Trotz steigender Inzidenz
Corona-Verordnung in Niedersachsen: Land ändert Regeln
Niedersachsen hat die Corona-Verordnung angepasst. Veranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern sind unter bestimmten Auflagen wieder erlaubt. Das ändert sich.
Hannover – Die Corona-Inzidenz steigt in Niedersachsen weiter, bleibt allerdings auf niedrigem Niveau. Am Donnerstag, 15. Juli 2021 lag der Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche bei 7,0. Am Vortag betrug die Sieben-Tage-Inzidenz 6,1. Parallel dazu wurde in den vergangenen Wochen „einen deutlichen Impffortschritt“ verzeichnet, sagte Sozialministerin Daniela Behrens (SPD). Aktuell seien 43 Prozent der Menschen im Land vollständig und 62 Prozent erstgeimpft.
| Sieben-Tage-Inzidenz in Niedersachsen: | 7,0 (15. Juli 2021) |
| Neue Corona-Fälle: | 155 |
| Neue Todesfälle: | 2 |
| Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 insgesamt: | 5801 |
| Höchste Inzidenz: | Wolfsburg (20,9) |
Angesichts dieser Entwicklung hat die Landesregierung die aktuelle Corona-Verordnung leicht angepasst. Der neue Text, der am Donnerstag veröffentlicht wurde und am Freitag, 16. Juli in Kraft tritt, sieht unter anderem Änderungen bei Großveranstaltungen vor. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 35 werden unter bestimmten Auflagen Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern wieder erlaubt.
Trotz steigender inzidenz: Niedersachsen erlaubt wieder Großveranstaltungen
Voraussetzung dafür ist ein Hygienekonzept sowie eine Zulassung durch die zuständigen Behörden. Außerdem muss das Abstandsgebot eingehalten werden, zum Beispiel durch die Zuweisung eines festen Sitzplatzes, eine Schachbrettbelegung der Sitzplätze oder eine Lenkung der Besucherströme zum Eingang. Darüber hinaus müssen der Alkoholkonsum eingeschränkt und die Kontaktdaten der Besucher erhoben werden. Besucher von Großveranstaltungen sind verpflichtet sind, eine medizinische Maske zu tragen.
Die maximale Besucheranzahl wird auf 25.000 oder 50 Prozent der Personenkapazität der gesamten Location begrenzt. Nach Angaben der Landesregierung können Großveranstaltungen sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen stattfinden.
Niedersachsen ändert Corona-Verordnung: Maskenpflicht auf Wochenmärkten entfällt auch für Verkäufer
Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Wochenmärkte. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 10 werden nicht nur Besucherinnen und Besucher, sondern auch Verkäuferinnen und Verkäufer keine Masken mehr tragen müssen.
In Arbeits- und Betriebsstätten kann ebenfalls auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. In der Gastronomie muss die Kontaktdatennachverfolgung auch in Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgen, in denen die Corona-Inzidenz unter 10 liegt. Das gilt sowohl für Gastronomiebetriebe als auch für Clubs und Diskotheken.
Neue Corona-Verordnung in Niedersachsen: Umarmungen in Tagespflegeeinrichtungen wieder möglich
In Tagespflegeeinrichtung entfallen außerdem Abstandsregeln und Maskenpflicht für Gäste, soweit alle Anwesenden vollständig geimpft oder genesen sind, entfallen. „Umarmungen werden wieder möglich sein“, erklärte der Chef der niedersächsischen Staatskanzlei, Jörg Mielke, vor dem Gesundheitsausschuss des Landtages.
Aufgrund der Ausbreitung der Delta-Variante sei allerdings erhöhte Vorsicht geboten, stellt er klar. Aus diesem Grund gilt künftig die Testpflicht für Besucher in Heimen bereits ab einer Inzidenz von 10 statt wie bisher 35.
Die angepasste Corona-Verordnung gilt bis Anfang September. In der Region Hannover, wo die 7-Tage-Inzidenz seit mehr als drei Tagen in Folge über 10 liegt, gelten seit Donnerstag, 15. Juli strengere Corona-Regeln. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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