Alkoholkonsum von Jugendlichen
Bier und Wein erst ab 18 Jahren? Landesstelle spricht sich dafür aus
Der Drogenbeauftragte schlägt eine neue Regelung für den Umgang mit Alkohol vor. Sein Ansatz: Die Gesundheit sollte im Mittelpunkt stehen. Landesstelle auch dafür.
Update vom Montag, 14. Februar 2022, 10:40 Uhr: Hannover – Soll der Verkauf von Bier zukünftig erst ab 18 Jahren erlaubt sein? Das schlägt zumindest der Drogen-Beauftragte der Bundesregierung vor. Nun begrüßt auch die Landesstelle für Suchtfragen in Niedersachsen (NLS) diesen Vorstoß. „Rein medizinisch gibt es überhaupt keinen Grund, dass der Alkohol von Bier und Wein weniger gefährlich sein soll als der von Schnaps“, wird die NLS-Vorsitzende Evelyn Popp in diesem Kontext von der dpa zitiert.
Bier und Wein nur noch ab 18 Jahren? Expertin plädiert für „Werbeverbot für Alkohol und Tabak“
Popp spricht sich also dafür aus, dass das Mindestalter für den Kauf von Bier, Wein und Sekt von 16 auf 18 Jahren angehoben wird. Zudem lehnt die NLS-Vorsitzende das begleitete Trinken ab. Hiermit ist gemeint, dass Jugendlichen der Konsum von Bier, Wein und Schaumwein im Beisein eines Sorgeberechtigten schon ab 14 Jahren erlaubt ist. Für Popp steht fest: Die Altersgrenze von 18 Jahren sollte generell gelten.
Zudem plädiert sie dafür, dass die Werbung für Alltagsdrogen stark einzuschränken ist. „Ein Werbeverbot für Alkohol und Tabak wäre überfällig“. Bislang sei die entsprechende Werbung jedoch stark auf jungen Menschen ausgerichtet. Denn diese seien eher als ältere Erwachsene für neue Kunden zu gewinnen.
Drogen-Beauftragter der Bundesregierung will Altersgrenze für Bier und Wein auf 18 Jahre anheben
Erstmeldung vom Freitag, 11. Februar 2022, 11:40 Uhr: Berlin – Es ist eine Art ungeschriebene Gesetz: Wer konfirmiert ist, darf Alkohol trinken. Dieser selbsternannte Stichtag hat rechtlich gesehen natürlich keine Relevanz. Auf der anderen Seite ist der Stichtag nicht ganz so weit weg von den Vorgaben der Gesetze. Ab 16 darf man in Deutschland Bier trinken. In Begleitung von Eltern oder Erziehungsberechtigten schon ab 14. Der Drogen-Beauftragter der Bundesregierung will dies vereinheitlichen. Sein Vorschlag: Alkohol erst ab 18 Jahren.
| Energydrinks | Mindestalter: unter 14 |
| Wein/Sekt | ab 14 (Beisein eines Erziehungsberechtigten) |
| Mixgetränke mit Spirituosen | ab 18 |
| Spirituosen | ab 18 |
Bier und Wein bald erst ab 18 Jahren? „Was politisch möglich ist, werden wir sehen“
Der Drogen-Beauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, plädiert für eine Neuregelung beim Verkauf von Bier und Wein an Teenager. „Für mich sprechen viele medizinische Argumente dafür, das Erwerbsalter für Bier, Wein und Schaumwein auf 18 Jahre zu erhöhen“, sagte der SPD-Politiker zur „Welt“. „Was politisch möglich ist, werden wir sehen. Was jedenfalls so gar nicht geht, ist das sogenannte begleitete Trinken“.
In vielen anderen Ländern ist der Konsum von Alkohol unter 18 Jahre untersagt. In Deutschland regelt das Jugendschutzgesetz den Verkauf. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein trinken. „Wir müssen von einem freien Wildwuchs sukzessive zu einem regulierten, kontrollierten Umgang mit Tabak und Alkohol kommen. Die Verfügbarkeit ist zu niedrigschwellig“, sagt Blienert. Er nannte es auch „paradox, dass man ausgerechnet Tabak rund um die Uhr quasi überall am Automaten kaufen kann. Auch hierzu brauchen wir eine fundierte Debatte“.
Drogenbeauftragter fordert: Keine Werbung für Alkohol und Tabak
Der Drogenbeauftragte sagte, für Alkohol und Tabak dürfe nicht geworben werden. Es sei „erforderlich, die Werbemöglichkeiten für Alkohol und Tabak ganz deutlich zu beschränken. Auch die Werbung für Glücksspiel halte ich für unangebracht“. Hier liege „die Verantwortung allerdings nicht beim Bund, sondern den Ländern“. Über die kontrollierte Abgabe von Cannabis hinaus forderte Blienert eine „Neuausrichtung der Drogenpolitik“. Im Mittelpunkt solle „die Gesundheit stehen, nicht das Strafrecht“. Die Bundesregierung strebt eine Legalisierung von Cannabis an.
Zur Werbung heißt es im Jugendschutz: Alkoholwerbung darf bei öffentlichen Filmveranstaltungen (Kino) erst nach 18 Uhr gezeigt werden. Im Rundfunk (Radio und Fernsehen) oder über Telemedien (Online-Spiele) darf Alkoholwerbung sich nicht an Kinder und Jugendliche richten. Auch darf die Art der Darstellung Kinder und Jugendliche nicht besonders ansprechen oder sie beim Alkoholgenuss darstellen. Verstöße werden von den Landesmedienanstalten geahndet.
Alkoholkonsum von Jugendlichen: Mal nur zum Spaß, mal zur Stressbewältigung
Warum trinken Jugendliche (zu viel) Alkohol*? Experten sagen, es gibt unterschiedliche Motivationen. Eine Studie des Bundesministeriums für Gesundheit zeigt, dass Jugendliche überwiegend aus „Spaßgründen*“ trinken, aber Alkohol soll ihnen auch bei der Bewältigung von Stress und anderen Problemen helfen.
Eine gesetzliche Regelung für den Verzehr von Energydrinks gibt es nicht. Meint: Red Bull, Monster & Co dürfen in Deutschland auch an Kinder und Jugendliche verkauft werden. In manchen anderen Ländern verkaufen einige Discounter Energydrinks nicht mehr an Personen unter 16 beziehungsweise unter 18 Jahren. Organisationen wie Foodwatch oder die Gesellschaft der Europäischen Kinderkardiologen* sprechen sich auch in Deutschland für eine Altersbeschränkung für den Konsum von Energydrinks aus. (mit Material der dpa) * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Rubriklistenbild: © Ralf Poller/imago

