Neues Jahressteuergesetz
„Das ist absurd“: Söders Klagelust gegen Erbschaftsteuer scheitert – Bayern legt nach
Ministerpräsident Söder prüft eine Klage gegen die geplante Erbschaftssteuer. Doch der Vorstoß droht zu verpuffen. Jetzt geht Bayern einen Schritt weiter.
Update vom 21. Dezember 2022 um 09:41 Uhr: Nachdem Söder bei einer Umfrage im Bundesrat gescheitert war, will Bayern gegen die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer klagen. Das hat das Kabinett am Dienstag laut Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Nürnberg beschlossen. Man werde beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle der entsprechenden Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes stellen, hieß es.
Damit will Bayern die Forderung nach einer Erhöhung der Freibeträge und Regionalisierung der Erbschaftssteuer durchsetzen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) betonte, es sei unfair, dass „bayerische Grundstücke am Ende genauso behandelt werden in der Werteinstufung wie Grundstücke in anderen Teilen Deutschlands, wo die Preise nicht vergleichbar sind.“ Am Freitag war Bayern im Bundesrat mit einem Antrag gescheitert, wegen dieses Streitpunkts den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Die Länderkammer stimmte dem neuen Jahressteuergesetz zwecks Anpassung bei der Wertermittlung von Immobilien zu.
Erstmeldung vom 08. Dezember 2022 um 08:51 Uhr: München – Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) prüft eine Klage gegen die geplante Erhöhung der Erbschaftssteuer, wie er der Bild am Donnerstag, 8. Dezember 2022, mitteilte. Das neue Gesetz von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sei „unfair gegenüber vielen Erben von kleinen Häusern der Eltern“. Er fände dies gerade vor dem Hintergrund fatal, dass der FDP-Minister Steuern erhöht und „gleichzeitig Rekordschulden macht“, so Söder. Doch bisher steht Bayern in der Politik mit der Kritik am neuen Jahressteuergesetz alleine dar. Von der SPD, FDP, Grünen und Linken gab es für den Vorstoß scharfe Kritik an dem Ministerpräsidenten.
Söder prüft Klage gegen Erhöhung der Erbschaftssteuer – Bundesrat stimmt gegen Vorstoß
Die Union hatte vorher schon durch die Hintertür vor einer Erhöhung der Erbschafts- und Schenksteuer gewarnt. „Wir brauchen höhere Freibeträge für Erben von Elternhäusern oder Wohnungen“, sagte Markus Söder. Die neuen, von Finanzminister Christian Lindner vorgesehenen Regeln seien „ungleich“ und „ungerecht“, so CSU-Chef Söder. Zudem fordert die Union laut Söder eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer, da in vielen Regionen Deutschlands die allgemeinen Freibeträge nicht ausreichen würden, um Wohneigentum steuerfrei zu vererben.
Jedoch scheint der Vorstoß von Söder im Bundesrat keine Mehrheit zu finden. Bei einer Umfrage im Finanzausschuss votierten laut Angabe der Deutschen Presse-Agentur (dpa) 15 Länder gegen den Antrag des Freistaats, zur Abstimmung über das Jahressteuergesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Nur Bayern selbst stimmte mit Ja. Eine endgültige Entscheidung soll am 16. Dezember fallen.
„Das ist absurd“ Grüne, SPD und Linke kritisieren Söders Antrag zur Erbschaftssteuer im Bundesrat
Doch bereits vor dem Beschluss Mitte Dezember haben sich Grüne, SPD und FDP klar gegen Söders Antrag positioniert. „Markus Söders Vorhaben ist absurd. Die Anpassung der Bewertung von Immobilien ist ja gerade aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichts notwendig“, sagte Finanzsprecherin Katharina Beck der Grünen-Bundestagsfraktion zu kreiszeitung.de von IPPEN.MEDIA. Auch die Linken schlossen sich der Kritik an. „Bei Ersparnissen und Aktien, die vererbt werden, gelten auch die aktuellen Marktwerte. Wer die Erbschaftsteuer gerechter machen will, muss an die Schlupflöcher und Privilegien für die Mega-Erben ran“, sagte Christian Görke, Sprecher für Finanzpolitik der Linksfraktion, zur kreiszeitung.de von IPPEN.MEDIA.
Auch die SPD kritisiert Söders Vorstoß gegen eine verfassungskonforme Wertermittlung von Immobilienvermögen. „Auch wenn Herr Söder nun die falsche Erzählung der Wohnungswirtschaftslobby nachplappert, wird es nicht richtiger: Kein Erbe wird wegen der neuen Regelung sein Haus verkaufen müssen“, sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Schrodi, zu kreiszeitung.de von IPPEN.MEDIA. Das Abstimmungsverhalten im Finanzausschuss des Bundesrates zeigt laut Schrodi, wie isoliert Söder sei. Selbst die unionsgeführten Länder hätten gegen Bayerns Antrag gestimmt. Söder solle, wenn überhaupt, gegen die „Privilegierung größter Betriebsvermögen in der Erbschaftssteuer“ klagen. Dort würden „leistungslos Millionenbeträge steuerfrei weitervererbt“, sagte Schrodi.
FDP-Generalsekretär hält Söders Klage gegen Erhöhung der Erbschaftssteuer „irreführend“
Kritik kam auch von FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai. Söders Aussagen seien „polemisch“ und „irreführend“, da es durch das neue Gesetz keine Erhöhung der Erbschaftsteuer durch den Bundesfinanzminister gebe, sagte Djir-Sarai der dpa. Das Verfassungsgericht verlange aber, dass ein realistischer Wert bei Erbschaften angelegt werde. Paradoxerweise protestiere die CSU gegen die Anpassung bei der Immobilienbewertung, die der parteieigene Horst Seehofer auf den Weg gebracht habe, so der FDP-Mann.
Bundesfinanzminister Christian Lindner plant Erhebung der Freibeträge bei Erbschaftssteuer
Zum Hintergrund: Christian Lindner hatte jüngst für eine deutliche Anhebung der Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer plädiert. „In meinen Augen müssten sie um etwa 25 Prozent angehoben werden“, sagte FDP-Politiker, der die Aktienrente befeuern will, der Augsburger Allgemeinen. Die Erhöhung der Erbschaftssteuer sei laut Lindner allerdings Ländersache. Auch Djir-Sarai sagte gegenüber der dpa: „Solch eine Initiative muss aber von den Ländern kommen, weil die Erbschaft- und Schenkungssteuer ausschließlich in die Länderkassen fließt“.
Erhöhte Erbschaftssteuer: Jahressteuergesetz im Bundestag sorgen für Kritik
Der Bundestag hatte das Jahressteuergesetz am Freitag, 2. Dezember 2022, geändert. Hintergrund der neuen Regelungen für Immobilien-Erbschaften sind Änderungen bei der Immobilienbewertung wegen der stark gestiegenen Preise in den vergangenen Jahren. Für Betroffenen könnte dies bedeuten, dass wegen einer Änderung am Jahressteuergesetz ab 2023 deutlich mehr Schenkungsteuer für Immobilien anfallen könnte als bislang. 30 bis 40 Prozent mehr Schenkungsteuer könnten am Ende fällig werden, rechnen Experten laut dem Handelsblatt vor.
Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach teurer werden. Das Gesetz sieht aber keine höheren Freibeträge bei der Vererbung vor. Der Bundesrat muss dem Gesetz Mitte Dezember noch zustimmen. (boha/dpa)