Pandemie in Deutschland
Corona: Kommt nun die Impfpflicht für die Bundeswehr?
Für Soldaten könnte eine Corona-Impfung bald verpflichtend werden. Das fordern SPD, Grüne und FDP. Die Truppe soll schließlich jederzeit einsatzbereit bleiben.
Berlin – Sie halfen in den Impfzentren, unterstützten beim Aufbau der Testinfrastruktur – und nun könnte für die Bundeswehr eine Corona-Impfung zur Pflicht werden. Angesichts der rapide steigenden Corona-Fallzahlen in Deutschland haben dies jetzt Verteidigungspolitiker von SPD, Grüne und FDP gefordert. So hat sich die FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann dafür ausgesprochen, die Schutzimpfung gegen Covid-19 in der Bundeswehr verpflichtend einzuführen. Dazu solle sie in den Kreis der Impfungen aufgenommen werden, die die Soldatinnen und Soldaten erdulden müssen.
| Militär: | Bundeswehr |
| Reservisten: | 30.000 |
| Gründung: | 12. November 1955 |
| Hauptsitz: | Bonn |
Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte sie, dass dies für Soldaten gelten soll, aber auch für Zivilbeschäftigte, die ebenfalls in Einsätze gehen. Inzwischen scheint die Corona-Lage in Deutschland außer Kontrolle geraten zu sein und immer mehr Soldaten werden in dem Kampf gegen die Pandemie eingesetzt.
Eine vollständige Corona-Schutzimpfung würde die Einsatzfähigkeit der Truppe erhalten, sind sich viele Politiker sicher. Aber schon derzeit würde die Impfquote in den Teilstreitkräften der Bundeswehr schon bei über 80 Prozent liegen und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt: „Hinzu kommen Soldatinnen und Soldaten, die sich privat haben impfen lassen, was in Deutschland aus Gründen des Datenschutzes vom Arbeitgeber nicht erfasst werden darf“, sagte Strack-Zimmermann.
Impfpflicht für die Bundeswehr: Verteidigungspolitiker wollen Duldungspflicht erweitern
Ihrer Ansicht nach habe das Verteidigungsministerium versäumt, eine Duldungspflicht auch für das zivile Personal anzupassen. „Denn im Einsatz sind nicht nur Soldatinnen und Soldaten, sondern auch Zivilistinnen und Zivilisten“, so die Politikerin. Sie sprach sich dafür aus, dass dies nun auf den Weg gebracht werden müsse. Während über die mögliche verpflichtende Impfung für Soldaten diskutiert wird, spitzt sich die Lage in vielen Krankenhäusern Deutschlands weiter zu: Manche Einrichtungen sind bereits an der Belastungsgrenze.
Die Grünen sprachen sich ebenfalls dafür aus, dass Soldaten schon jetzt gewisse Impfungen seit Jahren dulden müssen. „Insofern wäre die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in diesen Katalog überhaupt nicht ungewöhnlich und nur folgerichtig“, sagte der Grünen-Verteidigungsexperte Tobias Lindner. „Angesichts der Tatsache, dass die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr durch Corona-Infektionen durchaus in Mitleidenschaft gezogen ist, macht die Impfung auch sicherheitspolitisch Sinn.“
Duldungspflicht: Corona-Impfung soll ins Gesetz aufgenommen werden
Auch aus der Sicht der SPD-Politikern Siemtje Möller sollte eine Impfung für Soldaten verpflichtend werden. „Wir alle können damit rechnen, noch lange mit Corona-Erregern leben zu müssen“, so die Verteidigungspolitikerin. „Gerade in dieser kritischen Situation der Pandemie, in der die Bundeswehr wieder vermehrt für Amtshilfe nachgefragt wird, können unsere Soldatinnen und Soldaten so schnell und geschützt dahin geschickt werden, wo die Hilfe am nötigsten ist.“
Die mögliche Regierung aus SPD, FDP und Grüne wird derzeit von der angespannten Corona-Lage in Deutschland überrollt. Angesichts der steigenden Fallzahlen ist inzwischen klar, dass ein „Weiter-So“ nicht mehr funktioniert. Aus diesem Grund plant die mögliche Ampel-Koalition stärkere Beschränkungen für Ungeimpfte. So soll künftig im Nahverkehr eine 3G-Regel gelten. Auch am Arbeitsplatz könnte es Veränderungen geben: Auch hier ist 3G im Gespräch.
Anders als für die Zivilbevölkerung gilt für Soldaten der Bundeswehr bereits seit einigen Jahren eine Duldungspflicht für gewisse Impf- und Vorsorgemaßnehmen. Das Soldatengesetz bildet hierfür die Grundlage: „Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.“ Werden beispielsweise Impfungen verweigert, drohen dienstrechtliche Konsequenzen. (Mit Material der dpa) * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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