Corona-Pandemie

Maskenpflicht an Haltestellen in Bremen gestrichen – mit einer Ausnahme

Ein einzelner Mann läuft über die leere Bushaltestelle am Hauptbahnhof in Bremen.
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Im Land Bremen gibt es ab sofort keine Pflicht mehr, an offenen Haltestellen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt nicht für geschlossene Räume wie beispielsweise Bahnhöfe. (Archivbild)

Bremen passt sich an Niedersachsen an und streicht die Maskenpflicht an Haltestellen. In vielen anderen Bereichen bleibt sie aber weiterhin bestehen.

Bremen/Bremerhaven – Für viele sind die derzeit geltenden Corona-Maßnahmen eine enorme Belastung. Maskentragen und Abstandhalten sind für viele sicherlich die nervigsten Auflagen. Im Land Bremen ist nun die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gefallen – zumindest an Haltestellen für Bus und Bahn. Diese Lockerung ergeht als Anpassung an die niedersächsischen Corona-Regeln, laut denen das Tragen einer Maske bereits seit Längerem an Haltestellen nicht mehr Pflicht ist, wie die Pressestelle der Stadt Bremerhaven am Mittwoch mitteilte.

Bremen: Maskenpflicht an Haltestellen fällt weg

Bundesland:Freie Hansestadt Bremen
Fläche:419,38 Quadratkilometer
Einwohner:680.130 (Stand: 31. Dezember 2020)
Regierungschef:Andreas Bovenschulte (SPD)

In allen „vollständig geschlossenen Räumen“ des ÖPNV – etwa in Bussen, Straßenbahnen, Zügen, Bahnhöfen oder Vorverkaufsstellen – gilt laut dem Verkehrsverbund Bremen und Niedersachsen (VBN) allerdings weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Im Land Bremen gilt dies für alle Personen ab 16, in Niedersachsen für alle Personen ab 14 Jahre. Kinder und Jugendliche unter den Altersgrenzen dürfen in beiden Bundesländern auch eine Alltagsmaske aus Stoff tragen.

Maskenpflicht an Haltestellen im Land Bremen entfällt: In Bus und Bahn bleibt Pflicht aber bestehen

Ausreichend ist hier eine einfache medizinische Mund-Nasen-Bedeckung, eine FFP2-Maske ist nicht zwingend notwendig. In den Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn gilt die Maskenpflicht davon unberührt weiter. Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern (50 Euro im Bundesland Bremen, mindestens 100 Euro in Niedersachsen) sind die Ordnungsämter, hilfsweise die Polizei zuständig.

Weiterhin besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in medizinischen Bereichen, in stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und in der ambulanten Pflege in der Stadtgemeinde Bremerhaven. Der Magistrat hat in seiner heutigen Sitzung die entsprechende Allgemeinverfügung bis zum 24. November 2021 verlängert.

Aktuell gilt in Bremerhaven noch die Corona-Warnstufe 2, auch wenn die Hospitalisierungsinzidenz in der Seestadt mit 4,40 deutlich unter dem Wert von 6 liegt, bei dem eigentlich erst die Warnstufe 2 ausgerufen wird. Allerdings muss dieser Wert an fünf Tagen hintereinander unter 6 liegen, damit die Warnstufe 1 eingeläutet werden könnte. Und selbst dann dauert es noch einmal zwei Tage, bis die neue Warnstufe durch den Magistrat auch offiziell verkündet ist.

Corona-Warnstufe 2 in Bremerhaven: Das gilt jetzt in der Seestadt

  • Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen draußen.
  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in sonstigen geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Kundenverkehrs zugänglich sind.
  • Wie in Warnstufe 1: 3G-Regel in geschlossenen Räumen (Ausnahme: der Betreiber kann anstelle des 3G-Zugangsmodells das 2G-Zugangsmodell anwenden).
  • In allen Warnstufen (0-3): Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung-Pflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Verkaufsstätten und bei Großveranstaltungen (es sei denn bei der Großveranstaltung wird das 2G-Zugangsmodell angewendet).

In der Stadtgemeinde Bremen gilt derzeit noch die Warnstufe 1. Allerdings wird ab Freitag, 29. Oktober 2021, die Einstufung wieder zurückgenommen und es gilt die Warnstufe 0 nach der im September beschlossenen 29. Corona-Verordnung in Bremen. Damit einhergehen auch wieder wesentliche Lockerungen.

Corona-Warnstufe 0 in der Stadtgemeinde Bremen: Das gilt ab Freitag in der Hansestadt

  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Personenverkehr, in geschlossenen Räumen von Verkaufsstätten und bei Großveranstaltungen ab 5000 Personen.
  • Keine Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen. Ein Hygiene- und Schutzkonzept muss vorgelegt werden.
  • Für Großveranstaltungen ab 5000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gilt die 3G-Regel mit den bekannten Schutzauflagen.
  • Außerdem sollen die AHAL-Regeln angewendet werden. Dazu wird empfohlen, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, Hygienemaßnahmen umzusetzen und regelmäßig zu lüften.

Aktuell liegt die Inzidenz im Land Bremen am Mittwoch, 27. Oktober 2021, bei 74,0 (Quelle: RKI-Dashboard, 27. Oktober 2021 um 14:50 Uhr). Das entspricht einer Inzidenz von 62,8 in der Stadtgemeinde Bremen und 129,5 in Bremerhaven. Die Hospitalisierungsrate in Bremen beträgt laut dem Gesundheitsressort derzeit 1,76 (Bremen) und 4,40 (Bremerhaven). Registriert wurden im kleinsten Bundesland am Mittwoch 125 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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