Corona-Pandemie

Gericht kippt Zuschauer-Obergrenze in Niedersachsen

Die Statue Justizia im Amtsgericht in Hannover (Niedersachsen).
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Nach dem Entscheid des Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ist die Zuschauerbegrenzung bei Veranstaltung unter freiem Himmel in Niedersachsen vom Tisch. (Symbolbild)

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat erneut eine Coronaregel der Landesregierung zu Fall gebracht. Ab sofort dürfen wieder mehr als 500 Zuschauer ins Fußballstadion.

Lüneburg/Hannover – Nächster Corona-Hammer in Niedersachsen:  Die coronabedingte Begrenzung bei Veranstaltungen unter freiem Himmel in Niedersachsen ist vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) gekippt worden. Die Festlegung dieser Grenze von 500 Menschen sei für sehr große Veranstaltungsorte, wie etwa Fußballstadien, nicht mehr angemessen, teilte das Gericht am Freitag, 11. Februar 2022, mit.

Corona in Niedersachsen: Gericht gibt Eilantrag niedersächsischer Fußballclubs statt

Das Gericht gab damit einem Eilantrag der drei niedersächsischen Drittliga-Clubs Eintracht Braunschweig, SV Meppen und VfL Osnabrück gegen die aktuelle Coronaverordnung in Niedersachsen zumindest teilweise statt. Erst im Januar hatte das OVG die 2G-Regel für den Outdoorsport gekippt. Auch in Bremen sind bei Freiluftveranstaltungen wieder mehr als 500 Zuschauer erlaubt*.

Die Begrenzung durch eine absolute und nicht etwa im Verhältnis zur Kapazität relative Obergrenze verstoße zudem gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, da sie größere Einrichtungen gegenüber kleineren benachteiligte. Die Fußball-Drittliga-Clubs Eintracht Braunschweig, SV Meppen und VfL Osnabrück waren gegen die bisherigen Regeln juristisch vorgegangen.

Corona in Niedersachsen: Für mehr als 500 Zuschauer ist eine Genehmigung notwendig

Dieser Beschluss gilt nicht nur für die drei Clubs, die gegen die niedersächsische Corona-Verordnung vor Gericht zogen. Künftig dürfen auch der Fußball-Bundesligist VfL Wolfsburg oder der Zweitligist Hannover 96 wieder vor mehr als 500 Zuschauen spielen. Der Gerichtsbeschluss ist unanfechtbar. In vielen anderen Bundesländern sind bei Veranstaltungen bereits wieder mehr Zuschauer erlaubt, Niedersachsen fährt in der Pandemie einen vergleichsweise strikten Kurs.

Das Oberverwaltungsgericht legte allerdings auch fest, dass eine Begrenzung der Zuschauerzahl an sich nicht zu beanstanden sei. Das bedeutet: Wer künftig vor mehr als 500 Zuschauern unter freiem Himmel spielen möchte, benötigt dafür eine Genehmigung der zuständigen Behörde vor Ort. Bereits an diesem Wochenende betrifft das in Niedersachsen die Heimspiele von Eintracht Braunschweig gegen SC Freiburg II, SV Meppen gegen TSV 1860 München (beide Samstag) und Hannover 96 gegen Darmstadt 98 (Sonntag). (Mit Material der dpa) * kreiszeitung.de und deichstube.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.

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