Fällt der Corona-Test weg?
2G statt 2G plus beim Friseur: Das würde die Corona-Regel bedeuten
Die 2G-plus-Regel beim Friseur macht einen spontanen Besuch unmöglich. Doch ist in Niedersachsen Licht am Ende des Tunnels zu sehen. Option auf 2G. Aber wie?
Hannover – Nach der Arbeit noch spontan, ganz ohne Termin, zum Friseur wird durch die Corona-Regeln schier unmöglich. Das zeigt das Beispiel Niedersachsen. Hier gilt in vielen Bereichen des Einzelhandels ab Samstag, 11. Dezember 2021, 2G*. Härter trifft es Betriebe und Geschäfte, die körpernahe Dienstleistungen anbieten. Die Corona-Verordnung schreibt hier sogar 2G plus vor. Doch könnte die Rolle ruckwärts erfolgen – wenn beispielsweise Friseure strikte Auflagen einhalten.
| Damen- und Herrenfriseur in Hannover, Niedersachsen: | Landesinnungsverband des niedersächischen Friseurhandwerks |
| Adresse: | Ricklinger Stadtweg 92, 30459 Hannover |
| Telefon: | 0511 427231 |
2G plus beim Friseur: Niedersachsen setzt auf strengere Corona-Regeln – doch Option auf 2G bei körpernahen Dienstleistungen gegeben
Am Dienstag, 7. Dezember, hat Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) im Rahmen einer Corona-Sondersitzung im Niedersächsischen Landtag seine Entwürfe für die neue Corona-Verordnung im nördlichen Bundesland vorgestellt. Diese müssen jedoch noch eine Abstimmung überstehen und letztendlich von einer höheren Instanz verabschiedet werden. Sind diese Schritte vollzogen, sollen die neuen Regeln und Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung in Niedersachsen am 10. Dezember vorgestellt werden.
Ein Datum, das auch die Friseure in Niedersachsen im Blick haben sollten. Schließlich steht eine geplante Erleichterung bei der 2G-plus-Regel in ihren Salons* im Raum. „Wenn sich die Betriebe aussuchen können, ob sie mit 2G oder mit 2G plus fahren, dann ist das schon eine Erleichterung“, heißt es in diesem Kontext von Manuela Härtelt-Dören gegenüber der dpa. Die Landesinnungsmeisterin des niedersächsischen Friseurhandwerks sieht in der geplanten Änderung ein „gutes Zeichen“.
Niedersachsens Friseure könnten auf 2G umstellen – wenn nur 70 Prozent der Kapazität genutzt wird
Grundsätzlich sieht der Entwurf der neuen Corona-Verordnung der niedersächsischen Landesregierung bei der 2g-plus-Regel Erleichterungen vor. Demnach sollen Gastronomen, aber auch körpernahe Dienstleistungen wie Friseure die Option erhalten, auf die zusätzlichen Tests für Geimpfte und Genesene zu verzichten.
Dies setzt jedoch voraus, dass die entsprechenden Betriebe nur 70 Prozent der ihnen zur Verfügung stehenden Kapazitäten nutzen. Heißt beispielsweise, dass bei einem kleinen Betrieb nur ein Kunde und ein Mitarbeiter zusammenkommen. Doch sei noch nicht absehbar, für welche Option sich die Friseure mehrheitlich entscheiden werden – insofern der Wechsel von 2G plus auf 2G beim Friseur überhaupt erfolgt.
2G bei Friseuren: Abstandsregel macht Friseuren das Leben schwer – Corona-Regel lässt nur halbe Kapazität zu
De facto waren aufgrund fehlender Testkapazitäten unter der verschärften 2G-plus-Regel bei den Betrieben in Niedersachsen viele Termin-Absagen eingegangen. Allein für Dezember 2021 hatte die Branche zuletzt mit Umsatzrückgängen von 30 bis 40 Prozent gerechnet. Darüber berichtet die dpa.
Abseits von 2G oder 2G plus beim Friseur gilt es aber auch festzuhalten, dass die seit eineinhalb Jahren geltenden Abstandsregeln von 1,5 Metern es den Salons ohnehin schwer machen. Schließlich hätte diese Corona-Regel zur Folge, dass Friseure ihre Betriebe nicht voll auslasten dürfen, so Härtelt-Dören. Deswegen würden Friseure ihre Geschäfte meist nur mit halber Kapazität betreiben.
Besser als nichts: 2G anstatt 2G plus bei Niedersachsens Friseuren wäre ein „gutes Zeichen“
Eine Auslastung von 70 Prozent in Friseursalons, wie sie in einem 2G-Szenario Realität wäre, sei aber auf jeden Fall eine kleine Verbesserung. Doch würden Friseure auch immer noch darauf warten, ihre Betriebe wieder mit voller Kapazität betreiben zu können. Das macht Manuela Härtelt-Dören deutlich:
Es sind immer noch Mitarbeiter von uns in der Kurzarbeit, die gar nicht da rausgekommen sind, weil wir nicht 100 Prozent auslasten dürfen.
Kaum eine Hilfe sei dagegen, dass auch Kleinstbetriebe, beispielsweise von Solo-Selbständigen, von der Testpflicht befreit werden sollen. Denn laut Härtelt-Dören hätten die Friseursalons in Niedersachsen im Schnitt zwei bis drei oder sogar mehr Angestellte.
Corona-Regeln beim Friseur: Berliner Betreiber mit Option auf 2G plus – Nordlicht Bremen setzt auf 2G beim Haareschneiden
In Niedersachsen gilt also gegenwärtig bei körpernahen Dienstleistungen, wie sie unter anderem von Friseuren angeboten werden, die 2G-plus-Regel. Die Option auf eine Umstellung hin zu 2G steht im Raum und muss noch auf politischer Ebene beschlossen werden. Wie aber verhält es sich mit anderen Bundesländern in dieser Thematik?
In Berlin sind es öffentliche Bereiche wie Restaurants, Kinos, Theater und eben auch Friseursalons, in denen die 2G-Regel greift. Doch ist es den Friseuren in der Hauptstadt freigestellt, auch auf 2G plus zurückzugreifen. In diesem Fall erfolgt die Testnachweispflicht für jeden Kunden, ganz gleich, ob geimpft oder genesen.
Auf 2G in Friseursalons setzen zudem Bayern, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen sowie Thüringen. Ungeimpfte können in diesen Bundesländern also nicht mehr zum Friseur gehen. Ausnahmen greifen jedoch bei Kindern und Schwangeren.
Baden-Württembergs Corona-Sonderweg: Beim Friseur greift 3G plus – Ungeimpfte kommen nur mit PCR-Test rein
Einen anderen Corona-Kurs fahren Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein. In diesen Bundesländern gilt 3G beim Friseurbesuch, wodurch auch Ungeimpfte sich weiterhin die Haare schneiden lassen können – insofern sie einen negativen Test vorweisen.
Bleibt Baden-Württemberg als 16. und letztes Bundesland. Hier setzt die Landesregierung auf ein weiteres Modell. Bei einer Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz, die über dem Wert von 6,0 liegt, gilt die zweite Alarmstufe. In diesem Fall greift beim Friseur in Baden-Württemberg 3G plus.
Heißt konkret: Der Test, der von Ungeimpften erbracht werden muss, muss ein PCR-Test ein. Ein Antigenschnelltest wird lediglich bei Kindern und Jugendlichen, Schwangeren und Stillenden sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, akzeptiert. Eine haarige Angelegenheit, diese Corona-Regeln beim Friseur. * kreiszeitung.de und 24hamburg.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.