Trotz Verdacht nicht gestoppt
Patientenmörder Niels Högel: Staatsanwaltschaft klagt weiter gegen Ex-Chefs
Das Landgericht will die Anklage gegen die Chefs von Patientenmörder Högel nur eingeschränkt zulassen. Dagegen legt die Staatsanwaltschaft nun Beschwerde ein.
Oldenburg - Es ist ein Fall, der Deutschland schockierte. Zwischen 2000 und 2005 tötete der ehemalige Krankenpfleger Niels Högel insgesamt 85 Patientinnen und Patienten in zwei Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst. 2019 wurde er zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Seine früheren Vorgesetzte müssen sich nun vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hält „vollumfänglich“ an ihrer Anklage gegen mehrere ehemalige Chefs von Högel fest. Die Behörde legte Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg ein, das die Anklage nur sehr eingeschränkt zulassen will. Die Beschwerde wurde beim Oberlandesgericht Oldenburg eingereicht, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.
Das Landgericht hatte von der Anklage gegen fünf Führungspersonen des Krankenhauses nur wenige Vorwürfe zur Hauptverhandlung zugelassen und zudem Vorwürfe rechtlich anders bewertet (Az.: 5 Ks 23/19).
Patientenmörder Niels Högel: Mehrere Verfahren gegen Kollegen und Chefs
Darüber hinaus laufen mehrere Verfahren gegen Vorgesetzte und Kollegen Högels, weil sie ihn trotz Verdachtsmomenten nicht gestoppt haben. Die Oldenburger Klinik hatte ihm 2002 einen Wechsel nahegelegt und ihn noch mit einem guten Zeugnis versehen. Damit wechselte er an die Klinik Delmenhorst, wo er weitere Patienten tötete.
Deshalb wirft die Staatsanwaltschaft dem früheren Geschäftsführer des Klinikums Oldenburg und vier weiteren führenden Mitarbeitern Totschlag durch Unterlassen vor. Dabei geht es um 3 Morde in Oldenburg und 60 in Delmenhorst. Das Landgericht ließ die Fälle in Delmenhorst aber aus formalen Gründen nicht zur Verhandlung zu. (Mit Material der dpa)
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