Corona in Bremen
Bovenschulte will für Impfpflicht Spielräume nutzen
Bremens Bürgermeister Bovenschulte will die einrichtungsbezogene Impfpflicht pragmatisch angehen und fordert, auf parteipolitische Profilierungen zu verzichten.
Bremen – In der Debatte um die einrichtungsbezogene Impfpflicht* hat Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) dazu aufgerufen, auf parteipolitische Profilierungen zu verzichten. Die geltende gesetzliche Regelung biete ausreichend Spielraum, um die Impfpflicht „sachgerecht und mit dem notwendigen Maß an Pragmatismus umzusetzen“, sagte der Bremer Regierungschef der in Hannover erscheinenden „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“.
Derweil steigen im Land Bremen die Infektionszahlen mit dem Coronavirus in der Omikron-Welle weiter an. Trotzdem wechselt die Stadt Bremen von der aktuell geltenden Warnstufe 4 auf die Warnstufe 3 zurück.
Corona in Bremen: 744 Neuinfektionen im gesamten Bundesland – keine weiteren Todesfälle
So meldete das Robert-Koch-Institut (RKI) für das Bundesland Bremen am Montagvormittag, 14. Februar 2022, eine 7-Tage-Inzidenz von 1255,3 (Stadtgemeinde Bremen: 1143,0/Stadtgemeinde Bremerhaven: 1815,8). Dies entspricht 744 Neuinfektionen im gesamten Bundesland, weitere Todesfälle gab es nicht zu vermelden.
Die Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 2,82 in Bremen und bei 2,64 in Bremerhaven. Aktuell sind im kleinsten Bundesland 89,7 Prozent der Bevölkerung einmal geimpft. Eine zweite Impfung erhielten nach Angaben der Behörden 87,8 Prozent der Bremerinnen und Bremer, eine Booster-Impfung bis jetzt 61,9 Prozent.
Mit Blick auf die Impfkampagne will Bremens Bürgermeister Bovenschulte, dass die Länder bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ihre Spielräume möglichst einheitlich nutzen sollten. Er rief dazu auf, nicht das Ziel aus den Augen zu verlieren: „Es geht um den Schutz der verletzlichsten Gruppen unserer Gesellschaft.“
Corona in Bremen: Bis 15. März müssen Arztpraxen, Pflegeheime und Kliniken Nachweise über Impfungen erbringen
Das im Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte etwa in Arztpraxen, Pflegeheimen und Kliniken bis zum 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen – oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn das nicht geschieht. Diese können die Beschäftigung in der Einrichtung untersagen.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte angekündigt, den Vollzug der Impfpflicht auszusetzen. Sie sei in der jetzigen Form nicht umsetzbar, der Bund müsse nachbessern. Später schob er nach, dass Bayern sich an Bundesrecht halten werde.
Bovenschulte sagte zu Söders Vorstoß: „Man kann ja geltendes Recht nicht deshalb für unanwendbar erklären, weil man praktische Vollzugsprobleme sieht.“ Solange ein Bundesgesetz gelte, müssten die Länder es auch umsetzen. Der SPD-Politiker sagte auch, er hoffe auf eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren. * kreiszeitung.de und merkur.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.
Rubriklistenbild: © Sina Schuldt/dpa
