihrer aktuellen Ausgabe (Heft 7/2011) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 21 s 80/08). Dieses auch als “Fogging“ bekannte Phänomen sei ein Mangel. Der Mieter dürfe die Miete daher um zehn Prozent mindern. In dem Fall hatte ein Mieter unter anderem wegen der Ablagerungen die Miete gemindert. Dagegen hatte der Vermieter geklagt.

Die Richter am Landgericht gaben jedoch dem Mieter Recht. Durch “Fogging“ werde die Wohnung zumindest optisch beeinträchtigt. Beweise dafür, dass der Mieter dieses Phänomen zu verantworten hat, blieb der Vermieter in diesem Fall schuldig. Daher muss er laut Urteil den Mangel beseitigen lassen.

dpa

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