Steuerliche Erleichterungen

Kabinett beschließt Steuerhilfen: Homeoffice und Super-Abschreibungen

Die Bundesregierung will viele Steuererleichterungen, die wegen der Coronapandemie gelten, verlängern. Vieles geht der Opposition aber nicht weit genug.

Berlin – Die Politik will Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Unternehmen durch steuerliche Erleichterungen besser durch die Krise während der Coronapandemie helfen. Dafür wurde am Mittwoch durch das Bundeskabinett ein Paket beschlossen, das vor allen Dingen Betrieben mehr Anreize für Investitionen geben soll. Unter anderem wurde aufgrund der Homeoffice-Pflicht* die Homeoffice-Pauschale* verlängert.

Kabinett beschließt Steuererleichterungen: Beitrag zur Stärkung der Konjunktur

„Das ist ein Beitrag zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Erholung und ein Beitrag zur Stärkung der Konjunktur“, erklärte Finanzminister Christian Lindner (FDP)*. Eine im Koalitionsvertrag angekündigte Regelung, auf die viele Unternehmen warten, fehlt aber erst einmal.

Der Zeitpunkt zur Einführung der sogenannten Super-Abschreibung sei noch offen, betonte Lindner. Er äußerte Zweifel, ob diese Maßnahme im laufenden Jahr überhaupt schon wirken könne. Die Super-Abschreibung soll als eine Art Investitionsprämie Ausgaben für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter fördern.

Viele Steuererleichterungen, die während der Pandemie beschlossen wurden, sollen auch weiterhin gelten. So können pauschal pro Tag im Homeoffice 5 Euro abgesetzt werden. (Symbolbild)

Steuerpflichtige sollen einen Anteil der Kosten von Gütern, die für Klimaschutz und Digitalisierung gekauft oder hergestellt werden, vom steuerlichen Gewinn abziehen können. Doch wegen der aktuellen Lieferschwierigkeiten in vielen Branchen – wie etwa die Halbleiterkrise bei Autobauer VW* – könne diese Hilfe womöglich noch gar nicht die erwünschte Wirkung erzielen, sagte Lindner. „Die Bundesregierung hat sich bislang noch keine abschließende Meinung zur sogenannten Super-Abschreibung gebildet.“ Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat steht noch aus.

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Kabinett beschließt Steuerhilfen: Homeoffice-Pauschale auch 2022 – 3000 Euro Pflegepauschale

  • Degressive Abschreibung: Die degressive Abschreibung für sogenannte bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Fuhrparks soll um ein Jahr verlängert werden. Unternehmen können damit in den ersten Jahren nach einer Anschaffung größere Summen abschreiben als normal. In den Folgejahren sind die Abschreibungsbeträge dafür dann geringer.
  • Verrechnung von Verlusten: Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Verluste machen, sollen durch diese Steuerhilfe liquider werden. Sie bekommen die Möglichkeit, gegenwärtige Verluste in größerem Umfang als bisher mit Gewinnen aus den beiden Vorjahren zu verrechnen. Dadurch sinken etwa Vorauszahlungen. Ohne den sogenannten Verlustrücktrag würden sie zudem zu viel gezahlte Steuern erst später zurückbekommen. Mit dem geplanten Gesetz wird die erweiterte Verlustrechnung bis Ende 2023 verlängert. Für 2022 und 2023 wird der Höchstbetrag auf 10 Millionen Euro angehoben.
  • Homeoffice-Pauschale auch für 2022: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen auch für dieses Jahr in der Steuererklärung eine Homeoffice-Pauschale geltend machen können. Wer von zu Hause aus arbeitet, kann die Tage zählen und angeben – unabhängig davon, ob er ein extra Arbeitszimmer hat oder aus Wohnzimmer oder Küche arbeitet. Pro Tag im Homeoffice kann man fünf Euro ansetzen, maximal aber 600 Euro im Jahr. Allerdings zählt die so erzielte Summe zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern pauschal ohnehin 1000 Euro angerechnet werden. Nur wer mit seinen Ausgaben über diese 1000 Euro kommt, profitiert also von der Sonderregel. Bisher ist nicht bekannt, wie viele Beschäftigte überhaupt etwas von der Homeoffice-Pauschale haben.
  • Pflegeprämie bis 3000 Euro steuerfrei: Für Pflegekräfte soll es einen Corona-Bonus geben – dafür will die Bundesregierung eine Milliarde Euro bereitstellen. Das von Lindner vorgelegte Gesetz regelt, dass diese Prämien bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuerfrei bleiben und auch nicht auf Sozialhilfen wie eine Grundsicherung angerechnet werden. Bei den Beschäftigten soll möglichst viel von dem Geld auch wirklich ankommen. Das gilt für Sonderzahlungen unter anderem für Mitarbeiter in Krankenhäusern, in der Intensivpflege, für ambulante Pflegekräfte und Beschäftigte in Pflegeheimen.
  • Längere Fristen für Steuerberater: Steuerberater bekommen noch einmal drei Monate mehr Zeit, um die Steuererklärungen ihrer Mandanten für das Jahr 2020 einzureichen. Einmal wurde die Frist schon verlängert. Eigentlich müssten die Steuerberater die Unterlagen nun bis spätestens Ende Mai einreichen. Wegen des hohen Arbeitsaufkommens in der Pandemie sei das derzeit aber schwierig, argumentieren sie. Die Steuerberater übernehmen für Firmen auch das Beantragen von Wirtschaftshilfen und kümmern sich um das Kurzarbeitergeld. In der aktuellen Krise geraten sie deshalb zunehmend ans Limit. Jetzt sollen sie bis Ende August Zeit für ihre Arbeit bekommen. Auch die Fristen für die Steuererklärung 2021 und 2022 werden leicht verlängert.

Kabinett beschließt Steuerhilfen: Anpassung der Einkommenssteuer an die unerwartet hohe Inflation fehlt

Die oppositionelle Union vermisst in den Regierungsplänen vor allem eine schnelle Anpassung der Einkommensteuer an die unerwartet hohe Inflation. Weil die Bundesregierung für dieses Jahr mit einer geringeren Inflationsrate* rechnet, steigt die sogenannte kalte Progression, eine Art schleichende Steuererhöhung. Auch die von Lindner bereits angestoßene Erhöhung der Pendlerpauschale stehe aus. „Der Regierungsentwurf zeigt, dass die rote Ampel auf der Bremse steht, anstatt steuerpolitisch Gas zu geben“, erklärte der Unionsabgeordnete Fritz Güntzler.

Die Linke dagegen bemängelte, dass die Hilfen vor allem der Wirtschaft zugutekämen. Von den 2,6 Milliarden Euro Entlastung entfielen rund 1,6 Milliarden auf Unternehmen. „Hier wird also vor allem das Klientel der FDP entlastet“, beklagte Finanzpolitiker Christian Görke. Dabei hätten die Ampel-Parteien im Wahlkampf noch Entlastungen für die große Mehrheit versprochen. * kreiszeitung.de und merkur.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.

Rubriklistenbild: © Fabian Strauch/dpa

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