Coronavirus-Pandemie
Inzidenz in Großbritannien: Vereinigtes Königreich ist Virusvariantengebiet
Die 7-Tage-Inzidenz in Großbritannien kennt nur noch eine Richtung: steil nach oben. Lag die Inzidenz zu Wochenbeginn noch bei 151,1, liegt sie jetzt bei 196,4.
London – Die Nachrichten aus Großbritannien lassen aufhorchen. Nachdem sich die Meldungen zu den Corona-Zahlen in Großbritannien im Zusammenhang mit der Delta-Variante in den vergangenen Tagen förmlich überschlagen haben, belegt inzwischen auch der Inzidenzwert des Vereinigten Königreichs, dass die Delta-Variante des Coronavirus‘ wesentlich ansteckender ist als die Alpha Variante.
| Königreich in Europa: | Großbritannien und Nordirland |
| Fläche: | 248.528 Quadratkilometer |
| Einwohner: | 66,8 Millionen (Stand: 2019) |
| Inzidenzwert: | 196,4 (Stand: 1. Juni 2021) |
| Regierungschef: | Boris Johnson (Conservative Party, Torries) |
Auch oder gerade wegen der Delta-Variante könnte bereits im Herbst die nächste Impfung warten.
Lag der Inzidenzwert noch zu Wochenbeginn auf den Inseln bei 151,1, stand er am Donnerstagmorgen, 1. Juli 2021, mit 196,4 gefährlich Nahe an der „magischen“ 200er-Marke. Gerade in Großbritannien ist dies sehr kritisch, hat die Regierung doch für die kommenden Wochen weitreichende Lockerungen angekündigt. Als Ziel ist der 19. Juli ausgegeben. Das könnte sich jetzt wieder ändern.
Corona-Kollaps in Großbritannien: Vereinigtes Königreich wird zu Virusvariantengebiet mit hohem Infektionsrisiko
Aufgrund der aktuellen Situation wird das Vereinigte Königreich als Covid-19 Risikogebiet eingestuft, verbunden mit einer Reisewarnung durch die deutschen Behörden. UK gilt somit auch als „Virusvariantengebiet“, mit einem besonders hohen Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter Virusvarianten.
Somit besteht derzeit ein Beförderungsverbot von den britischen Inseln nach Deutschland. Flug- oder Bahngesellschaften dürfen also keine Personen aus diesen Ländern nach Deutschland befördern. Die Beförderung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, insbesondere für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und bestehenden Aufenthaltsrecht in Deutschland, sowie ihre Ehepartner, ihre Lebensgefährten aus dem selben Haushalt und ihre minderjährigen Kinder.
Auch in diesen Ausnahmefällen ist vor der Einreise eine digitale Einreiseanmeldung sowie eine COVID-19-Testung erforderlich und die geltende Quarantänepflicht für Einreisende zu beachten. Anstelle eines Tests ist auch der Nachweis über eine Genesung oder ein vollständiger Impfschutz ausreichend. * kreiszeitung.de und 24hamburg.de bist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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