Neue Regelungen treten in Kraft
Corona im Landkreis Verden: Schlecken nur mit Abstand erlaubt
Darf Oma über Ostern besucht werden? Kann ich mir ein Eis genehmigen? Nach der Lockerung der Corona-Bestimmungen erreichten die Kreisverwaltung eine Reihe von Anfragen. „Das ist eine teilweise komplizierte Materie“, heißt es. Gleichzeitig sinken kreisweit die Patientenzahlen bereits den fünften Tag in Folge.
Verden/Achim – Nein, für eine Entwarnung sei es noch deutlich zu früh. Auch wenn am vergangenen Freitag ein leichtes Abflauen der Patientenzahlen begann, das zumindest bis gestern anhielt, könne keine vorläufige Einschätzung der Lage gegeben werden, sagt Landkreis-Pressesprecher Ulf Neumann: „Wir stellen einfach nur die Zahlen der Infizierten fest. Und wir drängen darauf, die Kontaktbeschränkungen einzuhalten.“ Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
So lange Neuinfektionen auftreten, gebe es sowieso keinen Grund, über Wege zu einer Rückkehr in ein normales öffentliches Leben nachzudenken. Gestern sei eine Person als positiv auf das Covid-19-Virus neu bestätigt worden. Ein Mann, der im Nordkreis lebe. Gleichzeitig konnten vier Personen aus der häuslichen Quarantäne als genesen entlassen werden. Sechs Menschen befinden sich in stationärer Behandlung, einer weniger als noch am Dienstag. Von den kreisweit insgesamt bislang 107 Infizierten sind 54 als genesen entlassen. Ein Mensch ist verstorben.
Der komplizierte Weg zum Waffel-Eis
Abstandsstreifen sind auf die Fußwege geklebt, die Mitarbeiter schützen sich durch Absperrungen, erste Kunden versammeln sich bereits in einer kleinen Schlange. Eine Eisdiele am gestrigen Mittwoch-Nachmittag in Verden. Alles wieder ganz einfach? Überhaupt nicht. „Uns erreichten eine Reihe von Anfragen“, sagt Landrat Peter Bohlmann. Ein höchst bürokratischer Akt, der rund ums Schoko-Vanille in Gang gesetzt ist. Grundsätzlich sei der Außer-Haus-Verkauf durch Cafés und damit auch Eiscafés nach wie vor zugelassen. Die Regelung der telefonischen oder digitalen Vorbestellung sei entfallen, habe sich aber für Eiscafés auch nicht umsetzen lassen. Eigene Sitzgelegenheiten dürfen die Cafès ohnehin nicht bereit stellen, auch nicht für draußen. Und geschleckt werden darf ebenfalls nicht sofort. „Es bleibt bei den 50 Metern Abstand, die zur Verkaufsstelle gewahrt bleiben müssen, ehe mit dem Verzehr begonnen werden darf“, so Bohlmann. Und das falle nicht mehr in die Verantwortung des Eisdielen-Besitzers. „Das ist Sache des Kunden. Werde er innerhalb dieser 50 Meter erwischt, so besage es die Verfügung, begehe er eine Ordnungswidrigkeit.
Unsicherheit löste auch die neue Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte aus. „Dazu gab es eine Reihe von Nachfragen“, sagt Ulf Neumann, Pressesprecher des Landkreises Verden. Darf ich nun Oma und Opa zu Ostern besuchen, darf ich es nicht? War nicht irgendwo von Lockerung der Verfügungen die Rede? Selbst, wer sich die Mühe machte, die drei eng beschriebenen Seiten mit Paragrafen und Unterpunkten genau zu studieren, die das Sozialministerium in Hannover am Dienstagabend versandte, war am Ende nicht viel schlauer. Das Problem: Der entscheidende Passus über Familienbesuche ist gestrichen. Erklärungen: Fehlanzeige. Noch vergangene Woche hieß es in diesem jetzt ersatzlos entfallenen Verordnungsdetail: „Kontakte innerhalb der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück sind auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes beschränkt.“ Der Landkreis habe sich zu folgender Interpretation entschlossen, unterstreicht Neumann: „Kontakte sind so weit wie möglich zu reduzieren. Jeder hat für sich verantwortungsbewusst zu entscheiden, ob Treffen wirklich notwendig sind, oder besser wegen der Gefährdung unterbleiben.“ Ausdrücklich verboten seien diese Treffen nicht.
Polizei: Zunahme der Internet-Delikte
Eine weitere Zunahme bei den Internet-Delikten stellt die Polizei Verden fest. Ein aktueller Fall aus dem Landkreis zeige einmal mehr, dass Fake-Shops tatsächlich keine Seltenheit sind. Ein 35-jähriger Mann aus Thedinghausen bestellte einen Laptop in einem dem Anschein nach professionellen Online-Shop und zahlte knapp 900 Euro per Vorkasse. Anschließend wartete der Mann vergebens auf die Ware. Erste Recherchen ergaben, so eine Polizeisprecherin, dass es sich bei dem vermeintlichen Online-Shop tatsächlich um einen Fake-Shop handele. Deshalb werde der Laptop wohl niemals ankommen und das Geld sei mit großer Wahrscheinlichkeit unwiederbringlich weg.
Besonders günstige Angebote im Netz sollten immer misstrauisch machen, heißt es weiter. Das gelte auch, wenn der Online-Shop noch so seriös wirke. Man empfehle besondere Vorsicht bei Ware mit Vorauskasse. Gleichzeitig helfe oft eine Recherche bei Verbraucherschützern, und sei tatsächlich schon bezahlt worden, könne ein umgehender Anruf bei der Bank schlimmeres verhindern. „Unter Umständen können Zahlungen rückgängig gemacht werden.
