Corona-Pandemie
Corona-Regeln in Niedersachsen für Schulen und Kitas: Das gilt jetzt
Im neuen Jahr müssen Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wieder zur Schule. Im Zuge der Pandemie sind einmal mehr neue Corona-Regeln zu beachten.
Hannover – Der Schulbetrieb im Land Niedersachsen, wo jetzt auch Jugendliche geboostert können, war schlecht auf den Unterricht unter Pandemiebedingungen vorbereitet – zu dieser Erkenntnis kommt der Corona-Sonderausschuss des Landtags in Hannover. In einem Berichtsentwurf des Ausschusses, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, viele Schulen seien „vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt, mit den vorzufindenden baulichen Gegebenheiten den gewünschten Infektionsschutz zu gewährleisten“. Nun gelten zum Schulstart folgende Corona-Regeln in Niedersachsens Schulen.
| Bundesland: | Niedersachsen |
| Fläche: | 47.709,82 km² |
| Einwohner: | 8.003.421 (Stand: 31. Dezember 2020) |
| Ministerpräsident: | Stephan Weil (SPD) |
| Hauptstadt: | Hannover |
Corona-Regeln in Niedersachsens Schulen: Schulstart am Montag nach Weihnachtsferien
Mit Blick auf den Distanzunterricht hätten sich zudem „digitale Einschränkungen nicht nur am Wohnort der Schülerinnen und Schüler, sondern auch in den Schulen“ gezeigt. Kurz vor dem Schulstart nach den Weihnachtsferien in Niedersachsen sind vor diesem Hintergrund einmal mehr neue Corona-Regeln in Niedersachsens Schulen zu Schulstart am Montag, 10. Januar 2022, zu beachten, die durch die Politik erlassen worden sind. Unter anderem steht auch zur Debatte, die Weihnachtsruhe in Niedersachsen zu verlängern. Eine Übersicht!
Schulstart in Niedersachsen: Neue Corona-Regeln sind zu beachten
Corona-Regeln an Schulen in Niedersachsen: Alle Schülerinnen und Schüler müssen eine OP-Maske tragen
Schulstart nach Weihnachtsferien in Niedersachsen: Tägliche Corona-Tests in der ersten Schulwoche sind laut den Corona-Regeln in Niedersachsens Schulen fest vorgesehen
Corona-Testwoche zum Schulbeginn in Niedersachsen: Ab der zweiten Woche nur noch drei Tests wöchentlich?
Corona-Regeln in Kitas in Niedersachsen: So geht es in den Kindertagesstätten und Kindergärten weiter
Der Landtag hatte die Einrichtung des Corona-Sonderausschusses im Herbst 2020 beschlossen, um die Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Pandemie zu analysieren und Erkenntnisse zur Vorbereitung auf mögliche weitere Pandemien zu gewinnen. Dazu wurden zahlreiche Experten wie die Physikerin Viola Priesemann, der Virologe Hendrik Streeck und die Regionalbischöfin Petra Bahr angehört.
Corona-Regeln vor und nach den Weihnachtsferien 2021 an den Schulen in Niedersachsen
- Die Weihnachtsferien in Niedersachsen finden regulär im Zeitraum von Donnerstag, 23.12.2021, bis Freitag, 07.01.2022, statt.
- Sicherheitswoche: Tägliche (Selbst)Tests während der ersten Schulwoche nach den Ferien.
- Unterricht: Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben. An allen Schulen finden der Unterricht, außerunterrichtliche Angebote der Ganztagsschule sowie sonstige schulische Veranstaltungen in festgelegten Gruppen statt, die aus mehreren Lerngruppen bestehen können und in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert sind (Kohorte).
- Maskenpflicht: Im Schulgebäude hat jede Person eine Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske) zu tragen. Dies gilt auch für Kinder unter 14 Jahren.
- Testen: Schülerinnen und Schüler und an der Schule tätige Personen müssen sich regelmäßig testen, es sei denn, sie sind durchgeimpft oder genesen. Getestet wird in der Regel dreimal je Woche. Die Schule darf nur bei einem Negativ-Ergebnis oder Nachweis der Impfung bzw. des Genesenen-Status betreten werden. Wie gewohnt werden die Selbsttests von der Schule ausgegeben, die zu Hause dann vor dem Unterricht durchgeführt werden.
- Klassenfahrten und Ausflüge: Mehrtägige Schulfahrten ins In- und Ausland werden bis einschließlich 31. Januar 2022 untersagt. Bei eintägigen Fahrten und Veranstaltung sollen die Schulen mit Blick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen prüfen, ob das pädagogische Interesse an der Veranstaltung das infektiologische Risiko überwiegt.
- Schulveranstaltungen: Veranstaltungen wie Adventsfeiern oder Weihnachtskonzerte sind in der Klassen- und Schulgemeinschaft möglich. Auf externe Besucherinnen und Besucher muss allerdings verzichtet werden. Das gilt auch für die Teilnahme Erziehungsberechtigter. Elternabende und Elternsprechtage sollten vorrangig digital abgehalten werden. Sollten sie als Präsenzveranstaltungen ausgerichtet werden, gilt die 2G-Plus-Regel bei zusätzlicher durchgehender Maskenpflicht sowie Einhaltung der Abstandsregeln.
Am Freitag waren die Ministerpräsidenten der Länder zusammen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und dessen Expertenrat zu einem Krisengipfel zusammengekommen. Die Verantwortlichen eint die Sorge vor der rasanten Ausbreitung des Coronavirus. Vor allem die neue Omikron-Variante, gegen die im Grunde nur eine Booster-Impfung halbwegs verlässlich schützt, gilt als hochansteckend. Innerhalb einer Woche hat sich der Omikron-Anteil bei allen Ansteckungen verdreifacht. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.