Flaute in der Pflegekasse

„Bedrohliches Szenario“: Pflegeversicherung in der Krise – das bedeutet es für Niedersachsen

Den Pflegekassen geht das Geld aus, steigende Kosten schlagen sich auf die Leistungen nieder, auch in Niedersachsen. Experten fordern eine Reform des Systems.

Hannover – Die Meldungen über die Finanzlage der gesetzlichen Pflegeversicherung klingen dramatisch. Deren Kassen könnten schon im Februar leer, die Versicherung pleite sein, legen Berichte nahe. Gesundheitsminister Lauterbach kündigte bereits ein „Finanzkonzept“ an. Auch in Niedersachsen zeichnet sich eine dramatische Entwicklung ab – vor allem für Pflegebedürftige und deren Angehörigen, warnen Experten. Sie fordern eine grundlegende Struktur- und Finanzreform des Pflegesystems.

Sozialversicherung:Gesetzliche Pflegeversicherung
Einführung:1995
Versicherungspflichtige:jedes Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
Zahl der Versicherten:74,56 Mio gesetzlich Versicherte, 9,14 Mio privat Versicherte (Stand: 15.7.2024)
Beitragssatz:3,4 Prozent, Kinderlose 4 Prozent
Leistungsbeziehende:5,58 Mio

Leere Pflegekassen in Niedersachsen: Sozialverbände fordern Rückzahlung statt Beitragserhöhung

Die Kostenentwicklung in der Pflege ist besorgniserregend, die Kassen stehen kurz vor der Pleite: Für das laufende Jahr rechnen die Pflegekassen mit einem Defizit von 1,5 Milliarden Euro, für 2025 mit einem Minus von 3,5 Milliarden Euro, so der Verband der Ersatzkassen. Nach bisherigen Berechnungen sollten die Gelder der Pflegeversicherung eigentlich bis 2025 gesichert sein. Neuesten Berichten des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) zufolge jedoch müsste der Beitragssatz um 0,25 Prozent bis 0,3 Prozentpunkten steigen, statt um 0,2 Prozentpunkte angehoben zu werden, um die Pflegeversicherung vor der Zahlungsunfähigkeit zu retten.

Ein erneutes Anheben belastet vor allem Menschen mit geringem Einkommen, die auch besonders von den Preissteigerungen der Lebenshaltungskosten betroffen sind, überproportional.

 Katharina Lorenz, SoVD Niedersachsen

„Das ist auch eine Konsequenz daraus, dass sich der Bund seit Jahren aus den Töpfen, die ausschließlich für Pflegeleistungen gedacht sind, für versicherungsfremde Leistungen bedient“, so Katharina Lorenz, Abteilungsleiterin Sozialpolitik im SoVD-Landesverband Niedersachsen in Hannover gegenüber kreiszeitung.de. Allein rund sechs Milliarden Euro seien an für die Corona-Pandemie zweckentfremdeten Beitragsmitteln nicht refinanziert worden.

Den Pflegekassen geht das Geld aus, steigende Kosten schlagen sich auf die Leistungen nieder, auch in Niedersachsen. Experten fordern eine Reform des Systems. (Archivbild)

„Beitragserhöhung würde vor allem Einkommensschwache treffen“: Experten kritisieren

Die Erhöhung der Beitragssätze auf bis zu 3,4 Prozent sei gerade mal ein Jahr her, kritisiert Lorenz: „Ein erneutes Anheben belastet vor allem Menschen mit geringem Einkommen, die auch besonders von den Preissteigerungen der Lebenshaltungskosten betroffen sind, überproportional“. Auch Rentnerinnen und Rentner, deren Rente häufig zum Leben nicht mehr ausreicht, würde eine Beitragserhöhung der Pflegeversicherung hart treffen – in Niedersachsen sind so viele Rentner wie nie auf Sozialhilfe angewiesen.

Gleichzeitig wurden mit den steigenden Kosten auch die Leistungen für pflegerische Verrichtungen deutlich erhöht, was vor allem Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schwer zusetze: „Vor vier Jahren konnte beispielsweise bei einem Pflegegrad 2 noch zweimal in der Woche eine Pflegekraft vom Pflegegeld bezahlt werden, um beim Duschen zu helfen, heute reicht das gerade noch für einen Besuch wöchentlich.“

Steuererklärung 2024: Welche Kosten lassen sich absetzen?

Es ist ein Laptop und eine Tasse Kaffee zu sehen.
Das Finanzamt berücksichtigt im Jahr 2024 von sich aus als Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro – ganz ohne Nachweise, wie Finanztip.de informierte. © Johner Images/Imago
Es sind Geldscheine und ein Autoschlüssel zu sehen.
Die Pendlerpauschale zum Beispiel fällt in der Steuererklärung unter die Werbungskosten. Arbeitnehmer sollten bei den Werbungskosten der Anlage N die korrekte Entfernung von der eigenen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte angeben – egal, ob sie mit dem Auto, dem ÖPNV, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Für den einfachen Arbeitsweg berücksichtigt das Finanzamt die sogenannte Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gibt es sogar 38 Cent je Kilometer, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete. (Symbolbild)  © Zoonar/Imago
Ein Mann und eine Frau arbeiten an einem Laptop.
Eine rückwirkende Steuererleichterung hat der Bundesrat Ende November 2024 bewilligt: Der sogenannte Grundfreibetrag – sprich der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird – wurde zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf nun 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt genau der doppelte Betrag von 23.568 Euro. (Symbolbild)  © HalfPoint Images/Imago
Ein Mann arbeitet an einem Laptop.
Wer seine Tätigkeit ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden verrichtet, kann für bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag geltend machen, erinnerte die Deutsche Presse-Agentur. Beschäftigte können die Angaben dazu in der Anlage N der Steuererklärung machen. (Symbolbild) © Johner Images/Imago
Es ist eine Mutter mit ihren zwei Kindern zu sehen.
Für das Steuerjahr 2024 beläuft sich der Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro, beziehungsweise 3.306 Euro pro Elternteil, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Dazu kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von 2.928 Euro, beziehungsweise 1.464 Euro pro Elternteil. „Somit wirken sich insgesamt 9.540 Euro steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2024 aus“, hieß es. Hinweis: Der Kinderfreibetrag wurde Ende November 2024 rückwirkend auf 6.612 Euro für 2024 erhöht. Zuvor lag er für 2024 bei 6.384 Euro, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. (Symbolbild) © Monkeybusiness/Imago
Hand an einem Rasenmäher im Gras
Wer sich mit der Einkommensteuererklärung beschäftigt, sollte auch an die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen denken. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie die dazugehörigen Rechnungen in Ihre Steuererklärung eintragen“, informierte die VLH (Stand: 29. Februar 2024). „Es gilt dabei aber eine Maximalsumme von 20.000 Euro. Das Finanzamt berechnet davon 20 Prozent, sodass Sie am Ende maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen können.“ (Symbolbild)  © Fotosearch LBRF ocskaymark/agefotostock/Imago
Haushaltshilfe wischt mit einem Tuch über eine Arbeitsplatte in einer Küche.
Zudem können geringfügig angestellte Beschäftigte, die im Haushalt tätig werden, die Steuerlast ebenfalls senken. Hier berücksichtigen die Finanzämter 20 Prozent der Ausgaben, jedoch höchstens 510 Euro pro Jahr, wie die Deutsche Presse-Agentur zum Thema berichtete. (Symbolbild) © Zoonar.com/gopixa/Imago
Jemand bewegt etwas mit einem Küchenhandschuh an einer Dunstabzugshaube.
Daheim muss etwas repariert oder erneuert werden? Für manche Arbeiten beauftragen Wohnungsbesitzer einen Handwerker – zum Beispiel, wenn Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in den eigenen vier Wänden erledigt werden müssen. Hier sind ebenfalls 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten absetzbar, der Höchstbetrag ist jedoch schon bei 1.200 Euro erreicht. Die Aufwendungen gehören ebenfalls in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. (Symbolbild)  © gmstockstudio/Panthermedia/Imago
Holzleiter in Raum bei Malerarbeiten beim Hausbau
Bei Maßnahmen zur Wärmedämmung, Fenster-, Türen- oder beispielsweise einem Heizungstausch könnten Eigenheimbesitzer „nicht nur Arbeitskosten in der Steuererklärung geltend machen, sondern auch die Materialkosten“, informierte die Lohnsteuerhilfe Bayern zudem. „Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber den normalen Handwerkerleistungen. Bis zu einer gesamten Investitionssumme von 200.000 Euro können 20 Prozent als steuerliche Förderung über drei Jahre verteilt eingeheimst werden.“ Die Voraussetzung sei hier, „dass ein Fachbetrieb die Sanierungsmaßnahmen übernimmt und eine spezielle Bescheinigung erstellt, dass die energetischen Mindestanforderungen erfüllt sind“. (Symbolbild) © Zoonar.com/Robert Kneschke/Imago
Frau am Schreibtisch mit Teetasse und Laptop
Bei den Gesundheitskosten kommen übers Jahr verteilt schnell mal größere Summen zusammen. Einen Teil müssen Steuerzahler selbst tragen. Doch bestimmte Kosten lassen sich als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung angeben. Mussten Steuerzahler in einem Jahr besonders viele Krankheitskosten selbst tragen, kann sich das gegebenenfalls steuermindernd auswirken, so der Hinweis. (Symbolbild)  ©  Westend61/Imago

„Äußerst bedrohliches Szenario“: Menschenwürdige Pflege schon jetzt nicht mehr möglich

Eine menschenwürdige Pflege sei darum mit den aktuellen Leistungen schon jetzt nicht mehr möglich: „Die Konsequenz ist, dass Angehörige sich über ihre Belastungsgrenzen hinaus engagieren“, berichtet Lorenz. Die Berichte, dass die Kassen womöglich bald noch weniger oder gar nicht mehr zahlen können, sei darum „ein äußerst bedrohliches Szenario“.

Wir fordern eine Pflegebürgerversicherung für alle, in die auch Beamte einzahlen – und von der alle mit dem gleichen Schutz und dem Anspruch auf die gleichen Leistungen profitieren.

Katharina Lorenz, SoVD Niedersachsen

Pflegebürgerversicherung für alle – Sozialverbände fordern Systemreform

Langfristig stellt die Sozialpolitik-Expertin fest, könne das System sich nur tragen, wenn die eingezahlten Beiträge ausschließlich für die Versicherungsleistungen aufgewendet würden, eine vollständige Rückzahlung der pandemiebedingten Milliarden-Auslagen sei zwingend erforderlich. Ein Rechtsgutachten hatte bereits festgestellt, dass die Pflegeversicherung Anspruch auf Ausgleich der Kosten hat.

„Darüber hinaus fordern wir eine Pflegebürgerversicherung für alle, in die auch Beamte einzahlen – und von der alle mit dem gleichen Schutz und dem Anspruch auf die gleichen Leistungen profitieren“, so Lorenz. Und: Wer finanziell besser aufgestellt sei, solle künftig auch prozentual mehr in die Kasse einzahlen: „Es darf nicht sein, dass Einsparungen immer die Schwächsten und Ärmsten am härtesten treffen.“

Rubriklistenbild: © Tom Weller/dpa

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