Hinterbliebenenrenten
Witwenrente oder Witwerrente: Ein Überblick und die Anforderungen
Für die große und kleine Witwenrente oder Witwerrente oder die Hinterbliebenenrente ist es wichtig, die verschiedenen Voraussetzungen dafür zu beachten.
Berlin – Im Jahr 2020 gab es in Deutschland insgesamt 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner. Eine große Personengruppe, die stets im Blickfeld der Politik steht. Von diesen Personen bezogen rund 4,1 Millionen Menschen eine Hinterbliebenenrente. Dabei erhielten bei der Witwen im Schnitt 680 Euro und Witwer etwa 360 Euro.
| Einwohnerzahl in Deutschland (Stand 2020) | ca. 82 Millionen |
|---|---|
| Rentner | ca. 21 Millionen |
| Bezieher Hinterbliebenenrenten (inkl. Witwen- u. Witwerrenten) | ca. 4 Millionen |
| Einzelrentner | ca. 17 Millionen |
Der Verlust der Ehepartnerin oder des Ehepartners ist für die Hinterbliebenen oftmals nur schwer zu ertragen. Damit die Trauernden in dieser schweren Zeit nicht noch zusätzlich finanziell belastet werden, gibt es verschiedene Arten der Witwenrenten und Witwerrenten. Die Versicherten müssen einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen und entsprechende Belege einreichen.
Welche Rentenart für die Versicherten in diesem Fall greifen, hängt je nach Art der Situation ab. Entscheidend sind dabei die Unterschiede in der Rentenhöhe sowie in der Rentendauer. Allerdings sind dabei jeweils auch die Anforderungen individuell andere. Die große Witwenrente und Witwerrente macht 55 Prozent und die kleine Witwenrente und Witwerrente 25 Prozent der Altersrente aus.
Große Witwenrente, kleine Witwenrente oder Hinterbliebenenrente: Was ist was?
Der Verlust eines Lebenspartners beinhaltet Trauer und oftmals finanzielle Sorgen. Vor allem in den gemeinsamen Haushalten in denen es nur eine Verdienerin oder einen Verdiener gibt, ist es wichtig, die jeweiligen Hinterbliebenen auch nach deren Ableben finanziell abzusichern. Im Laufe der Zeit haben sich für diese Lebenssituation verschiedene Rentenformen etabliert.
Dazu gehören die große Witwer- oder Witwenrente für die zurückgebliebene Ehepartnerin oder den zurückgebliebenen Ehepartner. Hierbei erhält der überlebende Partner die ersten drei Monate den vollen Betrag, welcher dem oder der Verstorbenen an Altersrente, auch Ruherente genannt, zugestanden hätte.
Die Rente wird dabei nicht automatisch bezahlt, sondern muss erst bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Wer Fragen und Hilfestellung bei dem Antrag benötigt, kann sich an die Beratungsstellen wenden. Nach den drei Monaten wird die große oder kleine Witwerrente bezahlt. Hierbei erhält man entweder 55 Prozent der Altersrente oder es tritt die kleine Witwenrente in Kraft, welche 25 Prozent der Altersrente entspricht.
Hinterbliebenenrente ist ein Sammelbegriff für die verschiedenen Witwenrente und Witwerrenten. Unter den Begriff fallen daher die diversen großen und kleinen Witwen- sowie Witwerrenten, aber auch Waisenrenten und Erziehungsrenten. Von letzteren wird gesprochen, wenn die oder der geschiedene, unterhaltspflichtige Partnerin oder Partner stirbt. Diese Rente gilt dann als Unterhaltsersatz für die Kinder.
Wer hat wann und wie lange Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente?
War das Ehepaar verheiratet oder es bestand eine eingetragene Lebenspartnerschaft, hat der oder die Hinterbliebene Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente. Damit diese bezahlt wird, muss die verstorbene Person vorher entweder eine Rente bezogen haben oder fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben. In den ersten drei Monaten wird der bis dahin aufgebaute Rentenanspruch bezahlt. In dieser Zeit sollte ein Antrag für die Witwer- oder Witwenrente gestellt werden.
Um die große Witwenrente zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Lebenspartner darf nach dem Tod nicht wieder geheiratet haben. Die Partnerin oder der Partner hat mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Zusätzlich gilt noch: Die Altersgrenze wurde erreicht (für 2022: 45 Jahre und 11 Monate, erhöht sich jedes Jahr um einen Monat) oder – es ist ein minderjähriges Kind vorhanden oder – der Partner oder die Partnerin ist wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht voll arbeitsfähig.
Können die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, greift die kleine Witwenrente oder Witwerrente. Diese wird je nach Heiratsdatum unterschiedlich lang bezahlt. War die Heirat vor 2002, gilt die kleine Witwerrente unbegrenzt. War die Heirat erst später, gibt es die Rente nur die ersten zwei Jahre.
Wie viel wird bei den einzelnen Witwenrenten oder Witwerrenten gezahlt?
Bei der Beantragung der Witwenrente oder Witwerrente ist darauf zu achten, dass diese nicht bei jedem gleich sind. Die Höhe der Witwenrente oder Witwerrente richtet sich zum einen, ob es einen Anspruch auf eine große oder kleine Witwenrente oder Witwerrente gibt. Aber auch, wie viel die verstorbene Lebenspartnerin oder der verstorbene Lebenspartner in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen konnte. Im Durchschnitt erhielten Witwen etwa 680 Euro und Witwer circa 360 Euro.
Neben diesen Voraussetzungen kommt es zudem noch darauf an, ob Kinder vorhanden sind. Der Kinderzuschlag gilt allerdings nur für Renten nach neuen Recht. Für das erste Kind gibt es in den alten Bundesländern einen Zuschlag von 30,04 Euro und in den neuen Bundesländern einen Zuschlag von 28,99 Euro. Für jedes weitere Kind halbieren sich diese Beträge. Für die große Witwenrente oder Witwerrente verdoppeln sich die genannten Beträge.
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