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Schmerzensgeld wegen Mobbing – in welchen Fällen das möglich ist
Wer gemobbt wird, muss sich das nicht gefallen lassen: In manchen Fällen ist auch ein Schmerzensgeld ddenkbar. Wann es möglich ist, und was es zu beachten gibt.
Im Alltag kann es schnell passieren, dass von Mobbing gesprochen wird, allerdings grenzt das Bundesarbeitsgericht deutlich ein, was es darunter versteht: „Mobbing ist das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern durch Kollegen und Vorgesetzte.“ Das Schlüsselwort, so beschreibt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Hallermann es auf seiner eigenen Webseite, sei das Wort „systematisch“.
Schmerzensgeld wegen Mobbing? Persönlichkeitsrechte zählen auch
Sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Mobbing betroffen, können diese den materiellen Schaden geltend machen. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass sie ein Schmerzensgeld für die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und ihres Persönlichkeitsrechtes verlangen, informiert das Portal Haufe.de. Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden angefeindet, schikaniert oder diskriminiert.
Es handelt sich um systematisches Vorgehen.
Es besteht Vorsatz.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder die körperliche oder seelische Gesundheit wurden durch Mobbing verletzt.
Das Mobbing überschreitet eine „gewisse Schwelle“. Leichte Mobbinghandlungen reichten nicht aus, informiert Rechtsanwalt Dr. Ulrich Hallermann.
Liegt das vor, kann es sein, dass der Täter oder die Täterin Ihnen den tatsächlichen Schaden ersetzen muss. Beispielsweise kann dies der Fall sein, wenn Sie nachweisen können, dass Sie aufgrund des Mobbings eine Beförderung verpasst haben. Aber auch ärztliche Kosten können geltend gemacht werden. Dies gelingt nur, wenn Sie als gemobbte Person lückenlos nachweisen können, dass das Mobbing der Auslöser für die Folgen war.
Schmerzensgeld durch den Arbeitgeber? Nur, wenn dieser rechtswidrig und schuldhaft handelte
Wenn der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht verletzt, können Sie ebenfalls Schmerzensgeld herausschlagen. Allerdings geht das nur, wenn rechtswidrig und schuldhaft gehandelt und wenn Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung verletzt wurden, informiert Dr. Peter H. M. Rambach bei Haufe.
Mobbing durch Vorgesetzte? Dann kann Schmerzensgeld vom Arbeitgeber winken
Wenn Vorgesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mobben, spricht man auch von Bossing. Können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Fehlverhalten des Chefs beweisen, kann Schmerzensgeld vom Arbeitgeber gefordert werden. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn das Mobbing in der Funktion als Vorgesetzter durchgeführt wurde.
Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen
In der Regel zahlt niemand freiwillig Schmerzensgeld, daher muss dieses gerichtlich durchgesetzt werden. Damit Richterinnen und Richter sich ein Bild machen können, ist es wichtig, dass Sie die ganzen Mobbingprozesse dokumentiert haben. Führen Sie im besten Fall ein detailliertes Mobbingtagebuch, achten Sie darauf, dass Sie ebenso die Daten notieren und Details ergänzen. Haben Sie Kolleginnen oder Kollegen, die das Mobbing bezeugen können, ist dies ebenso ein guter Hinweis. Als Beweis könnten auch ärztliche Atteste dienen. Dr. Ulrich Hallermann schreibt auf der eigenen Webseite, dass die Höhe des Schmerzensgeldes im Einzelfall durch das Gericht festgesetzt wird.