Noch ein paar Änderungen

Seit vielen Jahren wird über die geplante Deponie Haaßel gestritten. Foto: Algermissen/bz
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Seit vielen Jahren wird über die geplante Deponie Haaßel gestritten. Foto: Algermissen/bz

Seit sechs Jahren beschäftigt sich die Kreisverwaltung mit der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP). Auf der Zielgeraden müssen noch einmal Veränderungen vorgenommen werden. Im Juni soll nun endlich beschlossen werden – wenn letzte Hürden ausgeräumt sind.

VON MICHAEL KRÜGER

Rotenburg – Noch etwas länger als das neue RROP steht die geplante Deponie Haaßel bereits auf der Tagesordnung vieler Ausschusssitzungen im Rotenburger Kreishaus. Als am Dienstagmittag im Umweltausschuss beides zur Besprechung anstand, war bereits klar: Es wird inhaltlich schwierig. Da mittlerweile beide Themen eng verbunden sind, gibt es erhöhten Diskussionsbedarf.

So schnell wie zuletzt für Anfang 2019 gedacht, wird es mit dem Raumordnungsprogramm für den Landkreis nicht weitergehen. Zwei zentrale Veränderungen auf den letzten Metern machen eine vierte öffentliche Auslegung notwendig. 89 Stellungnahmen hatten das Kreishaus zur dritten Auslegung im Dezember und Januar erreicht. „Wir wollten heute eigentlich abschließen“, sagte Landrat Hermann Luttmann (CDU) am Dienstag. Aber das sei noch nicht möglich. Knackpunkte sind das Windenergie-Vorranggebiet Weertzen/Langenfelde und eben die geplante Bauschuttdeponie in Haaßel.

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr hatte im vergangenen Jahr Einwände gegen potenzielle Windkraftstandorte erhoben, die im RROP ausgewiesen werden sollen. Die Behörde machte Tiefflugkorridore für Bundeswehrhubschrauber geltend. Groß Meckelsen, Fintel, Ahausen und Wittorf wurden daraufhin gestrichen, Weertzen/Langenfelde verkleinert. Nun die Korrektur: Das Vorranggebiet in der Gemeinde Heeslingen liegt nach neuen Angaben des Bundesamtes doch nicht komplett in der Tiefflugzone und kann wieder von 86 auf 160 Hektar im RROP vergrößert werden. Ähnlich hätte der Landkreis nun auch in Wittorf verfahren dürfen, verzichtet aber darauf, weil dort ein Brutplatz des Rotmilans festgestellt wurde. 16 Vorranggebiete für Windenergie mit einer Gesamtfläche von 2 027 Hektar gibt es nun, das sind 0,98 Prozent der Kreisfläche.

Im Fall Haaßel, machte Luttmann deutlich, müsse die vorgesehene Deponiefläche zudem gesondert ausgewiesen und nicht dem umliegenden Schutzgebiet „Haaßeler Bruch“ zugerechnet werden. Mit einigen von WFB-Umweltpolitiker Reinhard Lindenberg auf den Weg gebrachten Ergänzungen zur festen Größe der planfestgestellten Deponie sowie zur genauen Klassifizierung wird sie nunmehr mit einer Freistellungsklausel im RROP herausgestellt. Ähnlich soll in einer vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht verordneten Überarbeitung der Naturschutzgebietsverordnung für den „Haaßeler Bruch“ verfahren werden. „Wir dürfen nicht Gefahr laufen, wegen eines Abwägungsfehlers ein Klageverfahren zu verlieren“, so Luttmann.

Ob die Deponie tatsächlich gebaut werden kann, ist derzeit sowieso weiter fraglich. Mehrere Prozesse laufen, zudem verweigert der Landkreis weiterhin wegen fehlender aktueller Berechnungen als zuständige Behörde die wasserrechtliche Erlaubnis. Die Kriete Kaltrecycling GmbH aus Seedorf möchte nordöstlich von Haaßel in Nachbarschaft zum Naturschutzgebiet eine Deponie der Klasse I bauen und betreiben. Auf der Deponie sollen mineralische Abfälle, insbesondere Boden und Bauschutt, abgelagert werden. Der Bauantrag stammt aus 2011. Die umzäunte Deponiefläche umfasst knapp zehn Hektar, die Ablagerungsfläche etwa 5,6 Hektar.

Das Hin und Her zwischen allen Beteiligten und das Verfahrensprozedere sorgte bei vielen Beteiligten im Umweltausschuss für Kopfschütteln. Nicht nur Landrat Luttmann verfolgte viele Redebeiträge mit eiserner Miene und verschränkten Armen, auch SPD-Umweltpolitiker Volker Kullik betonte: „Die Bundeswehr ist nicht als seriöser Planungspartner aufgetreten.“ Und zum Thema Haaßel: „Das Gewerbeaufsichtsamt erst recht nicht.“ Sein Parteigenosse Wolfgang Harling wollte sodann auch wissen: „Ist das jetzt alles, oder kommt da noch mehr?“, erhielt er keine abschließende Antwort seitens der Verwaltungsspitze. Auch diese muss nun abwarten, was in der geplanten verkürzten vierten Auslegungsfrist des RROP noch passiert. Kreissprecherin Christine Huchzermeier sagte dennoch optimistisch: „Ziel sollte es sein, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 27. Juni das RROP als Satzung beschließen kann.“

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