Umstrittener Abtreibungsparagraf

Gießener Ärztin rechtmäßig verurteilt: Berufung abgewiesen

Das Urteil gegen die Gießener Ärztin wurde bestätigt.
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Das Urteil gegen die Gießener Ärztin wurde bestätigt.

Nun ist es endgültig: Am Freitag wurde die Berufung einer Gießener Ärztin gegen das Urteil über den Abtreibungsparagrafen 219a abgewiesen.

Gießen - Das umstrittene Urteil im Streit über den Abtreibungsparagrafen 219a ist bestätigt worden. Das Landgericht Gießen wies die Berufung der Gießener Ärztin Kristina Hänel ab, teilte das Gericht am Freitag mit. 

Die Allgemeinmedizinerin hatte Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichts eingelegt, das sie vor knapp einem Jahr zu 6000 Euro Strafe verurteilt hatte. In dem Urteil hatte es geheißen, Hänel werbe auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche, was gegen den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs verstoße. Das Gesetz verbietet das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen.

Hänels Anwalt hatte in seinem Plädoyer vor dem Landgericht den Paragrafen 219a in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig bezeichnet, da er die Berufsfreiheit von Ärzten und das Informationsrecht der schwangeren Frauen verletze. Der Anwalt hatte für den Fall einer Verurteilung bereits angekündigt, die nächste Instanz anrufen zu wollen.

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