Rathjen vor Rückkehr

Westerholzer im Gerichtsstreit mit BDFL designierter Sieger

Gerd Rathjens Aussicht auf Erfolg ist nach der Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt gestiegen. Foto: Freese
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Gerd Rathjens Aussicht auf Erfolg ist nach der Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt gestiegen.

Rotenburg - Von Vincent Wuttke. Besser hätte es für Gerd Rathjen kaum laufen können: Bereits 90 Minuten nach Beginn der Verhandlung vor der 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main saß der 70-Jährige in der Sonne und strahlte mit ihr um die Wette.

„Es ist Zurückhaltung angebracht, aber natürlich bin ich hocherfreut. Nun warten viele Leute auf meinen Anruf“, frohlockte er. Die Aussagen von Richter Lars Iffländer ließen vermuten, dass Rathjen bei Verkündung des Urteils am 2. April als Sieger hervorgeht. Der Bund Deutscher Fußball-Lehrer (BDFL) müsste den Ausschluss aus dem November 2017 dann zurücknehmen.

Rathjen hatte im Februar 2017 in unserer Zeitung den DFB-Präsidenten Reinhard Grindel kritisiert, wurde daraufhin aus dem BDFL als Mitglied verbannt und verlor alle Ämter. Der Westerholzer war zu diesem Zeitpunkt Mitglied im Bundesvorstand sowie im Vorstand des Regionalverbands Nord. Rathjen hatte bereits vor dem BDFL-Ehrengericht und dem BDFL-Bundesgericht gegen den Rauswurf geklagt, war aber erfolglos. „Ich bin zwar kein Fachmann., aber ich bin mir zu 96 Prozent sicher, dass ich dank meines hervorragenden Anwalts nun gewonnen habe“, berichtet der A-Lizenz-Inhaber stolz.

Dieses mal lief alles anders als bei den vorherigen Verhandlungen. Ein außergerichtlicher Vergleich kam nicht zustande. Rathjens Anwalt Christian Grüter aus Bremerhaven erlangte in allen Anklagepunkten Recht. Zunächst hatte Grüter angezweifelt, dass der Antrag des BDFL-Vorstands um Lutz Hangartner - der geschlossen in Frankfurt dabei war - rechtmäßig ist. Rathjen hätte als Vorstandsmitglied nicht vom Vorstand entlassen werden dürfen. „Stattdessen hätten die Mitglieder befragt werden müssen“, bemerkte Grüter, der auf einen Verfahrensfehler klagte. 

Zudem gestand Richter Lars Iffländer ein, dass es innerhalb von Verbänden eine Meinungsfreiheit gebe. Der Westerholzer hätte sich nur eine Diffamierung einzelner Personen nicht leisten dürfen. „Es ging aber rein um die Sache“, so Grüter. Zuletzt bezweifelte er, dass die Strafe des BDFL angemessen war. „Der Vorstand hat ja gleich die höchstmögliche Konsequenz gewählt“, fügt er an. Nach einer Stunde war die Verhandlung beendet. „Ich bin im Gericht immer größer geworden, als ich gemerkt habe, dass der Richter unsere Argumente alle akzeptiert“, sagte der „Sieger“. Die Gegenseite, vertreten von Prof. Dr. Anne Jakob, hatte diesen Argumenten aus Sicht des Richter zu wenig entgegenzusetzen. Allerdings hätte die BDFL ab dem 2. April vier Wochen Zeit, um in die Revision zu gehen.

Trotz des Urteils würde Rathjen nicht alle Posten zurückbekommen. Im Vorstand des Regionalverbands Nord gibt es einen Nachfolger: Dieter Eilts. Er wurde gewählt. „Ich will da nicht noch mehr Unruhe reinbringen. Ich strebe aber eine Mitgliedschaft mit Stimmrecht an“, erklärt der Vorsitzende der Trainergemeinschaft Landkreis Rotenburg (TGLR).

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