Maskenpflicht und 3G-Regel

Bremer Weihnachtsmarkt nun doch mit Auflagen

Weihnachtsmarkt und „Schlachte-Zauber“ in Bremen mitten in der Corona-Pandemie praktisch ohne Auflagen? Danach sah es zunächst aus. Bis Mittwochabend. Jetzt ist alles anders.

Bremen - Nun also doch: Tagsüber gab es auf Nachfragen zum Bremer Weihnachtsmarkt keine Antwort. Am Abend kam dann die Information: Das weihnachtliche Vergnügen wird angesichts der steigenden Corona-Infektionen nicht so locker ohne Auflagen stattfinden wie bisher geplant. Es wird Einschränkungen geben, teilte das zuständige Wirtschaftsressort mit. Unter anderem kündigte Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) Maskenpflicht und 3G-Regel an.

Bremer Weihnachtsmarkt ja (hier ein

Offenbar hatten die Verantwortlichen aus dem Wirtschafts- und aus dem Gesundheitsressort von Senatorin Claudia Bernhard (Linke) am Tag ausführlich beraten. Beraten, was in Sachen Weihnachtsmarkt und „Schlachte-Zauber“ getan werden kann, um die Infektionszahlen nicht explodieren zu lassen. Nun gibt es einige Auflagen. Ob die nützen, wird sich erst in den nächsten Wochen zeigen. Nach dem Stand von Mittwochabend wird der Markt am Montag, 22. November, beginnen. Bis zum 23. Dezember werden dann Hunderttausende von Besuchern aus dem Norden, dem Süden, dem Westen und dem Osten der Republik sowie aus dem Ausland die Bremer City bevölkern.

Weihnachtsmarkt in Bremen: Glühwein und Pommes nur mit 3G-Bändchen

„Die Pandemieentwicklung insgesamt macht weitere Auflagen erforderlich“, sagte Wirtschaftssenatorin Vogt, auch wenn die Inzidenzwerte in Bremen weniger stiegen als in anderen Bundesländern. Folgendes gilt: Maskenpflicht auf dem Marktgelände, also auf dem Weihnachtsmarkt in der Innenstadt und an der Schlachte beim „Schlachte-Zauber“. Eine Ausgabe an den Ausschank- und Imbissbetrieben und eine Nutzung der Fahrgeschäfte darf nur nach einem 3G-Nachweis erfolgen. Die Prüfung soll an separaten Ständen erfolgen, die auf dem gesamten Marktgelände stehen, heißt es. Nach Prüfung erhalten die Besucher ein kostenloses Band, das am Handgelenk angebracht „und ohne Beschädigung nicht entfernt werden kann“. „Eine Ausgabe von Getränken und Speisen sowie die Nutzung der Fahrgeschäfte ist nur nach Vorzeigen der Bänder erlaubt“, betonte Vogt.

Die Farbe der Bänder wechselt täglich. Geimpfte und Genesene (2G) können Bänder bekommen, die für die gesamte Veranstaltungsdauer gültig sind. Bänder sind ab 16 Jahren erforderlich (Schulbescheinigung ist nötig). Steigt der (eigentlich nicht mehr im Mittelpunkt stehende) Inzidenzwert auf über 200 (derzeit 132), gibt es Bänder nur noch für Geimpfte und Genesene.

Bremer Weihnachtsmarkt: Bei Gedränge droht Stand-Schließung

Die Zahl der Stände wurde bereits um zehn Prozent auf 156 reduziert und sinkt aufgrund von Absagen, so das Ressort, nochmal um zehn Prozent. Zwei stark frequentierte Getränkestände (Glühwein/Feuerzangenbowle) weichen von Marktplatz und Liebfrauenkirchhof auf Ansgarikirchhof und Hanseatenhof. Wird‘s zu voll an Buden, droht eine zeitweise Schließung, heißt es.

Rubriklistenbild: © Kowalewski

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