Einzelbetreiberin spricht von „Irrsinn“

Windkraft: Einwohner äußern Bedenken

Die Gemeinde muss der Windkraft Raum geben – aber es gibt nicht viele, in denen Windkraftanlagen infrage kommen. Foto: heinfried Husmann
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Die Gemeinde muss der Windkraft Raum geben – aber es gibt nicht viele, in denen Windkraftanlagen infrage kommen.

Stuhr - Die Autobahn vor der Nase, der Flughafen in der Nachbarschaft – und bald auch noch neue Windräder, nur einen halben Kilometer von der Haustür entfernt? Hinsichtlich der geplanten 42. Änderung des Flächennutzungsplans befürchten einige Stuhrer eine (weitere) Einschränkung ihrer Lebensqualität. Das wurde am Donnerstagabend bei der öffentlichen Bürgerbeteiligung im Rathaus deutlich.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans will die Gemeinde Gebiete ausweisen, in denen Windräder gebaut werden dürfen. An allen anderen Stellen wären neue Anlagen dann verboten. Die Gemeinde möchte also steuern können, wo Windräder hinkommen. Diese einfach komplett zu verbieten, ist im Übrigen keine Alternative. Kommunen müssen Windkraft „substanziellen Raum“ geben. Tun sie das nicht, können Investoren klagen.

Aber Stuhr hat doch bereits ein Standortkonzept für Windkraft. Wieso also noch einmal daran rumdoktern? Im vergangenen Jahr habe es viele Rechtsprechungen gegeben, führte Ina Rehfeld vom Planungsbüro NWP bei der Bürgerbeteiligung aus. „Und wir haben natürlich auch eine technische Weiterentwicklung von Anlagen. Das ist für uns Anlass, noch einmal neu einzusteigen.“

Wie viel Fläche „substanzieller Raum“ konkret bedeutet, ist nicht festgelegt. Klar ist aber, dass Stuhr mit dem jetzigen Windpark bei Groß Mackenstedt angesichts der sich stetig aktualisierenden Rechtslage nicht unbedingt auf der sicheren Seite ist.

Ein Punkt, der auch noch reinspielen könnte, ist, dass ein Betreiber von Windrädern in Groß Mackenstedt Anlagen gerne zu Masten für Mobilfunkantennen umfunktionieren möchten – damit würde der für Windkraft genutzte Raum in Stuhr weiter schrumpfen. Eine geplante Änderung des entsprechenden Bebauungsplans, um die Art der baulichen Nutzung in dem Gebiet festzulegen, soll das aber verhindern.

Nachdem im gesamten Gemeindegebiet harte Tabuzonen (da geht wirklich nichts) und weiche Tabuzonen (da kann man noch mal abwägen) ausgemacht wurden, sind vier mögliche Flächen für Windkraft-Standorte übrig geblieben: nordöstlich von Fahrenhorst, im Bereich des bestehenden Windparks Groß Mackenstedt (für den Standort hat die Gemeinde bereits einen Bebauungsplan aufgelegt) sowie zwei Flächen nördlich und südlich der A1. Bei allen Flächen muss im weiteren Verlauf des Verfahrens geschaut werden, ob sie sich wirklich eignen oder ob zum Beispiel die Flugsicherung etwas dagegen hat.

Eine Anwohnerin, die sich bei der Bürgerbeteiligung zu Wort meldete, war Anne Schweers aus Eggese. Sie ist Betreiberin einer Windkraftanlage – und würde gerne an gleicher Stelle in absehbarer Zeit ein moderneres Modell mit neuen Technologien realisieren, „um die Anwohner unseres Standortes besser zu schützen“. Die Planungen der Gemeinde würden diese Bemühungen zunichtemachen, kritisierte sie. Denn ihre Anlage stehe in keinem der für Windkraft vorgesehenen Flächen. Das hängt damit zusammen, dass das Raumordnungsprogramm des Landkreises einen Abstand von mindestens 500 Meter zu Wohnnutzungen vorsieht – unabhängig davon, ob es sich um eine ganze Siedlung oder nur um ein einzelnes Haus handelt. Schweers monierte, dass das Raumordnungsprogramm für Kommunen wie Schwaförden oder Barnstorf erstellt worden sei. „Durch die Verflechtung der Gemeinde Stuhr zu Bremen weisen wir aber andere Strukturen auf.“ Wendet man das 500-Meter-Kriterium in Stuhr an, bleibt kaum Fläche übrig. Laut Schweers fallen somit die Gebiete, die am weitesten von Siedlungen entfernt sind, raus. „War für ein Irrsinn!“, sagte sie. Und fuhrt fort: „Der Grundsatz, einen Abstand von 800 Metern zu planungsrechtlich abgesicherter Wohnbebauung einzuhalten, wird einfach übergangen. Und das auf Kosten der Anwohner vom Bremer Weg, Siekstraße, Grüner Weg, Brachvogelweg, Neues Land, Stührmanns Höhe, Mittelweg, Rostocker Weg, Wismarer Weg und Regenpfeiferweg.“ – dabei handelt es sich um Straßen, die sich im 800-Meter-Radius um den Bereich des neuen Bebauungsplans für die Fläche in Groß Mackenstedt befinden.

Die Politik täte ihrer Meinung nach gut daran, die aktuelle bundesweite Diskussion um eine 1000-Meter-Grenze zu Wohnbebauung abzuwarten. In diesem Radius wären rund um das Gebiet des Bebauungsplans 200 Häuser im planungsrechtlich abgesicherten Wohnbereich. „Windkraftanlagen, die am weitesten von Wohngebiet entfernt sind, die auch die geforderten 1000 Meter zu Wohnbebauung einhalten, müssen abgebaut werden.“ Dafür würden in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten Windkraftanlagen möglich. Diese würden massiven Schattenwurf verursachen. Zum Schutz der Einwohner wären Abschaltzeiten nötig. Schweers stellte die Wirtschaftlichkeit infrage.

Die Planer verwiesen auf den Bestandsschutz alter Anlagen – Schweers entgegnete, dass sie sich dahingehend informiert habe und dieser in ihrem Fall nichts nütze. „Ich als Einzelbetreiberin werde einfach übergangen. Auch ich habe – und da gibt mir das Raumordnungsprogramm recht – einen Anspruch auf Weiterentwicklung meines Standortes und Nutzung meiner Infrastruktur“, sagte sie. Ihr Standort halte 1300 Meter zu planungsrechtlich abgesicherter Wohnbebauung ein.

Anne Schweers ist nicht die einzige, die Bedenken hat. Ein Anwohner der Straße Am großen Feld in Groß Mackenstedt führte aus, das er ein Windrad im bestehenden Windpark „schon sehr deutlich hören könne“. Er mag sich gar nicht vorstellen, dass weitere dazukommen könnten. „Wenn ich mich dagegen wehren kann, werde ich das auch tun.“ Eine Stuhrerin sagte, dass weitere oder höhere Anlagen eine zusätzliche Belastung zur Autobahn wären. „Nach dem Umbau des Kreuzes hat sich der Verkehrslärm drastisch verstärkt.“

Ob irgendwann überhaupt Anlagen auf den dafür infrage kommenden Flächen gebaut werden, und wenn ja wie hoch, kann noch nicht gesagt werden. Das müsste geklärt werden, wenn wirklich der Bau einzelner Anlagen beantragt wird, führten die Planer aus. Sie verdeutlichten, dass die 500-Meter-Abstand zu jedem Haus fest vorgeschrieben seien, im Gegensatz zu dem 800-Meter-Grundsatz. Und sie erklärten auch, dass neue Anlagen, selbst wenn sie höher sein sollten, durch moderne Technik leiser sein könnten als alte. Moderne Modelle würden sich zudem bei zu starkem Schattenwurf irgendwann von alleine abschalten.

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