Nach der Bundestagswahl
Cannabis: Drogenbeauftragte fordert Sechs-Gramm-Grenze überall in Deutschland
Laut der Bundes-Drogenbeauftragte soll der Besitz von bis zu sechs Gramm Cannabis keine Straftat mehr sein, sondern eine Ordnungswidrigkeit – und zwar bundesweit.
Berlin - „Cannabis ist kein Brokkoli“ ist wohl ein Satz, der vielen aus der Anfangszeit von Bundesdrogenbeauftragter Daniela Ludwig (CSU) im Gedächtnis geblieben sein dürfte. So äußerte sich Ludwig auf eine Frage von Reporter Tilo Jung auf einer Bundespressekonferenz im Juli 2020 im Bezug auf das Cannabis-Verbot in Deutschland.
| Politkerin | Daniela Ludwig |
| Geboren | 7. Juli 1975 (Alter 46 Jahre), München |
| Partei | Christlich-Soziale Union in Bayern |
| Amt | Drogenbeauftrage der Bundesregierung |
Für diese Worte erntete sie noch lange Zeit danach starke Kritik und viel Spott im Internet und von vielen Medien. Nun könnte sich ihr Kurs in Sachen Drogen-Politik etwas ändern.
„Sie müssen mit meinen Antworten leben, wie ich mit ihren Fragen“, antwortete sie damals auf die Frage von Jung und den Blicken irritierter Reporterinnen und Reporter. Damals zeigte Ludwig, genau wie ihre Vorgängerin Marlene Mortler (CSU) eine strikte Haltung gegenüber der Droge Cannabis und der Forderung nach einer neuen Gesetzeslage.
Cannabis: Drogenbeauftragte findet Grenze von sechs Gramm bundesweit vertretbar
Ein Jahr später klingt das schon etwas liberaler. Ludwig sprach sich gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland für eine Entkriminalisierung von Eigenbedarfsmengen von bis zu sechs Gramm Cannabis aus. Der Besitz solle dann keine Straftat mehr seien, sondern höchstenfalls eine Ordnungswidrigkeit.
„Vertretbar wäre aus meiner Sicht eine Grenze von sechs Gramm - und zwar bundesweit“, sagte die CSU-Politikerin. Bis zu dieser Menge würde dann von einer Strafverfolgung abgesehen werden.
Cannabis-Regelung in Berlin und Bremen: Eigenbedarf-Grenze bis zu 15 Gramm
„Ein Grenzwert, über dem der Besitz von Cannabis auch in Zukunft als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollte, muss mit Bedacht festgelegt werden, denn er hat eine gewisse Signalwirkung und einen Einfluss auf das Konsumverhalten“, ergänzte sie.
In vielen Bundesländern wird bereits in der Praxis auf eine Strafverfolgung verzichtet, wenn die Besitzmenge sechs Gramm nicht übersteigt. In Bremen und Berlin gelten bereits Besitz-Grenzen von bis zu 15 Gramm.
Ludwig empfahl der CDU/CSU, nach der Bundestagswahl mit künftigen Koalitionspartnern einen Kompromiss zu suchen. „Klar ist, dass Cannabis nicht so gefährlich ist wie Kokain oder Heroin. Richtig ist auch, dass es um andere, bessere Sanktionen und um eine Entlastung von Polizei und Justiz gehen muss“, sagte sie.
Seit langer Zeit wird ein moderneres Drogengesetz in der Gesellschaft und in der Politik diskutiert. Die Argumente der Befürworter einer neuen Gesetzeslage: Mit einem Verbot belaste man die Polizei unnötig stark, schade und kriminalisiere Konsumenten und stärkt den Schwarzmarkt und die, die daran verdienen. Von einem Verbot würde vor allem die „falsche“ Seite profitieren. Auch viele Stimmen aus der Polizei und der Bund Deutscher Kriminalbeamter fordern immer wieder eine Legalisierung oder Entkriminalisierung von Cannabis. (Mit dpa-Material) * kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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