Reale Terrorgefahr
Bremen will auf islamistische Gefährder reagieren
Bremen - Von Ralf Sussek. Die Bremer Polizei soll mehr Befugnisse im Kampf gegen das organisierte Verbrechen und den islamistischen Terror bekommen. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hat am Freitag den Entwurf eines überarbeiteten Polizeigesetzes vorgestellt, in dem die Maßnahmen verankert sind. Zu ihnen gehören die Video- und Telekommunikationsüberwachung sowie der Einsatz der Fußfessel.
Bremen sei nach wie vor eine der Hochburgen der salafistischen und radikalislamistischen Szene in Deutschland. Schwerwiegende Gefahren gingen aber auch von anderen extremistischen Gruppen und der organisierten Kriminalität aus. Mäurer: „Dieser Entwicklung müssen wir mit Prävention, Gefahrenabwehr und konsequenter Strafverfolgung begegnen.“
Nachdem die Polizei verstärkt und die Ausstattung verbessert wurde (und noch wird), ist nun das Bremische Polizeigesetz an der Reihe. „Die Terrorgefahren sind keine abstrakten Gefahren mehr, sondern leider Teil unserer Realität geworden. Darauf mussten wir reagieren“, sagte der Senator und verwies auf Polizeigesetze anderer Bundesländer und das des Bundes.
Keine TKÜ zur Gefahrenabwehr
Laut Entwurf darf die Polizei auch ohne Vorliegen einer Straftat (siehe separater Kasten), aber nur mit richterlichem Beschluss die Telefonate, E-Mails und Kurznachrichten (SMS und zum Beispiel Whatsapp) von gefährlichen Personen überwachen (TKÜ). Damit verbunden ist auch die Abfrage von Informationen beim Telekommunikationsanbieter wie die Gerätenummer eines Mobiltelefons oder die Anschrift der Person. Zur Gefahrenabwehr darf die Polizei sogar die Telekommunikation stören, um die Fernzündung von Sprengsätzen zu verhindern oder bei Geiselnahmen den Kontakt zwischen den Tätern. „Wir sind bisher eines der wenigen Länder, die keine TKÜ zur Gefahrenabwehr haben“, sagte Polizeipräsident Lutz Müller.
Ausgeweitet werden soll auch die Videoüberwachung, insbesondere am Kriminalitätsschwerpunkt Bahnhofsvorplatz mit der Discomeile und dem Zentralen Omnibusbahnhof. Dafür wird Kameratechnik angeschafft (rund 1,5 Millionen Euro), die Polizei stellt acht neue Mitarbeiter ein. Noch nicht klar ist zum Beispiel, wie lange die Aufmahmen gespeichert bleiben und wer im Falle einer Auffälligkeit wen auf welchem Weg alarmiert.
Fußfessel und Videoüberwachung
Auch der Einsatz einer elektronischen Fußfessel ist vorgesehen. Bisher darf sie nach dem Ausländerrecht nur bei ausländischen islamistischen Gefährdern angelegt werden, in Zukunft könnten auch deutsche Gefährder damit überwacht werden, gegen die eine Aufenthaltsanordnung oder ein Kontaktverbot ergangen ist.
Die Bürgerschaftsfraktion der Grünen sieht beim Gesetz noch „Gesprächsbedarf“, aber auch dessen Notwendigkeit. „Der vorgelegte Entwurf ist weit davon entfernt, den Weg zu einem allumfassenden Überwachungsstaat zu ebnen“, sagte der innenpolitische Sprecher Björn Fecker. Bei der Videoüberwachung müsse aber „jeder Standort vernünftig begründet und im Einzelfall entschieden werden“. Auf jeden Fall wollen die Grünen die Befugnisse für die Polizei befristen.