Keine Einheit vor der Einigung
Nach über sechs Jahren ist das Ziel in Sicht. Das Regionale Raumordnungsprogramm soll am 27. Juni vom Kreistag beschlossen werden. Die zentralen entwicklungspolitischen Absichten werden damit verbindlich verankert. Doch bis jetzt, kurz vor Abschluss, sind nicht alle Kritikpunkte ausgeräumt.
Rotenburg – Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) ist ein Kompromiss. Aber einer, mit dem bis heute nicht alle leben mögen. Welche Orte sollen wie entwickelt werden, wo wird der Natur Vorrang eingeräumt? Und vor allem: Wo sollen die neuen, großen Windparks entstehen? Wohnen, Landwirtschaft, Straßenbau, Freizeitmöglichkeiten, Naturschutz, Wirtschaftsinteressen und vieles mehr – es gilt, dafür die geeigneten Plätze zu finden.
Landrat Hermann Luttmann (CDU) blickt am Dienstagnachmittag skeptisch in Richtung SPD. Gerade beschäftigt sich der Kreistagsausschuss für Umwelt und Planung mit dem RROP, es wird noch um kleine redaktionelle Änderungen insbesondere die Formulierungen zum Naturschutzgebiet Haaßeler Bruch und das angrenzende, geplante Bauschuttdeponie-Gelände gerungen, doch dann wird abgestimmt. Die Sozialdemokraten votieren dagegen, Grüne auch. Die Mehrheitsgruppe bringt das RROP auf den finalen Weg, aber Landrat Luttmann ist irritiert: „Wir gehen dann in die fünfte Anhörung, weil ein Ziel der Raumordnung geändert würde“, sagt er und befürchtet erneute zeitliche Verzögerungen. Eine „Neverending Story“? Die Kreistag-Opposition will nun doch, anders als zuletzt gemeinschaftlich beschlossen, sämtliche Formulierungen zur umstrittenen, seit Jahren geplanten Deponie aus dem Textentwurf entfernt haben. „Ich denke, es war Ziel vieler Diskussionen, die Deponie doch noch irgendwie reinzubekommen“, moniert SPD-Umweltpolitiker Volker Kullik.
Dabei spielten sich die großen Diskussionen ums RROP in den vergangenen Jahren in aller Regel um die Ausweisung von Windkraft-Vorrangflächen ab. Dort können größere, „raumbedeutsame“ Anlagen entstehen, die die Kommunen nicht alleine genehmigen dürfen. 50 dieser Vorrangflächen gab es einst, heute stehen noch 16 in den Plänen. Zuletzt hatten im Frühjahr 2018 Einwände der Bundeswehr noch einmal vieles in den Planungen durcheinandergewirbelt. Die hatte Hubschrauber-Tiefflugkorridore geltend gemacht. Die Standorte in Groß Meckelsen, Fintel, Ahausen und Wittorf mussten gestrichen, Weertzen/Langenfelde verkleinert, später wegen falscher Berechnungen wieder vergrößert werden. Ähnlich hätte der Landkreis auch in Wittorf verfahren dürfen, verzichtet aber darauf, weil dort ein Brutplatz des Rotmilans festgestellt wurde. 16 Vorranggebiete für Windenergie mit einer Gesamtfläche von 2 027 Hektar gibt es nun, das sind 0,98 Prozent der Kreisfläche. „Der Landkreis hat damit im Ergebnis substanziell Raum für die Windenergienutzung geschaffen“, heißt es in der Verwaltungsvorlage von Landrat Luttmann für die finale Entscheidung. 2013 hatte der Landkreis in seinem Klimaschutzkonzept eine Verdopplung der Windkraftstandorte als Ziel formuliert. Das Land Niedersachsen hatte – nicht bindend – zwischenzeitlich über einen Erlass sogar von mehr als zweieinhalb Prozent der Kreisfläche als Potenzialgebiet für die „XXL-Spargel“ gesprochen. Beides wird im nun finalen Entwurf nicht erreicht.
Landrat Luttmann hat in den Anhörungen mit den Gemeindevertretern stets betont, „bei allen Festlegungen stehe die Rechtssicherheit im Vordergrund. Man möchte nicht sehenden Auges ein Normenkontrollverfahren verlieren“, wie es im Protokoll eines nichtöffentlichen Erörterungstermins im Februar heißt. Ob man das nun erreicht habe, diesbezüglich „halte ich mich als Leiter einer staatlichen Behörde zurück“, sagte er am Dienstag in der Ausschusssitzung. Da ging es unter anderem um das politische Kompetenzgerangel zum Schutz von Trinkwasservorranggebieten vor den Bohrmaßnahmen der Erdgasindustrie. Aber auch bei anderen Themen – Torferhalt, Bauschuttdeponie, Windenergie – sieht er trotz aller Überarbeitungen und Diskussionen weiterhin juristisches Konfliktpotenzial.
Alle zehn Jahre sollen Kreisverwaltungen ein neues RROP aufstellen. Das letzte im Landkreis Rotenburg stammt aus dem Jahr 2005. Wenn Ende des Monats dem Entwurf 2019 politisch zugestimmt wird, dürfte bei den Behördenmitarbeitern im Kreishaus erst einmal tief durchgeatmet werden. Wenig später beginnt dann aber bereits die Arbeit an der Fortsetzung.