Gericht entscheidet
Niedersachsen darf Discos nicht schließen, wenn Inzidenz über 10 liegt
Die umstrittene Corona-Regel, Discos in Niedersachsen ab einer Inzidenz über 10 zu schließen, ist gekippt. Ein Gericht gibt dem Antrag einer Bar-Betreiberin statt.
Lüneburg – Es war der Antrag einer Shisha-Bar-Besitzerin in Delmenhorst, die das umstrittene Corona-Gesetz kippte. Die niedersächsische Landesregierung hatte beschlossen, Clubs, Discotheken und Shisha-Bars ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 10 zu schließen. Da der Wert in vielen Orten überschritten wurde, mussten viele Läden bereits wieder dicht machen.
| Deutsches Land: | Niedersachsen |
| Fläche: | 47.614 km² |
| Bevölkerung: | 7,982 Millionen (2019) |
| Hauptstadt: | Hannover |
Dieser Aspekt der verschärften Corona-Verordnung ist nichtig, entschied nun das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg – und gab damit dem Argument der Frau aus Delmenhorst recht, die Schließung sei unverhältnismäßig. Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) spiele das Infektionsumfeld Gaststätte oder Shisha-Bar nur eine untergeordnete Rolle.
Gericht kippt Disco-Schließung bei Inzidenz über 10: Keine notwendige Schutzmaßnahme
Darüber hinaus seien die Inzidenzwerte willkürlich gewählt und nicht mehr hinreichend aussagekräftig, da sie die notwendigen Parameter nur unzureichend berücksichtigten.
Daher handele es sich bei der Schließung der Einrichtungen nicht um eine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Sie dürfen bei einer Inzidenz über 10 geöffnet bleiben.
Der Beschluss ist unanfechtbar, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Weitere Anträge von Diskotheken- und Shisha-Bar-Betreibern sind damit gegenstandslos geworden. Auch ein Club-Besitzer aus Schüttorf hatte gegen die drohende Schließung geklagt. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.