Gespräch am Dienstag
Corona-Lockdown: Merkel, Scholz und Länderchefs beraten über Bundesnotbremse
Kommen jetzt Lockdown und Bundesnotbremse? Deshalb ziehen Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Nachfolger Olaf Scholz die Konferenz der Länderchefs vor.
Berlin – Bis zum 9. Dezember wollen sie offenbar nicht mehr warten: Die geplante Ministerpräsidentenkonferenz ziehen die Großen der Politik – Bundeskanzlerin Angela Merkel, ihr Nachfolger Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder – vor, um über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise zu beraten. Das berichtet die Zeitung „Die Welt“.
| Virus: | Coronavirus, Covid-19 |
| Krankheitserreger: | SARS-CoV-2 |
| Vorkommen: | Weltweit |
| Erster bekannter Fall: | 1. Dezember 2019 |
Demnach wollen die Beteiligten zunächst am Dienstag, 30. November 2021, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur „Bundesnotbremse“ abwarten – um sich dann telefonisch abzustimmen. Mit dem Urteil soll geklärt werden, inwiefern der Staat gegenüber der Bevölkerung Maßnahmen wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen durchsetzen darf. kreizeitung.de hat bereits berichtet, welche Corona-Maßnahmen bei einem sofortigen Lockdown im Raum stehen.
Corona-Lockdown durch Bundesnotbremse: Von 2G-Plus bis Disko-Schließung
Besprochen werden sollen neben dem neuen Krisenstab und der aktuellen Corona-Lage auch weitere mögliche Schritte, das öffentliche Leben einzuschränken, berichtet „Die Welt“. So sollen unter anderem die 2G-Plus-Regel für Veranstaltungen im Allgemeinen, eine Schließung aller Clubs und Diskotheken sowie Zuschauergrenzen für Fußball-Bundesliga-Liga Gesprächsthema sein.
Vorgestellt wird auch der neue Krisenstab um Bundeswehr-General Carsten Breuer. Mit ihm will die neue Ampel-Koalition die Pandemie-Bekämpfung in Deutschland steuern.
Bereits im Vorfeld hatte sich mehrere Länderchefs dafür ausgesprochen, das geplante Bund-Länder-Treffen am 9. Dezember vorzuziehen – unter anderem Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst. Auch die Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina forderte zügige Kontaktbeschränkungen.
Beratungen über Bundesnotbremse: Kommt jetzt der Corona-Lockdown?
Die Karlsruher Richter wollen sich am Dienstagmorgen zu Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen unter der Corona-Bundesnotbremse äußern. Die Notbremse musste bundeseinheitlich automatisch gezogen werden, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage die 100 überschritt.
Als sogenanntes „Vierte Bevölkerungsschutzgesetz“ trat sie am 23. April 2021 in Kraft. Ende Juni 2021 ist sie ausgelaufen. Die Bundesnotbremse umfasste Maßnahmen wie Ausgangsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen in privaten Haushalten oder der Schulunterricht von zu Hause und sollte die Ausbreitung des Coronavirus verhindern.
Corona-Lockdown laut Richter „legitimer Zweck“: Diese Einschränkungen gelten bereits vor der Bundesnotbremse
Weil viele Bürgerinnen und Bürger darin eine Verletzung ihrer Grundrechte sahen, legten laut „Die Welt“ bis Ende Juli 8572 Menschen in 281 Anträgen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Die Karlsruher Richter wiesen zahlreiche Beschwerden ab. Ein Hauptsacheverfahren müsse klären, ob das Gesetz verfassungswidrig sei. Laut Richtern dienten die Corona-Einschränkungen einem „legitimen Zweck“: dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung.
In Deutschland wurden die Corona-Regeln bereits verschärft – etwa im Supermarkt und auf Weihnachtsmärkten. Auch in Niedersachsen wurden drastische Verschärfungen beschlossen. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) forderte eine allgemeine Impfpflicht und schloss auch einen Lockdown nicht mehr aus. * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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