Mediziner gibt Auskunft

Maskenpflicht: Ein zusätzlicher Schutz, nicht mehr und nicht weniger

Die professionellen Filtermasken müssen es nicht sein. Ein Schutz vor Mund und Nase reicht. Foto: Landkreis verden
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Die professionellen Filtermasken müssen es nicht sein. Ein Schutz vor Mund und Nase reicht. Foto:

Landkreis - „Gefühlt folgenlos“, so hatte der ärztliche Direktor der AWK, Dr. Peter Ahrens die Lage in der Corona-Krise beschrieben. Und diese relativ geringe Belastung im Landkreis Verden setzt sich fort. Die Zahl der Corona-Patienten stagniert. Neue Infektionen hat das Gesundheitsamt jetzt bereits seit zwei Tagen nicht mehr gemeldet. Allerdings sind seit Freitag auch keine weiteren Betroffenen als geheilt entlassen worden. Mittlerweile liegen auch die genauen Regelungen zur Maskenpflicht vor.

„Danach ist beim Besuch von Einzelhandelsgeschäften und allen übrigen geöffneten Läden, von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie bei der Nutzung von Bus und Bahn – inklusive der Haltestellen und Bahnsteige – eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“ teilte der Landkreis mit. So stehe es in der geänderten Coronavirus-Verordnung des Landes Niedersachsen. Ausgenommen von der Tragepflicht seien Kinder unter sieben Jahren und Personen, denen wegen Vorerkrankungen wie schweren Herz- oder Lungenkrankheiten, das Tragen des Schutzes wegen des höheren Atemwiderstands nicht zugemutet werden kann.

„Glücklicherweise wurden Maß und Mitte bei der ‚Maskenverordnung’ gewahrt, weil beispielsweise Schulen und Betreuungseinrichtungen von den Verpflichtungen der Verordnung ausgenommen worden sind“, zeigte sich Landrat Peter Bohlmann erleichtert. Immerhin wird so klarer, was auf die Schüler zukommt, die ab Montag wieder den Unterricht besuchen.

Große Ansprüche werden an den Schutz nicht gestellt. „Als Mund-Nasen-Bedeckung ist laut Verordnung jede textile Barriere geeignet, die die Verteilung von Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen oder Aussprache verringert“, heißt es in der Mitteilung. Selbst hergestellte Masken seien ebenso geeignet wie Schals, Tücher oder Loopschals. „Diese Art Mund-Nasen-Bedeckung wird jeder zu Hause im Schrank haben“, sagt Amtsärztin Jutta Dreyer vom Gesundheitsamt. Weitere Angebote an genähten Masken seien bei Schneidereien und in anderen Geschäften sowie im Internet zu finden. In Apotheken und Sanitätshäusern gebe es zudem OP-Masken zu kaufen. Professionelle Filtermasken vom Typ FFP2 oder FFP3 hingegen seien nicht erforderlich.

116 Personen im Landkreis sind mit Stand von gestern Mittag wie bereits am Tag zuvor nachweislich positiv auf das Coronavirus getestet worden. Auch die Zahl der 103 als genesen entlassenen Patienten hat sich nicht geändert. Vier Betroffene sind weiterhin in stationärer Behandlung. Bislang ist eine Person verstorben.

„Auch mit dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleiben das Abstandhalten zu anderen wie auch die Händehygiene die wichtigsten Maßnahmen, sich selbst und andere bei Kontakten zu schützen“, betont Dreyer. Wer auf zwei Meter Abstand bleibe, müsse kaum befürchten, dass ihn Viruspartikel erreichten. Die Bedeckung verhindere zusätzlich, dass die Träger größere Speicheltröpfchen mit hohen Viruszahlen verteilen.

Schutz vor Corona: Maske birgt falsches Sicherheitsgefühl

Dreyer warnt zugleich davor, sich durch das Aufsetzen einer Maske in einem falschen Sicherheitsgefühl zu wähnen. „Viren können das Material durchdringen“, so Dreyer. Auch unbedachtes Zurechtrücken der Maske berge das Risiko, Viren an Mund und Augen zu führen. Nur die Kombination aus Maske und häufigem Händewaschen schütze wirklich. Eine regelmäßige Reinigung mit Waschmittel bei mindestens 60 Grad empfiehlt Dreyer. Die Aufbewahrung im Gefrierfach helfe nicht.

Und auch die Polizei, so bestätigte Helge Cassens für die Inspektion Verden-Osterholz, werde nicht ablassen, die Einhaltung von Abstands- und Kontaktregeln zu kontrollieren. Täglich seien seine Kollegen unterwegs, um sicherzustellen, dass die Menschen in den beiden Landkreisen die Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Epidemie auch einhalten.

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