Illegaler Baumschnitt im Naturschutzgebiet
Rotenburg – Manfred Radtke nimmt mit dem Rad vom Mittelweg aus die kleine Brücke über die Bahn, biegt dahinter nach links ab und ist nur etwa 200 Meter weiter am Ort des Geschehens: Direkt an einer landwirtschaftlichen Fläche hat sich ein Unbekannter an die Arbeit gemacht und den Großteil einer Baumreihe mit der Säge bearbeitet. Das Ergebnis liegt auf dem Acker, die Spuren an den Eichen sind deutlich und hinterlassen den Eindruck, dass da kein Fachmann am Werk war. Landschaftswart Manfred Radtke, auch als Vorsitzender des BUND-Kreisverbandes bekannt, bringt es auf den Punkt: „Das ist illegal.“
Ins gleiche Horn stößt auch die Untere Naturschutzbehörde. „Es handelt sich um den unsachgemäßen Rückschnitt eines Gehölzriegels, der teilweise als Baum-Strauch-Hecke und teilweise als Baumreihe einzustufen ist. Durch die unsachgemäßen Schnittarbeiten ist nicht auszuschließen, dass die betroffenen Bäume langfristig geschädigt werden“, heißt es auf Anfrage beim Landkreis. Der Gehölzriegel als solcher sei jedoch noch vorhanden. Problematisch sei in diesem Fall neben der Art der Ausführung auch der mögliche Zeitraum – nach dem 28. Februar, also dem Ende der üblichen Schnittzeiten. Das ist auch ein Punkt, der Manfred Radtke auf die Palme bringt: „So etwas darf einfach nicht passieren.“
Radtke hatte die Stadt über den Vorfall informiert. Oliver Klein aus dem Bauamt bestätigt, dass die Stadt als Eigentümerin dieses Grundstückes betroffen ist. Klein: „Wir haben ein großes Interesse daran, dass das aufgeklärt wird.“ Zuständig sei der Landkreis. Dem liegen neben den bisherigen Informationen auch Bilder vor. Ein Mitarbeiter sei bereits vor Ort gewesen, um sich ein Bild vom Ausmaß dieser Baumschnitt-Aktion zu machen.
Wer aber ist dafür verantwortlich zu machen? Bislang liegen weder der Stadt noch dem Landkreis Erkenntnisse darüber vor, lässt die Untere Naturschutzbehörde unserer Redaktion über die Landkreis-Sprecherin Christine Huchzermeier mitteilen. „In einem ersten Schritt wird der Bewirtschafter der angrenzenden Fläche ermittelt und befragt“, heißt es.
Das übliche Vorgehen in einem solchen Fällt schildert Huchzermeier mit Hinweis auf eine erste Ortsbesichtigung so: „Abhängig vom Umfang der Maßnahme werden ein ordnungsbehördliches Verfahren zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes beziehungsweise zur Anordnung von Ersatzpflanzungen durchgeführt und parallel dazu ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sofern der Verursacher nicht bekannt ist, wird der Grundstückseigentümer zu dem Fall befragt und, sofern er sein Grundstück nicht selbst bewirtschaftet, zur Nennung des Pächters aufgefordert.“
In dem konkreten Fall sei davon auszugehen, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird. Da die Landschaftselemente nicht in Gänze beseitigt wurden, werde nach Beginn der Vegetationsperiode geprüft, ob einzelne Bäume nicht mehr oder nur in geringem Umfang belaubt seien. Huchzermeier: „Danach kann über etwaige Ersatzpflanzungen entschieden werden.“
Außerdem lässt die Untere Naturschutzbehörde mitteilen, dass die Durchführung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens im Ermessen des Landkreises stehe. Eine Anzeige, wie im Strafrecht, sei nicht erforderlich. Zugleich stellt der Landkreis klar: Weder der Zeitraum noch die Art und Weise des Gehölzrückschnitts seien ordnungsgemäß. Somit hätte der Landkreis für die Arbeiten definitiv auch keine Genehmigung dafür erteilt. Die Höhe des entstandenen Schadens lasse sich noch nicht beziffern.
Dieser Vorfall passt zu dem, was Nicole Austel von der Stadt Rotenburg zuletzt immer wieder berichtet: Rotenburger machten sich demnach gerne an Bäumen an oder vor ihrem Haus zu schaffen – auch dann, wenn es städtische Bäume sind. Unsachgemäß stutzten sie sie so zurecht, wie es ihnen lieb ist. Und meisten so, wie es kein Fachmann machen würde. Ende des vergangenen Monats erst habe Austel zusammen mit Henning Poppe als Ortsbürgermeister in Waffensen „eine weitere Baumverstümmelung an wunderschönen ortsprägenden Eichen in Waffensen, direkt am Dorfeingang, verhindern“ können. Gerade nach den letzten drei Stürmen hätten die Leute eine Riesenangst, die nur teilweise berechtigt sei, aber dennoch zu größeren Schäden führe, wenn Bäume verschnitten werden. Nicole Austel: „Das führt zu nichts. Und es liegt im Trend, das zu tun. Es ist erschreckend, wie viele Leute ihre Bäume so schneiden lassen.“
Die Stadt meldet sich also auch dann zu Wort, wenn es sich zwar um private, aber eben auch um ortsbildprägende Bäume handelt. Gingen die Rotenburger öffentliche Bäume an, stehe immer auch im Raum, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
In Naturschutzgebieten handelt es sich um wenige Einzelfälle, teilt der Landkreis mit. Aber: „In der freien Landschaft werden leider in gewisser Regelmäßigkeit ganze Gehölzstrukturen beseitigt. Bei Letzterem handelt es sich geschätzt um eine mittlere zweistellige Anzahl.“ Wie aber lässt sich das verhindern? „Information ist die beste Möglichkeit, vorzubeugen. Die Landvolkverbände und der Landkreis selbst informieren zu diesem Zweck über Pressemitteilungen und auch den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Planung sowie im Internet über die gesetzlichen Voraussetzungen“, lautet der deutliche Hinweis des Landkreises.
Wird ein illegaler Holzfäller ertappt, drohen Konsequenzen. Die Bemessung des Bußgeldes jedoch sei neben dem Umfang der Verfehlung auch an persönliche Voraussetzungen des Verursachers zu knüpfen. Neben dem Vorwurf – Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz – seien auch die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Daher könne derzeit keine Aussage zu der Bußgeld-Höhe gemacht werden, die dem Verursacher des Baumschnitts nahe der Bahnlinie erwartet. So oder so: Erst einmal muss er gefunden werden.
