Bußgeld droht

Vorsicht beim Ende der Sommerferien: Diese Fehler könnten teuer werden

Verlängerte Sommerferien können in Niedersachsen und Bremen teuer werden. Wer die Schulpflicht missachtet, muss mit Geldbußen rechnen.

Hannover/Bremen – Erweiterte Sommerferien könnten ins Geld gehen: Der kommende Montag, 5. August, markiert den Beginn des Schuljahres in Niedersachsen und Bremen nach den Sommerferien. Wer seinen Urlaub über das erlaubte Maß hinaus ausdehnt, könnte mit finanziellen Strafen konfrontiert werden.

Wer die Ferien unerlaubt verlängert, und damit die Schulpflicht missachtet, riskiert ein Bußgeld.

Das Kultusministerium in Hannover teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass die Geldstrafe für unentschuldigtes Fehlen im Unterricht zwischen fünf und maximal 1000 Euro liegen kann. Bei unbeabsichtigten Verstößen könnte eine Geldbuße von bis zu 500 Euro verhängt werden. Der erste Schultag in Niedersachsen und Bremen nach den Sommerferien ist der kommende Montag.

Vorsicht beim Ende der Sommerferien: Diese Fehler könnte teuer werden

Die Kommunen sind für die Durchsetzung dieser Regelungen verantwortlich und müssen auf Meldungen der Schulen reagieren. Juristisch gesehen stellt das unentschuldigte Fehlen im Unterricht – auch zu Randzeiten wie beispielsweise vor oder nach den Ferien - eine Ordnungswidrigkeit dar.

Eine Sprecherin des Ministeriums betonte, dass die gesetzlich festgelegte Schulpflicht von großer Bedeutung ist. Diese Pflicht gilt ebenso vor und nach den Schulferien. „Bei gezieltem, aber unbegründetem Fernbleiben vom Unterricht sollten sich Eltern auch über ihre Vorbildfunktion im Klaren sein“, so die Sprecherin.

Vorfälle von verlängerten Ferien in Bremen

In der Vergangenheit gab es einige Fälle von unerlaubter Verlängerung der Ferien in Bremen. Ausnahmen von der Schulpflicht müssen schriftlich beantragt und begründet werden. Die Entscheidung über die Befreiung eines Schülers oder einer Schülerin liegt bei der Schulleitung. Das Land führt keine Statistik über Verstöße gegen die Schulpflicht.

Auch in Bremen können Bußgelder für verlängerte Ferien verhängt werden: Laut Bildungsressort liegen diese zwischen 35 und 250 Euro, zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 28,50 Euro. Nach aktuellen Informationen wurden im Schuljahr 2023/24 mehr als 150 Bußgeldbescheide wegen unerlaubter Ferienverlängerung ausgestellt. Im vorherigen Schuljahr waren es 141 Bescheide.

Urlaubsregionen in Niedersachsen freuen sich derweil über gestiegene Gästezahlen durch das bessere Wetter.

Rubriklistenbild: © Matthias Balk/dpa

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