Schließung sorgt für Kritik
„Freipaak“: Schausteller „maßlos enttäuscht“
Bremen – „Wir sind maßlos enttäuscht und niedergeschlagen.“ Mit diesen Worten reagierte Bettina Robrahn-Böker, die Geschäftsführerin der Veranstaltungsgesellschaft Bremer Schausteller (VBS), am Freitag auf das faktische „Freipaak“-Aus. Zuvor waren die Schausteller mit ihrer Beschwerde gegen die Schließung des temporären Freizeitparks auf der Bürgerweide gescheitert.
Der als Ersatz für den ausgefallenen Freimarkt gedachte „Freipaak“ darf nicht wieder öffnen, hatte das Oberverwaltungsgericht beschlossen. Damit bestätigten die Richter eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar, sprich: endgültig.
Und bedeutet damit eben faktisch das endgültige Aus für den „Freipaak“, der am 7. Oktober – also: nur wenige Tage nach seiner Eröffnung – geschlossen worden war. Und der bis zum 1. November dauern sollte.
Richter sehen im Bremer „Freipaak“ einen möglichen Infektionstreiber
Aus der Sicht des Oberverwaltungsgerichts war es richtig, den Freizeitpark zu schließen, als die Corona-Verbreitung in Bremen über den Grenzwert von 50 Infektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen stieg. Großveranstaltungen könnten dazu beitragen, Corona schneller zu verbreiten, heißt es in der Begründung (Aktenzeichen: 1 B 325/20). Anpassungen des ohnehin umfangreichen Hygienekonzepts etwa durch eine Maskenpflicht auf dem kompletten Areal seien „aller Wahrscheinlichkeit nach“ nicht so effektiv wie die Schließung.
Für die Schausteller ist das ein weiterer Tiefschlag in einem ohnehin verlorenen Jahr. Sie verweisen darauf, dass die Infektionszahlen trotz der „Freipaak“-Schließung (sprich: unabhängig von ihr) weiter gestiegen sind. Es habe viele Zuschriften und Anrufe von Bürgern gegeben, die die Schließungs-Entscheidung auch nicht verstanden hätten, so Bettina Robrahn-Böker zu unserer Zeitung. „Vom gesunden Menschenverstand her können wir es überhaupt nicht nachvollziehen. Es ist wirklich frustrierend. Man kann es nicht begreifen.“ Dass der Grenzwert bis zum 1. November unter 50 sinkt, ist utopisch – „Freipaak“ adé. Robrahn-Böker: „Jetzt wird der Abbau organisiert.“
Kommentar zum „Freipaak“-Thema:
Die Schließung ist überzogen
Von Thomas Kuzaj
Viel Platz, viel frische Luft, viel Raum für Abstand. All das gibt es auf der Bürgerweide, wo die Schausteller den „Freipaak“ aufgebaut hatten, der ihnen wenigstens ein bisschen Umsatz bringen sollte im Pandemiejahr 2020.
Jede Straßenbahnfahrt ist riskanter, jeder Gang durch einen vollen Supermarkt wirkt gefährlicher als der Bummel über einen Volksfest-Ersatz mit begrenzter Besucherzahl. Der „Freipaak“ als Infektionstreiber? Mit Blick auf das Gedränge und Geschiebe andernorts wirkt diese Vorstellung unverständlich – und der Beschluss des Bremer Oberverwaltungsgerichts ebenfalls. Die Schließung ist überzogen. Bleibt zu hoffen, dass durch undifferenzierte Entscheidungen dieser Art nicht die Akzeptanz der Corona-Regeln weiter sinkt. Denn das kann sich ein Land, das mit steigenden Infektionszahlen und gegen einen zweiten Lockdown kämpft, nicht erlauben.