Abschied vom Stufenplan
Neue Corona-Verordnung Niedersachsen: Inzidenz-Kriterien und 3G-Regel
Niedersachsen soll eine neue Corona-Verordnung bekommen. Ab 25. August soll nicht mehr nur die Inzidenz zur Beurteilung der Corona-Situation herangezogen werden.
Hannover - Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes ist noch bis zum 24. August gültig, die neue soll somit am 25. August in Kraft treten. Mit dieser soll sich vom Stufenplan verabschiedet und neue Aspekte - neben der Infektions-Inzidenz - bei der Beurteilung der Corona-Situation herangezogen werden.
| Land: | Niedersachsen |
| Landeshauptstadt: | Hannover |
| Einwohnerzahl: | 8.003.421 (31. Dezember 2020) |
| Regierungschef: | Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) |
| Gesundheitsministerin: | Daniela Behrens (SPD) |
Nach der Bund-Länder-Konferenz hatte das Land bereits angekündigt, sich vom Stufenplan zu verabschieden. „Nichtsdestotrotz werden wir die weitere Entwicklung sehr intensiv beobachten und es wird Warnstufen geben“, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Dienstag in Hannover. Der Stufenplan gab bislang die Regeln vor, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn der Inzidenzwert bestimmte Werte über- oder auch unterschreitet.
Einführung eines Neuen Bewertungsmaßstabs nicht nur in Niedersachsen
In einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur kündigten neben Niedersachsen und Baden-Württemberg auch weitere Länder an, sich bei der Beurteilung des aktuellen Infektionsgeschehens künftig nicht mehr nur an der Sieben-Tage-Inzidenz, sondern auch an weiteren Kriterien zu orientieren. Mit der neuen Corona-Verordnung Niedersachsens soll demnach auch ein neuer Bewertungsmaßstab eingeführt werden. Eine entscheidende Rolle spiele in der künftigen Strategie des Landes die 3G-Regel, also die Teilnahme an Veranstaltungen oder der Besuch von Restaurant nur für bereits Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete.
Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen, war bisher die Grundlage der Entscheidungen über Einschränkungen und Lockerungen. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche haben sich die Bundesländer jedoch nicht auf neue Parameter einigen können, die künftig darüber entscheiden sollen, ob und ab wann Maßnahmen ergriffen werden müssen. Baden-Württemberg hat sich bereits entschieden die Sieben-Tage-Inzidenz aus der Corona-Verordnung zu streichen*.
Situation in den Krankenhäusern als neuer Indikator zur Beurteilung der Corona-Situation
In Niedersachsen kam bereits wiederholt zur Sprache, dass diese Inzidenz nicht mehr alleine geeignet sei, um die Situation zu beurteilen. In der wöchentlichen Pressekonferenz des Corona-Krisenstabs gibt es immer auch einen Überblick über die aktuelle Bettenbelegung in den Krankenhäusern des Landes. Wenig überraschend daher geht aus einem Entwurf der Verordnung hervor, dass auch „Hospitalisierung“ und „Intensivbetten“ als Indikatoren berücksichtigt werden sollen.
Mit der „Hospitalisierung“ als neue Orientierung wird künftig auf Zahl der im Krankenhaus behandelten Fälle geblickt. Angegeben werden die Covid-19-Fälle je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz. Zudem wird es den Indikator „Intensivbetten“ geben. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der von Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten gemessen an der Zahl der verfügbaren Intensivbetten. Zur wöchentlichen Corona-Krisenstabs-Konferenz waren insgesamt 146 Patienten im Krankenhaus, 33 davon auf der Intensivstation, wie die stellvertretende Leiterin des Krisenstabs, Claudia Schrödert, am Dienstag mitteilte.
3G-Regel und Ende der kostenlosen Bürgertests für Ungeimpfte
Nach der Bund-Länder-Konferenz steht zudem fest, dass für bestimmte Einrichtungen und Freizeitangebote ab dem 23. August, wie auch heute schon in manchen Bereichen, grundsätzlich die 3G-Regel gelten soll. Das bedeutet, nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete haben Zutritt. Das Bundes-Gesundheitsministerium ist der Ansicht, dass bereits Maßnahmen ergriffen werden müssen, um sich auf eine mögliche vierte Welle im Herbst vorzubereiten*. So bleibt auch die Maskenpflicht wohl bis ins Frühjahr des kommenden Jahres.
Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) betonte, dass Niedersachsen alles, was in dem Beschluss stehe, mittrage. „Ich halte die 3G-Regel grundsätzlich für richtig und sinnvoll“, sagte Weil, „der Schutzstandard wird damit in besonders gefährdeten Bereichen - also dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen - deutlich erhöht.“ Bezugnehmend auf die 3G-Regel sagte auch Anke Pörksen am Dienstag in Hannover, das Land forderte „immer wieder die Menschen auf, sich möglichst jetzt bald impfen zu lassen, damit sie dann auch von der Testpflicht befreit sind“.
Ich halte die 3G-Regel grundsätzlich für richtig und sinnvoll.
In dem Zusammenhang ist außerdem wichtig, dass es die bisher vom Bund finanzierten kostenlosen Bürgertests ab dem 11. Oktober nicht mehr geben wird. Gratis sollen Antigen-Schnelltests nur noch für jene zu haben sein, die sich nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt wie Schwangere und Unter-18-Jährige. Wer das kostenlose Impfangebot ablehne, könne durch einen Test weiterhin gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen, sagte Weil. Den Mehraufwand für Ungeimpfte, die Tests ab dem 11. Oktober selbst zu bezahlen, halte Weil „ausdrücklich für vertretbar“. In Hamburg wird unterdessen bereits über ein 2G-Optionsmodell* nachgedacht.
Mit Warnstufen soll auf Überschreiten der neuen Indikatoren reagiert werden
Zusammen mit der Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen soll künftig anhand der Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz und der Belegung der Intensivbetten darüber entschieden, wie die aktuelle Corona-Situation zu bewerten ist und ob Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Überschreiten an fünf aufeinander folgenden Tagen zwei der drei genannten Indikatoren die in der Verordnung neu festgelegten Schwellenwerte, sollen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt Warnstufen ausgerufen werden, erläuterte der Chef der niedersächsischen Staatskanzlei Jörg Mielke (SPD) am Mittwoch. Von diesen Warnstufen können in bestimmten Bereichen Schutzmaßnahmen abhängig sein. Im Grundsatz sorgt der Verordnungsentwurf aber dafür, dass es für Genesene, Geimpfte und Getestete deutlich weniger Beschränkungen gibt.
Entwurf zur Corona-Verordnung: Die 3G-Regel erklärt
Neben dem Basisschutz mit Abstand, Hygiene und Maskenpflicht sieht der Entwurf zudem vor, die 3G-Regel für den Zugang zu bestimmten Innenräumen zu verankern. Das heißt: Ab dem Erreichen der Warnstufe 1 kann nur hinein oder teilnehmen, wer geimpft, genesen oder frisch negativ getestet ist. Gelten soll dies in Niedersachsen laut Entwurf etwa in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen drinnen, in Hotels, beim Friseur, in Fitnessstudios, Schwimmbäder oder Sporthallen.
Mit Material der dpa. * kreiszeitung.de, 24hamburg.de und heidelberg24.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.
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