Weiter steiler Anstieg bei Corona-Infektionen im Landkreis Oldenburg

Zahlreiche Risikobegegnungen: Wer über Pfingsten in Wildeshausen war, hat in der Regel eine rote App.
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Zahlreiche Risikobegegnungen: Wer über Pfingsten in Wildeshausen war, hat in der Regel eine rote App.

Wildeshausen – Die kumulative Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Oldenburg ist von Montag auf Dienstag um 437 Infizierte, berechnet auf 100.000 Einwohner, gestiegen.

Mit dem Wert von 1.234,5 liegt der Landkreis nun bundesweit auf dem zweiten Platz hinter dem Landkreis Coesfeld im Münsterland (1.371) und wird sich aller Voraussicht nach zum Mittwoch auf den ersten Platz bewegen, weil kein Landkreis derzeit eine derartige Steigerung aufweist.

Die Leiterin des Gesundheitsamtes, Petra Debbeler, meldete am Dienstagvormittag weitere 500 neue Fälle, die von den Laboren übermittelt wurden. Dieser Anstieg dürfte den Landkreis auf mehr als 1 .500 Punkte in der Inzidenz treiben.

Gildefest als Pandemietreiber für Corona-Infektionen

Eine wesentliche Ursache für den hohen Wert ist aller Voraussicht nach das Gildefest in Wildeshausen, bei dem die Menschen nicht nur im Zelt mehrere Nächte dicht gedrängt gefeiert hatten. Die Zahl der Testwilligen stieg in Wildeshausen seit dem Wochenende deutlich an. Davon hatte laut Erhebungen der Malteser knapp die Hälfte eine Corona-Infektion.

„Wir hoffen, dass es bald wieder abflacht“, so Debbeler. Allerdings sei damit noch nicht so schnell zu rechnen, weil weiter viel positive Tests gemeldet werden.

Bis Ende des Monats können sich die Bürger bei den Zentren kostenlos testen lassen. Danach ist das nach derzeitigem Stand nur noch bei Ärzten möglich.

Bei positivem PCR-Test krankschreiben lassen

Das Gesundheitsamt schickt bei einem positiven PCR-Test Quarantäneschreiben an die Infizierten. Fünf Tage nach Abstrich dürfen die Betroffenen das Haus nicht verlassen. Allerdings ist die Behörde nicht in der Lage, die Einhaltung der Auflagen zu kontrollieren. Debbeler rät, sich bei einem positiven PCR-Test beim Hausarzt zu melden und sich krankschreiben zu lassen, da es sonst keine Entschädigungszahlungen für die Arbeitsunfähigkeit gibt. Das gilt auch dann, wenn Betroffene nach fünf Tagen weiterhin Symptome aufweisen. Sollte das aber nicht der Fall sein, dürfen sie ohne Test wieder am öffentlichen Leben teilnehmen.  

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