Älteres Ehepaar verstorben

Neue Verordnung des Landes tritt in Kraft: Zwei Covid-19-Todesfälle in der AWK

Geschäftsinhaber, hier ein Foto durch das Schaufenster eines Verdener Ladens, freuen sich, dass sie wieder öffnen dürfen. Foto: Wicklein
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Geschäftsinhaber, hier ein Foto durch das Schaufenster eines Verdener Ladens, freuen sich, dass sie wieder öffnen dürfen.

Landkreis – Ein älteres Ehepaar, aus dem Landkreis Diepholz, das stationär in der Aller-Weser-Klinik in Verden aufgenommen war, ist am Sonntag an den Folgen der Covid-19-Erkrankung gestorben.

Beide waren über 80 Jahre alt. Der Ehemann sei intensivmedizinisch behandelt worden, seine Frau habe auf der Normalstation gelegen, schreibt der Landkreis Verden in einer Pressemitteilung. Die Fälle seien dem Gesundheitsamt des Landkreises Diepholz gemeldet worden. Bisher hatte es im Landkreis Verden erst einen durch das neuartige Coronavirus verursachten Todesfall gegeben. Weitere Zahlen sind am Wochenende nicht veröffentlicht worden.

Geschäfte dürfen teilweise wieder öffnen

Nach den Abstimmungen von Bund und Ländern über mögliche Lockerungen bei der Öffnung von Geschäften und im öffentlichen Leben hat das Land Niedersachsen eine neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus erlassen. Die Verordnung tritt am Montag, 20. April, in Kraft und ist bis zum 6. Mai gültig.

Einer der Kernpunkte der neuen Verordnung ist die Wiedereröffnung kleinerer Ladengeschäfte mit einer tatsächlich genutzten Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern, schreibt der Landkreis. Dazu zählten auch Verkaufsstellen in Einkaufscentern. Autohäuser und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen dürfen unabhängig von ihrer Verkaufsfläche öffnen.

Lesen Sie auch unseren Live-Ticker zum Coronavirus im Landkreis Verden

In der Verdener Innenstadt waren am Wochenende bereits zahlreiche Geschäftsinhaber fleißig und bereiteten ihre Läden auf die Wiedereröffnung vor.

Ein Mindestabstand der Kunden von eineinhalb Metern sei sicherzustellen, heißt es in der Verordnung. Ferner dürften sich in den Verkaufsräumen nur so viele Kunden aufhalten, dass durchschnittlich zehn Quadratmeter Fläche je anwesender Person zur Verfügung ständen. Betreiber hätten zudem Vorkehrungen für einen geregelten Zugang zum Geschäft zu treffen. Ansammlungen von Menschen und Warteschelangen seien zu vermeiden, Hygienestandards einzuhalten.

Kontaktbeschränkungen bis zum 6. Mai verlängert

Die geltenden allgemeinen Kontaktbeschränkungen wurden bis zum 6. Mai verlängert. Physische Kontakte zu Menschen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, sollten nach wie vor auf ein absolut nötiges Maß beschränkt bleiben. Auch die Schließungsgebote bleiben weitestgehend bestehen. So dürfen keine Restaurants, Bars oder Kneipen öffnen. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sind nicht erlaubt. Nicht dringend notwendige Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wie bei Frisören, Tattoo-Studios, Nagel- und Kosmetikstudios, bleiben vorerst verboten.

Auch die Regelungen im Gesundheitsbereich haben weiterhin Bestand. Danach dürfen beispielsweise Physio- und Ergotherapeuten oder Heilpraktiker nur Behandlungen durchführen, die medizinisch dringend notwendig beziehungsweise ärztlich veranlasst und unaufschiebbar sind. Auch die Regeln über Zusammenkünfte in Vereinen und Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel beim Hundetraining, auf Hundeplätzen oder im Reitunterricht wurden nicht gelockert. Grundsätzlich hat der Landkreis weiterhin keine Ermächtigung, Ausnahmen zuzulassen.

Einzelheiten zur Verordnung sowie Informationen zum Coronavirus-Geschehen im Landkreis sind unter www.landkreis-verden.de/coronavirus abrufbar.

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