Apotheker sind aufmerksam

Mit gefälschten Impfpässen aufgefallen

Gefälscht oder nicht? Das lässt sich bei manchen Impfpässen gar nicht so leicht erkennen.
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Gefälscht oder nicht? Das lässt sich bei manchen Impfpässen gar nicht so leicht erkennen.

Landkreis – Einen gefälschten Impfausweis hat am Dienstag gegen Mittag ein 26 Jahre alter Mann aus Hude vorgelegt, um sich ein digitales Impfzertifikat ausstellen zu lassen. Den Apothekenmitarbeitern war aufgefallen, dass es sich um eine Fälschung handeln könnte. Eine weitere Überprüfung bestätigte ihren Verdacht.

Die Polizei in Hude überprüfte den Ausweis erneut und leitete ein Verfahren wegen Urkundenfälschung ein. Ein weiterer gefälschter Ausweis konnte ebenfalls sichergestellt werden.

Wenige Tage vorher hatte die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch in Brake gleich in drei Fällen von Urkundenfälschung ermittelt, nachdem die Personen versucht hatten, in einer Apotheke an der Weserstraße in Brake mit gefälschten Impfpässen ein digitales Impfzertifikat zu bekommen.

Ein 26-jähriger Mann aus Brake und eine 48-jährige Nordenhamerin zeigten am Freitag vor einer Woche jeweils einen gefälschten Impfnachweis vor. Der Mitarbeiter erkannte jeweils die Fälschung und stellte keine Zertifikate aus.

Am Samstag versuchte ein 47-jähriger Mann aus der Gemeinde Ovelgönne vergeblich, mit einem gefälschten Impfnachweis an ein Zertifikat zu gelangen.

Impfverweigerer versuchen, sich ein Dokument zu kaufen

Die Fälschung von Impfpässen hat offenbar Konjunktur. Für 150 Euro kann man das Dokument mit Stempel und Unterschrift im Internet kaufen. Für Impfverweigerer wird dieser Weg umso verlockender, je mehr Bundesländer sich für die 2-G-Regel entscheiden. Und zuletzt war nicht einmal ganz klar, ob sie sich dabei strafbar machen.

Das Landgericht Osnabrück hatte Anfang November eine Strafbarkeitslücke im Gesetz gefunden. Wer in einer Apotheke einen gefälschten Impfausweis vorlegt, um ein digitales Impfzertifikat zu bekommen, mache sich nach der derzeitigen Rechtslage nicht strafbar, argumentierten die Richter. Erschwerend kommt hinzu: Nach der Digitalisierung gibt es keine Möglichkeit mehr zu prüfen, ob der Impfpass gefälscht ist.

Das neue Infektionsschutzgesetz der Ampelkoalition im Bund hat nun aber Klarheit geschaffen: Wer einen Impfausweis fälscht, einen gefälschten vertreibt oder nutzt, muss nun mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

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