Landkreis Oldenburg beobachtet Wetterumschwung
Bei Schneechaos: Hier gibt es Informationen
Landkreis – Die aktuellen Wettervorhersagen prognostizieren für das Wochenende teils kräftige und andauernde Schneefälle für Niedersachsen. Die Wetterexperten gehen derzeit davon aus, dass in der Nacht zu Sonntag mit einsetzendem und bis Montagmorgen andauerndem Schneefall zu rechnen ist.
Noch nicht klar ist, welche Landesteile vom Wintereinbruch in Niedersachsen wie stark betroffen sein werden. Sollte der Landkreis Oldenburg in den Mittelpunkt des Geschehens rücken, wären damit nachhaltig schwierige Verkehrsverhältnisse zu befürchten, die auch Einfluss auf die Schülerbeförderung haben können.
Die Kreisverwaltung bittet daher Eltern und Schüler, sich am Sonntag im Laufe des Tages über die bekannten Kanäle über einen Ausfall der Schülerbeförderung zu informieren.
Eine Entscheidung fällt am Sonntag
Eine Entscheidung schon vor dem Wochenende ausschließlich auf der Grundlage der Wettervorhersage hat die Kreisverwaltung angesichts der unsicheren Vorhersagen verworfen, will aber am Sonntag auf der Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten bereits frühzeitig im Laufe des Tages die Lage bewerten und die Öffentlichkeit informieren.
Informationen über einen möglichen Unterrichtsausfall können im Landkreis Oldenburg über die Internetseiten www.oldenburg-kreis.de oder www.vmz-niedersachsen.de, über die App „BIWAPP“ oder über das Servicetelefon des Landkreises Oldenburg unter der Rufnummer 0800/2779300 erfolgen; es sind zudem entsprechende Rundfunkdurchsagen geplant. Angesichts der aktuellen Corona-Lage wird ein möglicher Ausfall nur wenige Schüler betreffen, da sich die Schulen derzeit im Lockdown befinden und nur Abschluss- und Prüfungsjahrgänge sowie die Hälfte der Grundschüler im Präsenzunterricht befinden. Daneben besteht derzeit noch eine Notbetreuung.
Schulen halten Notbetreuung vor
Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die Schulen diese auch bei einem witterungsbedingten Ausfall vorhalten. Sollte ein solcher am Sonntag angeordnet werden, kann eine Notbetreuung erfolgen, sofern diese auch schon zuvor bestand oder für die betroffenen Tage angekündigt war.