Stadt will von Boom profitieren und neben Sportzentrum Stellplätze für Wohnmobile einrichten

Camping-Urlauber nach Achim locken

Auf dem an das Sportzentrum angrenzenden Teil des Schützenplatzes will die Stadt Flächen für Camper schaffen.
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Auf dem an das Sportzentrum angrenzenden Teil des Schützenplatzes will die Stadt Flächen für Camper schaffen.

Achim – „So viele Camper wie noch nie“, titelte diese Zeitung am Dienstag. In Niedersachsen habe es im vergangenen Jahr mehr als 5,7 Millionen Übernachtungen dieser Art gegeben, ein Plus von fast 19 Prozent im Vergleich zu 2021, hieß es in dem Bericht. Von dem Boom, den Experten auf den „Trend zum naturnahen Urlaub“ und die Reiseeinschränkungen in der Corona-Pandemie zurückführen, will nun auch die Stadt Achim profitieren.

Auf dem Schützenplatz, Am Freibad, sollen Stellplätze für Wohnmobile eingerichtet werden.

Die Politik hat dafür nun in einem neuen Anlauf die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Nach langen Diskussionen um einen geeigneten, ohne zu großen finanziellen Aufwand herzurichtenden Standort für Camping-Urlauber im Stadtgebiet hatten sich die Ratsfraktionen im vorigen Jahr darauf verständigt, einen Teil des öffentlichen Parkplatzes vor dem Achimer Schützenhaus und dem griechischen Restaurant für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend wurde der Bebauungsplan für das ins Auge gefasste Areal neben dem Sportzentrum im September geändert. Doch diesen Beschluss hat der Verwaltungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung aufgehoben – und damit kurioserweise den Weg für das Vorhaben geebnet.

Denn laut Baugesetzbuch könne durch das Aufstellen eines B-Plans für das Gebiet dort kein Terrain für Wohnmobile geschaffen werden, stellte Stadtplanerin Karen Lehrknecht zwischenzeitlich fest. Rechtlich möglich wäre nach ihren Angaben, auf der Fläche ein Sondergebiet „Campingplatz“ auszuweisen. Dann würde allerdings die Verordnung über Camping- und Wochenendplätze sowie Wochenendhäuser greifen, wodurch sanitäre Einrichtungen vorgehalten werden müssten, und damit „deutliche Mehrkosten verursachen“, erläutert die Mitarbeiterin der Verwaltung.

Der Austausch mit Kommunen, die bereits über Erfahrungen auf diesem Feld verfügen, habe dann zu einer anderen Lösung geführt. Die derzeitige Festsetzung im Bebauungsplan als Stellplatzfläche reiche aus, um Camping über privatrechtliche Regelungen zu ermöglichen, erklärt Lehrknecht.

2024 oder 2025 soll das Projekt in die Tat umgesetzt werden. Der Entwurf der Verwaltung sieht vor, neben einer sechs Meter breiten gepflasterten Zufahrt fünf bis sechs Plätze für Wohnmobile auf Schotterrasen mit Versickerungsmulde nebenan anzulegen. Mit zum Konzept der Stadt gehören ein Strom- und ein Wasseranschluss für die Gäste, die an Ort und Stelle selbstverständlich auch übernachten dürfen, die Beleuchtung der Fläche, das Pflanzen einer Hecke als Sichtschutz zur Straße hin sowie ein eingezäunter Müllcontainer und eine unterirdische Abwasserstation. Die Kosten für das Schaffen dieser Infrastruktur stehen der Verwaltung zufolge noch nicht fest.

Bei Bedarf könne die für fünf oder sechs Fahrzeuge geplante Anlage später immer noch in Richtung des Schützenhauses vergrößert werden. „Aufgrund der im Umkreis von Achim vorhandenen Wohnmobil-Stellplätze, zum Beispiel in Thedinghausen, Ottersberg und Verden, wird diese Anzahl derzeit zunächst als ausreichend angesehen“, merkt Lehrknecht an.

Offen ist noch das Betreibermodell für das neue Angebot der Stadt. Die Verwaltung nennt zwei Möglichkeiten.

Laut Mittelwesertouristik sei es in der Region üblich, dass die Kommunen einen Kassenautomaten am Standort aufstellen und die Wohnmobilisten auf Vertrauensbasis bezahlen, alternativ auch per App. „Strom, Wasser und Abwasser werden gesondert zur Verfügung gestellt und gegen Bezahlung (Bargeld, Karte oder App) abgerechnet“, fügt Lehrknecht an.

Beim zweiten Modell übernimmt ein Pächter den Betrieb des Platzes. Hierzu habe es bereits Gespräche mit einem Interessenten gegeben, teilt Lehrknecht mit. Es bestehe jedoch noch Klärungsbedarf, etwa hinsichtlich der vom Pächter zu erbringenden Leistungen wie „Kontrolle, Kasse, Brötchendienst“, und inwieweit die Stadt an den Einnahmen beteiligt wird.

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