Nachfolger von Hartz IV
Bürgergeld in der Kritik: „Klingt gut, ist aber ein Etikettenschwindel“
Aus Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wird das Bürgergeld. Die Ampel-Parteien haben eine Namensänderung in die Wege geleitet. Ist diese jedoch nur eine Mogelpackung?
Berlin – Die neu formierte Bundesregierung um Kanzler Olaf Scholz (SPD) hat Pläne zur Einführung des Bürgergeldes, dem augenscheinlich legitimen Nachfolger vom Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz IV, in die Wege geleitet. Zugleich soll die Vermögensprüfung für Hartz-IV-Bezieher wegfallen. Politische Entscheidungen, die Arbeitsgeberpräsident Rainer Dulger harsch kritisiert.
Bürgergeld statt Arbeitslosengeld II: Hartz-IV-Nachfolger der Ampel-Regierung wird von Arbeitsgeberpräsident Rainer Dulger kritisiert
„Es darf keine Rolle rückwärts in der Arbeitsmarktpolitik geben. Mit dem Bürgergeld und dem Wegfall der Vermögensprüfung verlieren wir das Ziel des aktivierenden Sozialstaats aus den Augen“, wird Dulger von der „Rheinischen Post“ zitiert. Einmal in Rage geredet, legt der seit November 2020 amtierende Arbeitgeberpräsident in seinem Rundumschlag gegen die Politik nach.
„Bürgergeld klingt gut, ist aber ein Etikettenschwindel“, heißt es von Dulger. Grundsätzlich habe er nichts dagegen, wenn die aus SDP, FDP und den Grünen bestehende Ampel-Koalition Hartz IV umbenennt. Doch dürfe „die Substanz dieser mutigen Reformen [...] nicht verloren gehen“.
Bürgergeld eher „ein bedingungsloses Grundeinkommen“? Arbeitgeberpräsident hinterfragt Maßnahme von SPD, FDP und Grünen
Nach Ansicht von Rainer Dulger wirkt das Bürgergeld eher „wie ein bedingungsloses Grundeinkommen“ – und sei damit „sicherlich das Gegenteil“ von eben jenem Bürgergeld. Getreu dem Motto „Zuckerbrot und Peitsche“ weiß Dulger aber auch zu loben. Denn die Hartz-Reformen vom aktuell in der Kritik stehenden Ex-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) seien mutig gewesen.
Wir sollten daher die Anreize so setzen, dass es attraktiv ist, in eine Beschäftigung zu gehen. Dazu zählen nicht nur niedrige Steuern und Sozialabgaben, sondern auch die Erkenntnis, dass Sozialleistungen von denen erarbeitet werden müssen, die ihr Einkommen selbst verdienen.
Die Hartz-Reformen von Schröder hätten gar eine Rekordarbeitslosigkeit abgebaut und gleichzeitig zu einer Rekorderwerbstätigkeit geführt. Die Gesetze I bis IV, besser bekannt als Hartz I bis Hartz IV, wurden nach der Bundestagswahl 2002 eingebracht. Eine weitreichende Reform, durch die Arbeitsuchende fortan in einem Jobcenter oder von einem der bundesweit kommunalen Träger betreut werden konnten.
Hartz-Reformen durch Alt-Kanzler Gerhard Schröder (SPD): Ehemalige Bundesregierung leitet „Verbesserung der Arbeitsvermittlung“ in die Wege
2005 wurden unter der Bezeichnung Hartz IV Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum neuen Arbeitslosengeld II zusammengeführt. 17 Jahre später soll die Realität, so der fromme Wunsch der neuen Bundesregierung, Bürgergeld heißen. Nach dem Gusto von SPD, FDP und den Grünen sollen Langzeitarbeitslose nämlich statt Hartz IV künftig ein Grundkommen, das Bürgergeld, erhalten*.
Was sind die Hartz-Gesetze?
Hiermit werden die Arbeitsmarktreformen der Schröder-Regierung bezeichnet, die letztendlich auf Vorschlägen der „Kommission moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ beruhen. Die zielführende Idee ist es, „mittels durchgreifender, technisch-organisatorischer Verbesserung der Arbeitsvermittlung jedem die Möglichkeit (zurück-)zugeben, sein Leben auf Erwerbsarbeit zu gründen“. So formuliert es die „Bundeszentrale für politische Bildung“ (bpb).
In den ersten zwei Bezugsjahren dieses Bürgergeldes fällt dabei die Prüfung des Vermögens oder der Wohnung weg. Und wer durch das Bürgergeld finanziell aufgefangen wird, soll sich zumindest vorerst nicht um das Ersparte oder die persönliche Wohnsituation sorgen müssen. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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