Neue Corona-Verordnung

Ab Inzidenz über 10: Niedersachsen will Diskos wieder schließen

Das Bundesland reagiert auf die steigenden Corona-Infektionszahlen – und kündigt an, Diskotheken, Clubs und Shisha-Lokale zu schließen.

Hannover – Die Corona-Lage in Niedersachsen wird zunehmend angespannter: Nach stabilen Werten unter 10 nimmt die Corona-Inzidenz im Bundesland wieder Fahrt auf, steuert stramm auf die 20 zu. Derzeit liegt sie in der Niedersachsen bei 15,5 Fällen je 100.000 Einwohner.

Deutsches Land:Niedersachsen
Fläche:47.614 km²
Bevölkerung:7,982 Millionen (2019)
Hauptstadt:Hannover

Nun hat die Landesregierung am Dienstag, 27. Juli 2021, mitgeteilt, die Corona-Verordnung anpassen zu wollen: Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz örtlich über 10 liegen, werden Diskotheken, Clubs und Shisha-Lokale geschlossen. Diese Regelung soll bereits am Mittwoch, 28. Juli 2021, in Kraft treten.

Diskos und Bars in Niedersachsen droht Schließung: Immer wieder Corona-Partys

Zahlreichen Diskos und Bars droht nun die Schließung: Allein in der Region Hannover liegt die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag bei 32,5. Immer wieder gab es Berichte über Corona-Partys in der Landeshauptstadt. Und der Landkreis Lüneburg hat mit einem Wert von 59,7 (Stand Dienstag) nach einer Mega-Abifeier die zweithöchste Inzidenz in Deutschland.

Diskotheken und Bars in Niedersachsen müssen künftig ab einer Inzidenz über 10 schließen. So sieht es die neue Corona-Regelung des Landes vor.

Zurzeit gilt für Inzidenzen unter 10 in Diskotheken, Clubs und Shisha-Lokalen die Maskenpflicht künftig auch beim Tanzen, zudem müssen Betreiber ein Hygienekonzept vorlegen und die Besucherzahl auf 50 Prozent der Kapazität begrenzen.

Jetzt also die drohende Schließung, ein Schock für die Betreiber: Bea Roth, die den Club Exil in Göttingen führt, sagte gegenüber der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen*: „Während 100 Meter Luftlinie entfernt auf dem Zentralcampus 1000 Menschen feiern – ohne Kontaktnachverfolgung, ohne Mund-Nasen-Schutz, ohne Abstand – stellen Sie mich also unter Generalverdacht, ein Pandemietreiber zu sein?“

Die Anpassung sieht auch vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte mehr Handlungsspielraum bei der Ausgestaltung der Corona-Regeln bekommen. Sie können in Zukunft per Allgemeinverfügung einzelne Bereiche – etwa Beherbergung, Gastronomie (außer Discos, Clubs und Shisha-Lokale), Einzelhandel, körpernahe Dienstleistung und Sport – von Verschärfungen ausnehmen, wenn die nachweislich nicht zu einem Anstieg des Infektionsgeschehens beigetragen haben. * kreiszeitung.de und hna.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Rubriklistenbild: © Markus Scholz/dpa

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