Mehraufwand für Ungeimpfte
Für den Harpstedter Amtshof gilt ab Montag die 3G-Regel
Harpstedt – Im Harpstedter Amtshof kommt ab Montag, 6. Dezember, die 3G-Regel zur Anwendung. Das heißt: Wer fortan einen Behördengang in der Samtgemeindeverwaltung erledigen will, muss entweder gegen Covid-19 geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen oder negativ getestet sein. Der entsprechende Nachweis ist beim Betreten des Amtshofes vorzulegen.
Darauf weist die Samtgemeindeverwaltung hin. Damit erhöht sich der Druck auf bislang Ungeimpfte, sich impfen zu lassen. Für sie wird nun auch jeder persönliche Gang „zum Amt“ zu einer vergleichsweise umständlichen Angelegenheit, weil sie zwingend ein negatives Antigen-Schnelltestergebnis brauchen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Die verschärften Kontaktbeschränkungen treffen gezielt vor allem die Ungeimpften, denn es sind in erster Linie sie, die über Wochen und Monate in Intensivbetten liegen, weil schwere Krankheitsverläufe das erfordern. Der Anteil der intensivmedizinisch zu behandelnden Geimpften ist bedeutend kleiner.
Antigen-Schnelltests im Eiscafé
Die 3G-Regel kann nun im Amtshof greifen, zumal nun eine Möglichkeit in Harpstedt besteht, sich testen zu lassen, und zwar sogar sonntags: Eine Schnellteststation im Eiscafé Venezia an der unteren Freistraße eröffnet an diesem Sonnabend um 10 Uhr. Termine werden nicht vergeben. Wer getestet werden will, muss daher mit Wartezeiten rechnen.
Der Amtshof bleibt indes weiterhin zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Angeraten aber wird nach wie vor, möglichst Termine für den Behördengang zu vereinbaren. Weiter heißt es in einer Pressemitteilung der Verwaltung: „Die geltenden Regelungen zur Kontaktdatenerfassung durch die Luca-App oder mittels Kontaktbogen bleiben weiter bestehen, ebenso die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken.“