Impfung der unter 18-Jährigen
Niedersachsen: Plant wegen STIKO-Empfehlung Impf-Angebote für Kinder
Mit Impf-Empfehlung der STIKO für Kinder ab zwölf Jahren wird zunehmende Nachfrage erwartet. Impfzentren in Niedersachsen planen Aktionen zum Ende der Ferien.
Hannover - Gut zwei Wochen dauern die Sommerferien in Niedersachsen noch an. Die Schülerinnen und Schüler, die sich bereits bei der großen Aktion am 18. Juli für eine Impfung entschieden haben, können also wie im Vorlauf zur Aktion geplant, noch vor dem Schulstart die Zweitimpfung erhalten. Mit der erweiterten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) im Rücken, sind auch weitere Aktionen zur Impfung vorgesehen.
| Land: | Niedersachsen |
| Landeshauptstadt: | Hannover |
| Fläche: | 47.709,82 km² |
| Einwohnerzahl: | 8.003.421 (31. Dezember 2020) |
| Regierungschef: | Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) |
Zu Beginn der Woche hat die STIKO ihre Impf-Empfehlung auf alle Kinder ab zwölf Jahren ausgeweitet*. Bislang galt die Empfehlung für diese Altersklasse nur dann, wenn es ein höheres Risiko für einen schweren Corona-Verlauf gegeben hat. „Mit der Aktualisierung der STIKO ist einer Reihe Eltern mehr Sicherheit gegeben: Wir gehen davon aus, dass die Nachfrage weiter zunimmt“, sagte die stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenstabs, Claudia Schröder, am Dienstag in Hannover. Einige Impfzentren haben daher weitere Angebote zum Ende der Sommerferien - ab 30. August - geplant.
Mit neuen Daten erweitert die Ständige Impfkommission ihre Empfehlung für Kinder und Jugendliche
Nach der STIKO-Entscheidung sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) „Eltern und Jugendliche haben damit eine klare Empfehlung, sich für die Impfung zu entscheiden“. Die STIKO hatte die Empfehlung zunächst nur für Kinder und Jugendliche ausgesprochen, bei denen das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs größer gewesen ist. Die Vorteile hatten die Risiken von seltenen Impfnebenwirkungen überwogen. Am Montag aktualisierte die STIKO diese Empfehlung nun, „auf der Grundlage neuer Überwachungsdaten, insbesondere aus dem amerikanischen Impfprogramm mit nahezu 10 Millionen geimpften Kindern und Jugendlichen“. Die möglichen Risiken der Impfung für diese Altersgruppe könnten jetzt zuverlässiger quantifiziert und beurteilt werden.
Auch Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD)* erhofft sich durch die Empfehlung der STIKO zusätzlichen Schwung bei den Corona-Impfungen*. Die klare Empfehlung, dass der Nutzen der Impfung die Risiken überwiege, „dürfte vielen Eltern sowie den betroffenen Kindern und Jugendlichen die Entscheidung für eine Impfung deutlich erleichtern“, sagte der SPD-Politiker am Montag in Hannover.
Einverständnis sorgeberechtigter Personen sowie Begleitung zum Termin notwendig
Das Land Niedersachsen informiert online ausführlich über die Möglichkeiten zur Impfung und hat Antworten auf die häufigsten Fragen bereitgestellt. Dort heißt es unter anderem, dass Kinder in Impfzentren das Vakzin erhalten können. Der Kinder- und Jugendarzt kann außerdem über die Impf-Möglichkeit beraten. Zudem bestünde die Möglichkeit, dass demnächst eine Impfung auch in der Schule erfolgen könne.
Vereinbarung von Impfterminen
telefonisch unter 0800 99 88 665
über das Impfportal auf www.impfportal-niedersachsen.de
Claudia Schröder erklärte am Dienstag in Hannover, dass die Termine für die der teilnehmenden Impfzentren geplanten Angebote für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren, im Verlauf des heutigen Tages ebenfalls auf der Website der Landesregierung zur Verfügung stehen sollen. Niedersachsen habe relativ früh die Wünsche der Eltern aufgegriffen, die ihr Kind haben impfen lassen wollen. Mittlerweile seien mehr als 30 Prozent der unter 18-Jährigen mit einer Erstimpfung, 14,9 Prozent mit einer Zweitimpfung versorgt, berichtete Schröder den zur Konferenz am Dienstag aktuellen Stand. Insgesamt erklärte sie: „Jede Impfung, die durchgeführt wird, ist zu begrüßen“.
Jede Impfung, die durchgeführt wird, ist zu begrüßen.
Wichtig zu beachten ist, wenn ein minderjähriges Kind bis einschließlich 17 Jahren geimpft werden möchte, dass diese Entscheidung von den sorgeberechtigten Personen gemeinsam getroffen werden muss. In der Praxis bedeutet das, dass das Kind, aber auch Jugendliche von mindestens einer sorgeberechtigten Person zum Impftermin begleitet werden muss. Mit einer Unterschrift erklärt diese dann, dass auch die andere Person mit der Verabreichung des Vakzins einverstanden ist. Mit Material der dpa. * kreiszeitung.de und fr.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.
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