Aktuelle Rentenanpassungen
Grundrente: Das ändert sich 2022 für Rentnerinnen und Rentner
Die Grundrente ist da: Mit welchem Zuschlag zur Altersvorsorge können Rentnerinnen und Rentner jetzt rechnen und welche Änderungen ergeben sich 2022?
Berlin - Ab dem 1. Januar 2021 wurde in Deutschland die Grundrente eingeführt. Sie sichert vielen Menschen in Deutschland einen Zuschlag zu ihrer Rente und soll insbesondere Geringverdiener im Alter finanziell besser stellen. In Politik und Gesellschaft wurde die Grundrente kontrovers diskutiert, bevor sie 2020 von der Großen Koalition verabschiedet wurde.
| Bezeichnung: | Grundrente |
| Gesetzlich verankert seit: | 01. Januar 2021 |
| Definition: | Individueller Zuschlag zur Rente |
| Lebensarbeitszeit für Anspruch: | mindestens 33 Jahre |
| Maximale Höhe: | ca. 418 € pro Monat (Stand Januar 2022) |
Grundrente: Neuer Rentenzuschlag seit 2021
Seit dem 1. Januar 2021 besteht für viele Menschen in Deutschland ein Anspruch auf einen Rentenzuschlag, der als Grundrente bezeichnet wird. Die durchschnittliche Grundrente soll nach Schätzungen des Bundes 75 Euro betragen, der maximale Zuschlag liegt 2022 bei 418 Euro. Beantragen muss man die Grundrente nicht, aktuell werden alle Anspruchsberechtigten – natürlich auch rückwirkend – ermittelt. Die Grundrente richtet sich an Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen, die mindestens 33 Jahre Arbeitszeit vorweisen können.
Bis Ende 2022 werden alle Grundrentenbescheide verschickt
Nach Einführung der Grundrente zum Jahresbeginn 2021 wird es in 2022 konkret: Die Rentenversicherung prüft den Großteil der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland auf mögliche Ansprüche. Ca. 1,3 Millionen Menschen könnten von der neuen Grundrente profitieren. Gemäß der Aussage von Gundula Roßbach, der Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, werden 2022 nach und nach die Prüfung des Grundrentenzuschlags bei sämtlichen Jahrgängen angestoßen. Bis Ende 2022 sollen alle Grundrentenbescheide verschickt sein.
Bei der Prüfung einbezogen werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge. Um einen vollen Aufschlag zu erhalten, darf das Monatseinkommen alleinstehender Rentner bei maximal 1250 Euro liegen. Bei Eheleuten und Lebenspartner liegt die Grenze bei 1950 Euro. Da die Anspruchsvoraussetzungen jedoch kompliziert sind und der Verwaltungsaufwand hoch ist, läuft die Auszahlung der Zuschläge erst seit Juli 2021. Insgesamt müssen über 26 Millionen Renten geprüft werden.
Grundrente 2022: Wer bekommt den Zuschlag?
Die Grundrente richtet sich an Rentnerinnen und Rentner, die während ihrer Berufstätigkeit wenig verdient haben und dadurch im Alter nur über geringe Bezüge verfügen. Wer die Grundrente beziehen will, benötigt gewisse Grundrentenzeiten – sprich: eine bestimmte Zeit an Rentenversicherungsjahren. Auch das durchschnittliche Bruttoeinkommen spielt mit hinein. Für einen vollen Zuschlag müssen mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten bestehen, für partielle Zuschläge sind mindestens 33 Jahre erforderlich.
Gibt es eine Erhöhung der Grundrente in 2022?
Die Höhe der Grundrente bleibt 2022 unverändert und liegt bei maximal 418 Euro brutto im Monat. Aber zum 1. Juli 2022 können alle Rentnerinnen und Rentner – unabhängig von der Grundrente – mit einer deutlichen Rentenerhöhung rechnen. Laut Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung sollten die Altersbezüge im Westen voraussichtlich um 4,8 Prozent steigen – in Ostdeutschland sogar um 5,6 Prozent.
Bundesarbeitsminister Heil rudert mittlerweile etwas zurück, spricht aber immer noch von einer Steigerung von über 4 Prozent. Mit der Erhöhung wird die Altersvorsorge hunderttausender Rentner zusätzlich zur Grundrente gestärkt. Auch 2023 soll die Rente erhöht werden, in den alten Bundesländern um 3,15 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,88 Prozent.
Grundrente: Wie hoch ist der Zuschlag nach 35 Arbeitsjahren?
Wer mindestens 35 Jahre gearbeitet hat, hat Anspruch auf die volle Grundrente von derzeit 418 Euro brutto im Monat. Dabei fließen auch Kindererziehungszeiten und die Pflege Angehöriger mit in den Berechnungszeitraum mit ein. Wer 33 Jahre vorweisen kann, erhält etwas weniger. Dabei muss der Brutto-Lohn während der Erwerbstätigkeit zwischen 30 und 80 Prozent des bundesweiten Durchschnittsverdienstes liegen, also derzeit zwischen 1038 Euro und 2769 Euro pro Monat. Das aktuelle Einkommen hingegen darf 1250 Euro (Alleinstehende) oder 1950 (bei Paaren) nicht überschreiten. *kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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