Kein Lohn für ausgefallene Arbeit
Corona-Krise: Arbeitgeber fordern Kenntnis über Impfstatus ihrer Mitarbeiter
Die Corona-Infektionszahlen steigen weiter an. Gleichzeitig wird in vielen Firmen wieder auf Präsenz gesetzt. Forderung nach transparentem Impfstatus wird lauter.
Frankfurt am Main – Zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 hat die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland die Marke von 300 überschritten. Wie das Robert Koch-Institut (RKI) am Montag, 15. November 2021, mitteilt, beläuft sich der konkrete Wert auf 303,0. Zudem sind innerhalb von 24 Stunden 23.607 Neuinfektionen zu verzeichnen. Deswegen wird massiv auf eine Homeoffice-Pflicht sowie Transparenz hinsichtlich des Impfstatus von Arbeitnehmern gedrängt.
| Spitzenverband: | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände |
| Präsident: | Ingo Kramer |
| Geschäftsführung: | Steffen Kampeter |
| Gründung: | 1949 |
| Sitz: | Berlin: |
| Rechtsform: | eingetragener Verein |
| Zweck: | Interessenverband der deutschen Arbeitgeber |
Impfstatus von Arbeitnehmern: Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert mehr Transparenz
Nun fordern auch die Arbeitgeber, dass Firmen den Impfstatus ihrer Angestellten erfahren und auch speichern dürfen. „Das ist eine notwendige Voraussetzung, um im Betriebsablauf für zielgenauen, effektiven Infektionsschutz sorgen zu können“, heißt es von Rainer Dulger gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.
Der Arbeitgeberpräsident spricht von einem sinkenden Infektionsrisiko, das jedoch nur dann gegeben sei, wenn der Zugang zum Betrieb nur noch Geimpften, Genesenen oder Getesteten erlaubt ist. Doch würden in diesem Zusammenhang auch viele Folgefragen entstehen. Beispielsweise, wie solche Tests durchgeführt werden, welche Formen erlaubt sind oder was geschieht, wenn Mitarbeiter sich nicht testen lassen wollen.
Wer nicht zur Arbeit erscheint, erhält keinen Lohn: Arbeitgeberpräsident mit deutlichen Corona-Aussagen gegenüber Ungeimpften
„Wenn eine solche Verpflichtung kommt, brauchen die Betriebe ein Maximum an Beinfreiheit bei deren Umsetzung“, sagt Rainer Dulger. Wie aber verhält es sich in dieser Causa mit dem Lohnanspruch für die Beschäftigten? Darauf weiß der Arbeitgeberpräsident eine klare Antwort zu geben:
Die Konsequenz wäre im Grunde schon nach heutiger Rechtslage klar: Wer aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht zur Arbeit erscheint, kann für die ausgefallene Arbeit keinen Lohn beanspruchen.
Derzeit plant die Ampelkoalition, bestehend aus SPD, FDP und den Grünen, die 3G-Regel am Arbeitsplatz verpflichtend einzuführen. In diesem Szenario dürften nur noch die Arbeitnehmer im jeweiligen Betrieb vor Ort sein, die entweder vollständig geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet wurden.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plädiert für 3G-Regel am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht
Wo es umsetzbar ist, soll zudem wieder die Pflicht zum Homeoffice gelten. Darauf drängt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), wie die „Bild am Sonntag“ berichtet. Darüber hinaus soll sich Heil für die bereits thematisierte 3G-Regel am Arbeitsplatz aussprechen.
Geplant sei jedoch, dass die Corona-Tests in diesem Fall nicht vom Arbeitgeber gestellt werden müssen. Vielmehr müssen ungeimpfte Arbeitnehmer die Kosten für diese Tests selbst tragen. Derweil hat sich auch der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hinsichtlich einer 3G-Regelung am Arbeitsplatz geäußert.
Hoch vertritt dabei dieselbe Meinung wie sein Parteikollege Hubertus Heil. Gegenüber dem „SWR“ lässt Rheinland-Pfalz‘ Gesundheitsminister verlauten, dass er die 3G-Regel am Arbeitsplatz für sinnvoll erachtet – wenn sie konsequent umgesetzt wird. Denn nur auf diesem Wege könne die kritische Pandemie-Lage effektiv bekämpft werden. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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