Bei Verstößen drohen Bußgelder
Himmelfahrt zu Corona-Zeiten: Was ist erlaubt, was nicht im Landkreis Verden?
Die sonst so fröhliche Himmelfahrt wird dieses Jahr durch das Coronavirus überschattet. Nur unter strengen Auflagen und Regeln dürfen die Menschen zusammenkommen. Wir bieten einen Überblick darüber, was erlaubt und was verboten ist.
- Vatertag im Landkreis Verden - Verbote und Erlaubtes
- Polizei kündigt verstärkte Kontrollen an
- Größere Ansammlungen weiterhin strikt verboten
Landkreis Verden – Große Gruppen auf Fahrradtour, Bierwagen und Grillevents, vielerorts auch Fußgruppen mit Bollerwagen – das gängige Bild vergangener „Vatertage“ wird es am kommenden Donnerstag, dem Himmelfahrtstag, in diesem Jahr nicht geben. Wegen der Coronakrise sind die sonst üblichen Bräuche zu dieser Zeit des Jahres untersagt. Aus diesem Grund haben vor Kurzem Polizei und Landkreis bereits massive Kontrollen auf Einhaltung der Abstandsregeln angekündigt. Wer diese missachtet, dem drohen unter anderem hohe Bußgelder.
So weist die Polizeiinspektion Verden/Osterholz darauf hin, dass Feiertags- und Wochenend-Ausflüge mit dem Fahrrad oder zu Fuß trotz Corona selbstverständlich erlaubt sind. Zeit an der frischen Luft täte immerhin auch gut. Allerdings gelten nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes klare Regelungen: So dürfen sich in der Öffentlichkeit nur Angehörige sowie Personen zweier Hausstände miteinander zu gemeinsamen Unternehmungen treffen. Größere Ansammlungen zu Vatertagsfeiern sowie feiernde Freundescliquen, die mit Fahrrad oder Bollerwagen ausgestattet sind, sind aus Gründen des Infektionsschutzes hingegen in diesem Jahr tabu. Die Missachtung der Personenbeschränkung kostet ein Bußgeld von mindestens 200 bis zu 400 Euro - und das pro Person.
Erlaubt ist in Niedersachsen seit dem 11. Mai auch wieder der Besuch von Gastronomiebetrieben wie Restaurants, Gaststätten und Cafés. Wer auf seinem Himmelfahrtsfamilienausflug oder an Pfingsten dorthin einkehren möchte, kann dies unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gerne tun. Aber auch hier gelten besondere Regelungen. Beispielsweise müssen Personen vor Ort ihre Kontaktdaten hinterlassen. Kneipen und Bars bleiben weiterhin geschlossen.
Coronavirus im Landkreis Verden: Abstandhalten weiter wichtigste Maßnahme
„Abstandhalten bleibt die wichtigste Maßnahme zum Schutz vor einer Coronavirus-Infektion", betonen Landkreis und Polizei und bitten die Bevölkerung um ein rücksichtsvolles Miteinander, gerade zu den Feiertagen. Es sollte immer ein Mindestabstand von anderthalb Metern eingehalten werden. Die eigenen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, sei nach wie vor ebenfalls wichtig.
Die Polizei werde im Landkreis präsent sein und die Einhaltung der Corona-Regelungen kontrollieren, kündigt die Polizeiinspektion Verden/Osterholz an. Eine Polizeisprecherin fügte dem hinzu, dass man dabei vor allem auch den Konsum von Alkohol durch Minderjährige im Blick habe. Desweiteren wird mit Blick auf die Feiertage zudem darauf hingewiesen, dass die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie die Grenzwerte für den Alkoholkonsum im Straßenverkehr auch auf dem Fahrrad, Pedelec oder E-Bike gelten.
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